Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.
Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:
Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]
Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]