Der Rentenversicherungsbericht wird als gesetzlicher Auftrag einmal jährlich zum 30. November auf der Grundlage des § 154 Sozialgesetzbuch SGB VI erstellt und von der Bundesregierung vorgelegt.[1]

Aufgabe

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Die Hauptaufgabe des Rentenversicherungsberichtes ist es, über Entwicklungen aus dem Bereich der Rentenfinanzen in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft Auskunft zu geben. Kernstücke sind die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Vorausberechnungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zum erforderlichen Beitragssatz.[2] Seit 1997 wird berichtet, wie sich die Anhebung der Altersgrenzen voraussichtlich auf die Arbeitsmarktlage, die Finanzlage der Rentenversicherung und andere öffentliche Haushalte auswirkt.[3]

In jeder Legislaturperiode einmal ist der Rentenversicherungsbericht zusätzlich um den Alterssicherungsbericht zu ergänzen.

Inhalte

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Der Rentenversicherungsbericht informiert über:

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/154.html, SGB VI § 154 - Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus
  2. [1] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rentenversicherungsberichte, abgerufen am 2. Dezember 2014.
  3. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800095.pdf, Anhebung der Altersgrenzen und ihre Auswirkungen