Ahl al-bait (arabisch أهل البيت ‚Leute des Hauses‘) ist ein Begriff, mit dem in vor- und frühislamischer Zeit die herrschende Familie eines arabischen Stammes oder Gemeinwesens bezeichnet wurde. In frühislamischer Zeit wurde dieser Begriff zum Beispiel für die Familie der Umaiyaden verwendet.[1] In späterer Zeit bezogen auch die Abbasiden den Begriff auf sich.[2] Heute wird er fast ausschließlich für die Familie bzw. die Nachkommen des islamischen Propheten Mohammed verwendet, wobei die Grenze dieses Personenkreises je nach Lehrrichtung und Konfession unterschiedlich weit gezogen wird.

Die drei Imame ʿAlī ibn Abī Tālib mit seinen Söhnen Hasan ibn ʿAlī und al-Husain ibn ʿAlī (aus einem kadscharischen Manuskript)

Verwendung des Begriffs im Koran

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Der Begriff Ahl al-bait kommt im Koran dreimal vor.

Während im Vers 11:73 und 28:12 klar ist, wer zu der Ahl al-bait gehört, wird der Personenkreis im Vers 33:33 sehr unterschiedlich beurteilt. Eine Auffassung, die sowohl von den schiitischen als auch von vielen sunnitischen Gelehrten geteilt wird, besagt, dass sich der Begriff auf die Ahl al-Kisaʾ, d. h. auf Mohammed, ʿAlī, Fāṭima, Hasan und Husain bezieht.

Sunnitische Interpretationen

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Für die Sunniten zählen heute zumindest sämtliche Gattinnen des Propheten, seine Tochter Fatima, deren Mann Ali ibn Abi Talib sowie die Söhne aus dieser Verbindung, Hasan und Husain, zu den Ahl al-bait, doch wurde die Zugehörigkeitsgrenze auch schon wesentlich großzügiger gezogen.

Schiitische und alevitische Interpretationen

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Bei den Schiiten und Aleviten, für die die Prophetenfamilie (vor allem wegen des Imamats) eine herausragende Rolle spielt, ist der Personenkreis hingegen eher eingeschränkt. Die Zwölfer-Schiiten rechnen neben Mohammed nur Fatima, Ali, Hasan und Husain – also die Ahl al-Kisa (nach einer bekannten Überlieferung, dem Hadith al-Kisa) – sowie deren direkte Nachkommenschaft zu den Ahl al-bait. Nach ihrem Glauben handelt es sich hierbei im Kern um die „Vierzehn Unfehlbaren“. Die „Liebe zu den Ahl al-bait“ (mawaddat-i ahl-i bait) ist nach Auffassung von Ajatollah ʿAbd al-Husain Dastghaib (gest. 1981) eine der wichtigsten von Gott auferlegten Pflichten (farāʾiż-i ilāhīya).[3]

Die zaiditischen Schiiten verwenden den Begriff Ahl al-bait für ihre Imame aus der Nachkommenschaft Mohammeds.[4] Sowohl bei ihnen als auch bei den Muʿtaziliten gilt der Konsensus der Ahl al-bait als rechtskräftiges Argument.[5]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Vgl. Sharon: "The Umayyads as ahl al-bayt". 1991.
  2. Vgl. Goldziher, van Arendonk, Tritton: Art. "Ahl al-Bayt". S. 258a.
  3. Vgl. ʿAbd al-Ḥusain Dastġaib: Zindagānī Fāṭima Zahrā. Kānūn-i tarbijat, Šīrāz, 1982. S. 39.
  4. Vgl. Bernard Weiss: Studies in Islamic Legal Theory. Leiden 2002. S. 344.
  5. Vgl. Devin Stewart: Islamic Legal Orthodoxy. Twelver Shiite Responses to the Sunni Legal System. Salt Lake City 1998.