Der Kinder- und Jugendbericht (Volltitel: „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“) ist ein Bericht einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission, der pro Legislaturperiode ähnlich dem Familienbericht der Bundesregierung von der deutschen Bundesregierung schriftlich herausgegeben wird.

Überblick

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Ergänzt werden die Berichte durch eine Stellungnahme der Bundesregierung. Jeder dritte Bericht (zuletzt 2013) soll als Gesamtbericht einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln, dazwischen erfolgen Themenberichte. Laut Gesetz muss der Bericht in jeder Legislaturperiode (alle vier Jahre) dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden.

Einzelne Berichte (Auswahl)

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6. Jugendbericht 1984

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Der Sechste Jugendbericht war der Chancengleichheit von Mädchen gewidmet.

7. Jugendbericht 1986

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Der Siebte Jugendbericht hat sich mit den familienunterstützenden Leistungen der Jugendhilfe befasst.

8. Jugendbericht 1990

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Der Achte Jugendbericht stellt einen Gesamtbericht dar, mit einem Schwerpunkt auf Prinzipien der lebensweltorientierten Jugendhilfe.

Dieser Bericht wurde zu einem Zeitpunkt herausgegeben, als die Beratungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) fast zu ihrem Ende gekommen waren, so dass seine Empfehlungen nicht mehr in die Vorbereitung des Gesetzesentwurfs eingingen. Die in diesem Bericht festgehaltenen fachlichen Prinzipien der lebensweltorientierten Jugendhilfe fanden zumindest teilweise – insbesondere auch die Prävention, Partizipation und Einbezug des engeren Umfelds bei der Gewährung von Hilfe zur Erziehung – eine Entsprechung im KJHG. Allerdings wurde kritisiert, dass das KJHG weit stärker an den im Bericht hervorgehobenen Prinzipien hätte ausgerichtet werden können, wenn dieser für die Beratungen vorgelegen hätte, und dass der oft zitierte „Gleichklang zwischen KJHG und achten Jugendbericht“ sich kaum belegen lasse.[1]

13. Kinder- und Jugendbericht 2009

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Der Bericht trägt das Thema: Bericht über gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe. Im Mittelpunkt des 13. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung stehen somit die Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung. Der Bericht konzentriert sich besonders auf die folgenden Arbeitsfelder der Jugendhilfe und auf deren Schnittstellen zu anderen Systemen:

Laut Bundestagsdrucksache 16/12860 wurden zum ersten Mal „damit die Themen Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention zum Gegenstand eines Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung gemacht“.

14. Kinder- und Jugendbericht 2013

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Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den durch das Bundesfamilienministerium eingebrachten 14. Kinder- und Jugendbericht zur Kenntnis genommen und eine Stellungnahme hierzu beschlossen.

In dem Bericht, der den Titel „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung“ trägt, werden die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland analysiert und Vorschläge zur Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemacht.

Der Bericht wurde von einer unabhängigen Sachverständigenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Leitung des früheren Mitarbeiters des BMFSFJ, Reinhard Wabnitz, Hochschule RheinMain (Wiesbaden), erarbeitet. Unter dem Motto „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung“ beschreibt die Kommission Eckpunkte, wie Eltern in zunehmendem Maße durch öffentliche Angebote bei der Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Bei dem Bericht, der als Bundestagsdrucksache 17/12200 erschienen ist, handelt es sich um einen Gesamtbericht. Er ist der fünfte Bericht dieser Art; ebenfalls Gesamtberichte waren der Erste Jugendbericht (1965), der Fünfte (1980), der Achte (1990) sowie der Elfte Kinder- und Jugendbericht (2001).

15. Kinder- und Jugendbericht 2017

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Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission hatte den Bericht mit dem Titel Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Während der 14. Kinder- und Jugendbericht ein Gesamtbericht war, legt der 15. Kinder- und Jugendbericht den Schwerpunkt (erstmals überhaupt) auf die Lebensphase Jugend, auch als Reaktion auf eine tendenzielle Vernachlässigung dieser Lebensphase in der Forschung zugunsten der Kindheit. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem die Ganztagsschule im Jugendalter sowie die Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig mit dem über 500 Seiten umfassenden Bericht wurde von einem Team der Jugendpresse Deutschland auch eine „Jugendbroschüre“ veröffentlicht, die zentrale Erkenntnisse in einer kurzen und allgemein verständlichen Form zusammenfasst.

Der Bericht wurde von einer unabhängigen Sachverständigenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Leitung des Direktors des Deutschen Jugendinstituts, Thomas Rauschenbach, erstellt.

