Die Stadt Hannover hatte den Baum im Jahr 1989 unter der Nummer ND-HS 40 unter Schutz gestellt.[3] Die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[4] inzwischen für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständige Region Hannover[5] ordnete die Naturdenkmale für ihr Gebiet im Jahr 2010 neu, hob die bisherigen Verordnungen der Kommunen auf, erließ für die meisten der bisherigen Naturdenkmale eine neue (Sammel-)Verordnung und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in der neuen Verordnung mit dieser Beschreibung:
Der Baum muss in jungen Jahren von Menschenhand waagerecht durch das 2,5 m lange Umgrenzungsgitter der Südseite geflochten worden sein, so dass er erst an der Südostecke senkrecht in die Höhe wächst. Die Zaunstäbe hat er in sich aufgenommen.
und nannte als Schutzzweck
Der Spitzahorn (Acer platanoides) gilt als Kuriosität von besonderer Eigenart. Er ist von heimatkundlicher Bedeutung.
Den Standort beschreibt die Verordnung:
Auf dem Gartenfriedhof hinter der Gartenkirche, nördlich der Marienstraße, auf der 1835 angelegten Grabstätte des hannoverschen Kaufmanns und Senators Heinrich Bernhard Röhrs,
Im Frühjahr 2021 bot sich dieses Bild: Der Baum war in jüngerer Zeit baumpflegerisch nicht erkennbar behandelt worden. Der in seinem waagerechten Teil mit Moos und Flechten bewachsene Stamm streckte sich an einem der Sandstein-Pfeiler der Grabstätte senkrecht in die Höhe.[7][8]
↑Verordnung zum Schutz des Ahorns auf dem Gartenfriedhof als Naturdenkmal (ND-HS 40), vom 14.09.1989, laut § 10 – Aufhebung von Rechtsvorschriften – in der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 8 (PDF Abruf am 15. April 2021.)
↑19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (PDF Abruf am 5. April 2021)