Ein Pflanzenschutzwirkstoff[1] ist ein Wirkstoff, der bei Nutzpflanzen zur Heilung, Linderung von oder Vorbeugung gegen Krankheiten oder Schädlingsbefall dient. Mehrere hundert verschiedene Wirkstoffe sind gegen Nutzpflanzen schadenden biologischen Organismen (z. B. Insekten, Pilze, andere Pflanzen) als Pestizide staatlich positiv geprüft und zur Anwendung zugelassen. Zubereitungen, die neben dem Pflanzenschutzwirkstoff Additive enthalten, welche die Wirkung verbessern bzw. die Anwendung erleichtern, nennt man Pflanzenschutzmittel. Diese Mittel dürfen in der Landwirtschaft nur mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz erworben und angewendet werden.

Grundsätzlich werden zwei Wirkungsweisen unterschieden:

In der landwirtschaftlichen Praxis werden in der Regel Kombinationen aus beiden Wirkgruppen eingesetzt, um die jeweiligen Vorteile zu nutzen bzw. die Nachteile auszugleichen. Allerdings muss dabei die Mischbarkeit der verschiedenen Wirkstoffe unbedingt beachtet werden.[2] Von den Herstellern gibt es dafür entsprechende Tabellen.

Einzelnachweise

  1. Bernd Schäfer: Naturstoffe der chemischen Industrie, Elsevier GmbH, Spektrum Verlag, 2007, S. 467–512, ISBN 978-3-8274-1614-8.
  2. Mischbarbeit von Pflanzenschutzmitteln am Beispiel von Herbiziden