16. Kinder- und Jugendbericht 2020

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Der 16. Kinder- und Jugendbericht ist im November 2020 unter dem Titel Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter erschienen. Neben dem eigentlichen Bericht (der auf den Seiten 45–84 auch eine ausführliche Zusammenfassung enthält) wurde eine Broschüre „Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen“ sowie eine „Jugendbroschüre“ erstellt, die online und als Druckfassung kostenfrei erhältlich sind.[2]

Der Bericht besteht aus drei Teilen: Teil A (S. 85–140) beschreibt Grundlagen zur politischen Bildung und stellt die Struktur des Berichts vor. Teil B (S. 141–526) widmet sich verschiedenen Räumen, in denen politische Bildung geschieht, wobei das ausführlichste Kapitel der Kinder- und Jugendarbeit gewidmet ist. In Teil C (S. 527–669) werden Perspektiven und Empfehlungen benannt, zudem folgen knapp 90 Seiten Literaturverzeichnis sowie Anhänge.

Für die Lektüre zu einem bestimmten Thema (zum Beispiel Kinder- und Jugendarbeit) bietet der 16. Kinder- und Jugendbericht grundsätzlich vier wichtige Fundstellen: Als Einstieg enthält die Zusammenfassung einen guten Überblick, die ausführliche Fassung folgt dann im eigentlichen thematischen Kapitel. Forderungen und Perspektiven finden sich, wiederum nach den „Räumen“ gegliedert, in Teil C. Zudem bietet die (ganz zu Beginn abgedruckte) Stellungnahme der Bundesregierung eine Reaktion seitens der Politik.

Der Bericht wurde von einer unabhängigen Sachverständigenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Leitung von Christian Palentien erstellt.

Gesetzliche Grundlage

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Im Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe - § 84 Jugendbericht heißt es dazu:

  1. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.
  2. Die Bundesregierung beauftragt mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission, der mindestens sieben Sachverständige (Jugendberichtskommission) angehören. Die Bundesregierung fügt eine Stellungnahme mit den von ihr für notwendig gehaltenen Folgerungen bei.

Berichte

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Beginnend mit dem Jahr 1965 sind bisher 16 Kinder- und Jugendberichte erschienen. Der Titel bzw. die Bezeichnung der Berichte hat sich im Laufe der Jahre ein wenig geändert.

  1. Kinder- und Jugendbericht (1965)[3]
  2. Kinder- und Jugendbericht (1968)[4]
  3. Kinder- und Jugendbericht (1972)[5]
  4. Kinder- und Jugendbericht (1978)[6]
  5. Kinder- und Jugendbericht (1980)[7]
  6. Kinder- und Jugendbericht (1984)[8]
  7. Kinder- und Jugendbericht (1986)[9]
  8. Kinder- und Jugendbericht (1990)[10]
  9. Kinder- und Jugendbericht (1994)[11]
  10. Kinder- und Jugendbericht (1998)[12]
  11. Kinder- und Jugendbericht (2002)[13]
  12. Kinder- und Jugendbericht (2005)[14]
  13. Kinder- und Jugendbericht (2009)[15]
  14. Kinder- und Jugendbericht (2013)[16]
  15. Kinder- und Jugendbericht (2017)[17]
  16. Kinder- und Jugendbericht (2020)[2]

Kommission

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Mit der Ausarbeitung der Kinder- und Jugendberichte beauftragt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine interdisziplinär zusammenzusetzende Sachverständigenkommission, der mindestens sieben Sachverständige angehören. Die Kommission soll auf der Basis des derzeitigen Wissens und Erkenntnisstandes zukunftsweisende und realistische Handlungsoptionen für Politik und Gesellschaft erarbeiten, die in den politischen Gestaltungsprozess einfließen.

Die Kommission des 13. Kinder- und Jugendberichts setzt sich wie folgt zusammen:

Die Mitglieder der Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Jugendbericht sind:

Die Mitglieder der Sachverständigenkommission zum 15. Kinder- und Jugendbericht sind:

Die Mitglieder der Sachverständigenkommission zum 16. Kinder- und Jugendbericht sind:

Literatur

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Die Kinder- und Jugendberichte sowie die jeweiligen Zusatzmaterialien können kostenlos über die Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezogen werden. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen

Siehe auch

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Diverse Umfrageergebnisse zum Thema Lebenswirklichkeit von Kindern

Einzelnachweise

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  1. Christian Lüders: Ein „sozialpädagogisch gesättigtes“ Gesetz? Der Achte Jugendbericht und das KJHG. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB). Band 62, Nr. 4, 2014, S. 458–473, doi:10.5771/0034-1312-2014-4-458 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 13. Juli 2022]).
  2. a b 16. Kinder- und Jugendbericht. Abgerufen am 22. Februar 2021.
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  14. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/060/1506014.pdf
  15. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612860.pdf
  16. [1]http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/122/1712200.pdf
  17. 15. Kinder- und Jugendbericht. Abgerufen am 18. Februar 2017.
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