Unter Wildschutzgebiet versteht man im deutschsprachigen Raum Schutzgebiete im Naturschutz, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten von besonderer Bedeutung sind. Diese Gebiete sind auch jagdlich relevant.

Grundlegendes

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Betafelung eines Wildschutzgebiets
Hinweisschild auf eine Wildschutzfläche in Brunnthal, Bayern

Beispiel Schweiz

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Prinzipiell kann man drei Arten unterscheiden:[1]

Das Ausmaß dieser Schutzgebiete reicht von einfacher Ausweisung über Betafelung bis hin zu vollständiger Umfriedung (Einzäunung als Wildgehege), also Vollsperre, beispielsweise für Zucht- und Aufzuchtgehege. Ähnlich ist der Fall des Wildwintergatters, hier wird das Wild saisonell eingehegt, um Schäden für Wald oder Landwirtschaft zu vermeiden.

Abgrenzung

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Abzugrenzen von diesem Begriff sind – obschon solche Gebiete mancherorts unter derselben Bezeichnung geführt werden, und es fachliche Überschneidungen gibt:

Zu Unterscheiden sind auch die bei Schutzgebieten vorkommenden englischen Begriffe Wildlife, was sich auf den allgemeinen Schutz freilebender Tiere (‚Wildtiere‘) bezieht, und so im dichtbesiedelten Europa relativ unüblich ist, und dem Begriff Wilderness (Wildnis), der sich auf strengen Schutz von Urlandschaften bezieht, und deutsch meist unter „Naturreservat“ geführt wird.

Problemfelder

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Jagd als Naturnutzung steht in Konfliktpotential zur Land- und Forstwirtschaft, zum Naturschutz[2] sowie auch zum Erholungswert der Landschaft.

Zum einen sind Wildschutzgebiete in gewissen Verruf gekommen, weil sie gebiets- und zeitweise primär zum Aufbau eines Abnorm hohen Wildbestandes verwendet wurden, um die Jagd wirtschaftlicher, teils aber auch schlicht einfacher zu machen. Solche überhöhte Wildbestände haben aber umfangreiche schädliche Auswirkungen auf den Naturraum, und langfristig auch auf die Population selbst. In Europa gehen diese Auswüchse schon auf die Herrschaftsjagden des frühneuzeitlichen Feudalismus zurück, hier hat im 20. Jahrhundert ein Umdenken in Richtung Wildpflege als Teil der ganzheitlicheren Naturpflege eingesetzt. In der dritten Welt hingegen ist das in derselben Zeit zu einem großen Problem geworden.[3]

Bei strengeren Wildschutzgebieten überschneidet sich auch das Recht der Wegefreiheit. Während forstliche Sperrgebiete meist nur befristet aufkommenden Jungwald schützt, sind Wildschutzgebiete oft langwährende Einrichtungen mit extensivem Raumbedarf.

Nationales

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Einzelnachweise

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  1. a b Vergl. dazu Wildruhezonen & Wildschutzgebiete. respektiere-deine-grenzen.ch (abgerufen am 27. Februar 2017; mit Fokus auf die Schweizerische Rechtslage).
  2. Sind Jagd und Naturschutz vereinbar? Nabu Schleswig-Holstein;
  3. Vergl. etwa Georges Dennler de la Tour: Wild und Wildschutzgebiete Westafrikas, Verlag Pasaje Seaver, 1957;
    Rolf D. Baldus: Auf den Fährten der Big Five: drei Jahrzehnte Afrikajagd. Kosmos, 2008.
  4. Stefanie Wieser: Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald. Beschränkungen der Benützung von Grund und Boden im Überblick. Land&Forst Projekte Österreich Praxishandbuch, Wien Mai 2015, Kapitel Jagdrechtliche Benützungsbeschränkungen, S. 96 ff (pdf (Memento des Originals vom 28. Februar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landforstbetriebe.at, landforstbetriebe.at, dort S. 49 ff).
  5. a b Aktueller Stand der Ausscheidung von Wildruhezonen und Rechtsgrundlagen. wildruhezonen.ch (abgerufen am 27. Februar 2017).
  6. WRZ-Jagdbanngebiete. map.geo.admin.ch.