Basisdaten
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Kurztitel: Bundeslaufbahnverordnung
Früherer Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten
Abkürzung: BLV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 8 Absatz 1 Satz 3, § 11 Absatz 1 Satz 5, § 17 Absatz 7, § 20 Satz 2, § 21 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 2, § 26 BBG
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-7-3-1
Ursprüngliche Fassung vom: 31. Juli 1956
(BGBl. I S. 712)
Inkrafttreten am: 1. September 1956
Letzte Neufassung vom: 12. Februar 2009
(BGBl. I S. 284)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
14. Februar 2009
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 27. Januar 2023
(BGBl. I Nr. 30)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Februar 2023
(Art. 2 VO vom 27. Januar 2023)
Weblink: Text der BLV
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Einstellung von Bewerbern in ein Dienstverhältnis als Beamter im Bundesdienst und deren berufliche Entwicklung regelt. Sie konkretisiert damit die entsprechenden Regelungen im Bundesbeamtengesetz. Die BLV wird ihrerseits durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erläutert.

Geschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Bundeslaufbahnverordnung trat am 1. September 1956 in Kraft. In diesem Zeitpunkt traten die „Verordnung zur vorläufigen Regelung des Laufbahnwesens im Bundesdienst“ vom 30. November 1953 (BGBl. I S. 1543) sowie die „Reichsgrundsätze über Einstellung, Anstellung und Beförderung“ vom 14. Oktober 1936 und die „Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten“ vom 28. Februar 1939, beide Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1951 (BGBl. I S. 87), außer Kraft. Die aktuelle Neufassung ist aus dem Jahr 2009 und geht auf die sogenannte Dienstrechtsreform 2009 zurück.

Änderungshistorie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundeslaufbahnverordnung wurde mehrmals neugefasst und neu bekannt gemacht:

Änderungen der aktuellen Fassung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Bundeslaufbahnverordnung wurde bislang mehrmals geändert:

Ähnliche Verordnungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Soldaten der Bundeswehr trifft die Soldatenlaufbahnverordnung der BLV vergleichbare Regelungen. Für bestimmte Laufbahnen der Bundesbeamten gelten zusätzlich zu den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung besondere Laufbahnregelungen:

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]