Das Meinungsbild ist in zwei Hauptteile gegliedert. In Teil 1 wird entschieden, ob die Gemeinschaft diese Abstimmung überhaupt für hilfreich hält, das angesprochene Problem zu lösen. In Teil 2 wird über die angebotenen Optionen abgestimmt.
Stimmabgaben sollten begründet sein. Längere Begründungen sowie alle Kommentare und Diskussionen gehören auf die Diskussionsseite. Hier plazierte Kommentare werden ersatzlos entfernt. Mit Beginn der Abstimmung dürfen die Modalitäten der Abstimmung nicht mehr geändert werden. 1-4 Wochen sind als Dauer der Abstimmung angemessen.
Vorläufig: Siehe Diskussionsseite
Jeder Abstimmende hat in diesem Teil eine Stimme und kann seine Meinung darüber kundtun, ob er dieses Meinungsbild für notwendig, zielführend, sinnvoll, ungeeignet oder was auch immer hält. Wenn weniger als 50% der hier abgegebenen Stimmen dem Meinungsbild zustimmen, hat die Auswertung von Teil 2 nur noch informativen Charakter. Eine Stimmabgabe in Teil 1 berührt nicht die weiterhin mögliche Stimmabgabe in Teil 2. Das Meinungsbild gilt als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit nach Abzug der Enthaltungen zustande kommt.
Erläuterung:
Wer sich nicht entscheiden kann oder will, mag hier seinen Standpunkt, Kenntnisnahme usw. darlegen. Eine Enthaltung wird bei der Stimmenauszählung nicht gewertet, so als hätte die die betreffende Person sich überhaupt nicht geäußert.