Der „Habersack“ enthält die wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Zivil- und Strafrechts.

Bundesrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland das auf Bundesebene geltende Recht.

Umfang

Zum Bundesrecht gehören

Der Bund ist lediglich innerhalb seiner ausdrücklichen Gesetzgebungskompetenz befugt, Gesetze zu erlassen (Art. 70 GG). Verletzt er diese Kompetenz zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig. Gegebenenfalls wird dies durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.[3][4] Auch Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von vorkonstitutionellem Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 126 GG).

Verhältnis zu anderen Rechtsquellen

In Deutschland geltende Rechtsnormen lassen sich neben dem Bundesrecht in die Kategorien Völkerrecht, Unionsrecht der EU, Landesrecht sowie das Recht autonomer Körperschaften (Gemeinden, Universitäten u. a.) fassen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. Thomas Giegerich: Allgemeine Regeln des Völkerrechts Universität des Saarlandes, ohne Jahr, abgerufen am 31. März 2021.
  2. Eggert Winter: Bundesrecht Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 30. März 2021.
  3. Bund-Länder-Streit bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 30. März 2021.
  4. Abstrakte Normenkontrolle bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 30. März 2021.
  5. Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. www.gesetzeiminternet.de