Das Gebäude des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, in dem auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht sind.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude

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Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht.

Leitung

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Präsidenten

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Vizepräsidenten

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Instanzenzug

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Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die fünf Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: Martin Wildschütz neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 26. Dezember 2020.
  2. Matthias Hambach aus Koblenz. Abgerufen am 26. Dezember 2020.

Koordinaten: 50° 0′ 20,6″ N, 8° 16′ 8,4″ O