In Frankreich war die Entwicklung der Krondomäne, Domaine royal, aus kleinen Anfängen bis zu der Zeit, in der fast das ganze Königreich dazu gehörte, das entscheidende Mittel der politischen Einigung des Landes bis hin zur Durchsetzung des Absolutismus und des Zentralismus im 17. Jahrhundert.

Frankreich als Staat war seit seiner Gründung im 10. Jahrhundert vereinigt, bestand jedoch aus vielen Lehenswesen (fiefs mouvants de la couronne), deren Verwaltung Adligen und königlichen Verwandten zugewiesen war. Obwohl nicht Teil der Domaine royal, waren diese Lehenswesen ein integraler Bestandteil des Königreiches. Nominell stand der König über den Vasallen, die jedoch von Anfang einen hohen Grad an Selbstständigkeit beanspruchten, was zu Jahrhunderte währenden Spannungen innerhalb des Reiches führte, da der König de facto nur über die Krondomäne Herrschaft ausüben konnte. So gehörte es stets zur Politik der französischen Könige, die Krondomäne teils in Kriegen (z. B. in den Albigenserkriegen), teils durch eine geschickte Heiratspolitik sukzessive zu erweitern, d. h. den Vasallen unterstehende Territorien rechtssicher und auf Dauer in die Krondomäne einzuverleiben.

Seit der Thronbesteigung Heinrichs IV. im Jahr 1589 unterstanden das ganze Königreich Frankreich (mit allen seinen Lehenswesen) sowie durch Personalunion auch Niedernavarra der direkten Herrschaft des Königs. Heinrich IV. gliederte um 1607 fast alle seine südwestfranzösischen Besitzungen de jure der Domaine royal an (u. a. das Herzogtum Albret, die Grafschaften Armagnac, Bigorre und Foix). Ausnahmen bildeten das Béarn und das Königreich Navarra (de facto nur Niedernavarra), die in rechtlicher Hinsicht zunächst noch weiterbestanden. Von seinem Sohn, Ludwig XIII. von Frankreich und Ludwig II. von Navarra, wurden auch diese beiden 1620 Teil der Krondomäne. Seitdem war die Domaine royal identisch mit dem Königreich Frankreich.

Während der Französischen Revolution wurde durch ein Dekret vom 21. November 1790 die Krondomäne aufgelöst und in die republikanische Domaine national überführt.

Entwicklung der Domaine royal

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Die Domaine royal bestand bei der Thronbesteigung Hugo Capets 987 fast ausschließlich aus königlichen Rechten und darüber hinaus aus einem Gebiet, das in mehrere Teile zersplittert war und zum Beispiel einem Vergleich mit dem Machtbereich der Grafen von Blois und Champagne (ab 1022) nicht standhalten konnte.

In der Île-de-France waren lediglich die Grafschaft Senlis und die Burgvogtei (Châtellenie) Poissy Teil der Domaine royal, da Hugo Capet die Grafschaften Paris, Melun und Dreux an den Grafen Burchard I. der Ehrwürdige von Vendôme für dessen Unterstützung gegeben hatte; Paris und Melun erhielt Hugos Sohn Robert II. 1016 zurück, Dreux sein Enkel Heinrich I. im Jahr 1023.

Darüber hinaus gehörten weiter südlich die Grafschaften Orléans und Étampes zur Domaine royal und bildeten den größten Teil des königlichen Besitzes. Im Norden gehörten die Herrschaften Attigny in der Grafschaft Rethel sowie die wichtige Festung Montreuil im Ponthieu dazu.

In der Zeit bis zum Regierungsantritt König Philipps II. im Jahr 1180 gelang es nur, die versprengten Territorien miteinander zu verbinden: Heinrich I erwarb 1055 die Grafschaft Sens, Philipp I. 1068 die Grafschaft Gâtinais, 1074 das Vexin français und 1108 die Septaine de Bourges sowie Ludwig VI. 1112 die Grafschaft Corbeil und 1118 die Grafschaft Montlhéry.

Erst Philipp II. gelang die entscheidende Erweiterung der Krondomäne nach Westen (in die Normandie) und Süden (an der Loire), vor allem durch Siege gegen die dort herrschenden Engländer. Seinen Nachfolgern Ludwig VIII. und Ludwig IX. fielen das Poitou und das Languedoc zu. Demgegenüber stand die Einführung von Apanagen, mit denen jüngere Mitglieder der königlichen Familie versorgt wurden und durch die sich der Umfang der direkt unter dem Zugriff des Königs stehenden Gebiete zeitweise wieder reduzierte.

Im 14. Jahrhundert stand etwa ein Drittel Frankreichs unter direkter königlicher Verwaltung, im 16. Jahrhundert kamen durch Heirat das Bourbonnais und die Bretagne hinzu und zu Beginn des 17. Jahrhunderts schließlich die Besitztümer Heinrichs IV. Auch zwischen dem französischen König und dem Heiligen Römischen Reich umstrittene Gebiete z. B. in Flandern, dem Elsass, Burgund und der Provence wurden angegliedert.

Entwicklung der Domaine royal in Bildern

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Chronologie des Wachstums der französischen Krondomäne bis 1620

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Regierungszeit Roberts II. (996–1031)

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Regierungszeit Heinrichs I. (1031–1060)

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Regierungszeit Philipps I. (1060–1108)

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Regierungszeit Philipps II. (1180–1223)

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Regierungszeit Ludwigs IX. (1226–1270)

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Regierungszeit Philipps III. (1270–1285)

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Regierungszeit Philipps IV. (1285–1314)

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Regierungszeit Philipps VI. (1328–1350)

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Regierungszeit Karls V. (1364–1380)

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Regierungszeit Karls VII. (1422–1461)

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Regierungszeit Ludwigs XI. (1461–1483)

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Regierungszeit Karls VIII. (1483–1498)

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Regierungszeit Ludwigs XII. (1498–1515)

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Regierungszeit Franz’ I. (1515–1547)

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Ab der Regierungszeit Franz’ I. werden die Begriffe Domaine royal und Frankreich miteinander vermischt.

Regierungszeit Heinrich’ IV. (1589–1610)

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Mit der Regierungsübernahme Heinrichs IV. 1589 besteht die Domaine royale aus allen französischen Gebieten, mit der Ausnahme seiner riesiegen personellen Domäne, Basse-Navarre, Béarn und Donezan.

Regierungszeit Ludwigs XIII. (1610–1643)

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Chronologie der weiteren Hinzufügungen an die französische Krondomäne

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Regierungszeit Ludwigs XIV. (1643–1715)

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Regierungszeit Ludwigs XV. (1715–1774)

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Siehe auch

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Wikisource

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Französischsprachige Wikisource:

Literatur

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