-in
Deutsche Nachsilbe (Suffix)

Das deutsche Suffix -in leitet die weibliche Form einer Personen- oder – in einigen Fällen – auch einer Tierbezeichnung ab. Sprachhistorisch nicht verwandt mit dem Suffix ist die Endung -in in einigen Stoff- und Ortsnamen.

Weibliche Form von Personenbezeichnungen

Das unbetonte Suffix -in (Plural: -innen) findet sich als grammatisch feminine Form einer Personenbezeichnung mit dem semantischen Merkmal [+weiblich −männlich] für Frauen.[1] Abgeleitet (moviert) wird von der maskulinen Form oder dem Wortstamm einer Amts-, Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung (Nomen Agentis); der Online-Duden führt laut eigenen Angaben 12.000 Bezeichnungen in jeweils männlicher und weiblicher Form:[2]

Moviert wird ausschließlich zur Sichtbarmachung des weiblichen Sexus (natürliches Geschlecht), nicht des weiblichen Genus (grammatikalisches Geschlecht). „Die Gesellschaft ist Arbeitgeberin“ ist demnach falsch, da eine Gesellschaft kein natürliches Geschlecht besitzt.[3]

Trivia

Stoffnamen

In der chemischen Nomenklatur steht das betonte Suffix -in (Plural: -ine) beispielsweise für Alkine; außerhalb der Nomenklatur findet es sich als Suffix für Alkaloide, Amine, Aminosäuren und andere chemische Verbindungen.[4]

Ortsnamen

Die Ortsnamen auf -in mit Endsilbenbetonung sind aus unterschiedlichen slawischen Ortsnamentypen entstanden,[5] beispielsweise

Einzelnachweise

  1. Eintrag: -in. In: Duden online. Abgerufen am 1. März 2022.
  2. Kathrin Kunkel-Razum (Leiterin der Dudenredaktion): Interview zum Jahreswechsel: „In Sachen Gendern wünsche ich mir mehr Gelassenheit“. In: Börsenblatt. 15. Dezember 2021, abgerufen am 1. März 2022.
  3. https://grammis.ids-mannheim.de/terminologie/160
  4. Eintrag: -ine (4). (Memento vom 13. Juli 2019 im Internet Archive) In: Lexico.com. Abgerufen am 1. März 2022 (englisch).
  5. a b Walter Kaestner: Niederdeutsch-slavische Interferenzen. In: Gerhard Cordes, Dieter Möhn (Hrsg.): Handbuch zur niederdeutschen Sprach- und Literaturwissenschaft. Berlin 1983, ISBN 3-503-01645-7, S. 678–729, hier S. 707–708: Abschnitt 3.1.2.2.