Das Amt Gifhorn im Ämteratlas des Fürstentums Lüneburg, um 1600
Das Schloss in Gifhorn, Sitz der Amtsverwaltung, auf einem Merian-Stich (vor 1653)

Das Amt Gifhorn war ein historisches Verwaltungsgebiet des Fürstentums Lüneburg, später des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover. Sitz der Verwaltung war Schloss Gifhorn.

Geschichte

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Gifhorn ist alter welfischer Besitz und entwickelte sich seit dem 13. Jahrhundert zum Herrschaftszentrum für den Bereich an der oberen Aller. Die Burg Gifhorn war die stärkste Festung zwischen den Machtzentren in Celle und Braunschweig. 1265 ist für sie erstmals ein herzoglicher Vogt belegt, der den Landesherrn in den umliegenden Gogerichten zu Rötgesbüttel (Papenteich), Hankensbüttel (Heidemark) und Gifhorn vertrat. Seit 1409 gehörte das Amt Gifhorn dauerhaft zum Fürstentum Lüneburg, war aber bis 1520 häufig verpfändet und diente zeitweilig als Witwensitz. Unter Herzog Franz war es von 1529 bis 1549 Residenz einer welfischen Nebenlinie.

1799 wurden die Gografschaft Hankensbüttel und die Vogtei Steinhorst abgetrennt und dem Amt Isenhagen zugeschlagen. 1841 kam die Vogtei Wahrenholz an das Amt Knesebeck (1852 ebenfalls an Isenhagen). Im Zuge der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit wurde 1848 das Boldeckerland in das Amt Fallersleben eingegliedert. Das übrige Amt wurde 1852 bei der Trennung von Justiz und allgemeiner Verwaltung (1852) in die Ämter Gifhorn und Papenteich (mit Sitz in Gifhorn) aufgeteilt, 1859 jedoch wieder vereinigt. Seit 1852 war die Stadt Gifhorn amtsfrei.

Gemeinsam mit den Ämtern Fallersleben, Isenhagen und Meinersen sowie der amtsfreien Stadt Gifhorn bildete das Amt Gifhorn ab 1867 den Steuerkreis Gifhorn. 1885 wurde das Amt in die Kreisverfassung überführt.

Umfang

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Bei seiner Aufhebung (1885) umfasste das Amt folgende Gemeinden:

(*) 1852–1859 zum Amt Papenteich

Amtmänner

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Literatur

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