Gegründet wurde der Verband 1873, gesetzliche Grundlage war zunächst die Amts- und Landesordnung, ab 1950 das Gesetz über die Selbstverwaltung der Hohenzollerischen Lande, aufgelöst wurde der Landeskommunalverband 1973.
Seit 1850 ein Teil Preußens war der Preußische Landtag in Berlin die parlamentarische Vertretung der Hohenzollerischen Lande. Da aber von der entfernten „Landeshauptstadt“ keine kompetenten Entscheidungen für das entlegene Hohenzollern zu erwarten waren, gestand man ihm 1875 mit dem Landeskommunalverband eine Art Sonderparlament zu. Zu dieser Zeit erhielten alle preußischen Provinzen neu verfasste Parlamente, die Provinziallandtage, die preußischen Kreise bildeten jeweils auf Provinzialebene einen höheren Kommunalverband namens Provinzialverband, in den Hohenzollerischen Landen abweichend Landeskommunalverband genannt.[1] Der Landeskommunalverband war für Wirtschafts- und Sozialpolitik, für Kulturförderung und Verkehrsplanung verantwortlich. Er tagte in Sigmaringen und bestand aus 16 Abgeordneten, seit 1890 in einem eigens hierfür eingerichteten Landeshaus.[2]
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Auflösung des Landes Preußen kam das gesamte Gebiet an das 1947 gegründete Land Württemberg-Hohenzollern. Allerdings blieb der Landeskommunalverband der Hohenzollerischen Lande aufgrund des nach Artikel 2 der Verfassung[3] garantierten partiellen Selbstverwaltungsrechts für Hohenzollern weiterhin bestehen. Das bedeutete, den Kreisen Sigmaringen und Hechingen wurde mit dem Landeskommunallandtag weiterhin ein Sonderparlament zugestanden, das in Sigmaringen parallel zum BebenhauserLandtag tagte.[4] Der Kommunallandtag bestand jetzt aus 20 Mitgliedern, die durch die Kreistage der Kreise Hechingen und Sigmaringen gewählt wurden, jeder Kreistag wählte zehn Mitglieder.
Dies blieb auch nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 so, erst im Zuge der Kreisreform 1973 wurde der Landeskommunalverband zum 1. Januar 1973 aufgelöst.[5] Seine Aufgaben wurden auf das Land Baden-Württemberg, den Landeswohlfahrtsverband, die Zentralkasse der Viehbesitzer und die Landkreise verteilt. Rechtsnachfolger des Landeskommunalverbandes ist der Landkreis Sigmaringen.
1934–1950: Vakanz, Kommunallandtag und Landesausschuss aufgehoben
1934–1943: Karl Maier, als ernannter Hohenzollerischer Landesdirektor
1943–1945: Wilhelm Dreher (NSDAP), Regierungspräsident von Sigmaringen, kommissarisch
1945–1950: Clemens Moser (1885–1956; Zentrum, CDU), als Landeshauptmann eingesetzt durch die französische Besatzungsmacht (Juli–Dezember 1945 zugleich als Präsident von Hohenzollern kommissarisch für den Regierungsbezirk zuständig), Rücktritt aus Protest gegen Beschränkung hohenzollerischer Selbständigkeit
1946–1949: Egon Karl Müller (1885–1949), stellvertretender Landeshauptmann, geschäftsführend für den durch Regierungsbeteiligung in Württemberg-Hohenzollern verhinderten Moser
1949–1950: Leonhard Stiegler (CDU), stellvertretender Landeshauptmann, geschäftsführend für Moser, Rücktritt aus Protest gegen Beschränkung hohenzollerischer Selbständigkeit
1950–9999: Emil Straub (1873–1965), stellvertretender Landeshauptmann, geschäftsführend
1950–1972: Franz Gog (CDU), als Vorsitzender vom neu gebildeten Kommunallandtag gewählt
↑Kreisreformgesetz (Memento des Originals vom 19. April 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de vom 26. Juli 1971
↑Das war der Hohenzollernsche Bauernbund – ab 1929 –, hervorgegangen aus Bürgerpartei und Bauernbund – bei der Wahl 1925.
↑1933 errangen außerdem die KFSWR 6,0 % und die KPD 2,5 % der Stimmen.
↑ abDie Mandate der KFSWR sind für die Sitzverteilung 1933 in der Spalte der DNVP eingetragen.
↑Daten nach Joseph Mühlebach, "100 Jahre Hohenzollerische Feuerversicherungsanstalt: Ein Abschnitt hohenzollerische Geschichte", in: Hohenzollerische Heimat, Verein für Geschichte, Kultur- und Landeskunde in Hohenzollern und hohenzollerische Lehrerschaft (Herausgeber), Jahrgang 7, Nr. 4 (Oktober 1957), S. 26–28, hier S. 27f.