Geilenkirchen ist Sitz des Amtsgerichts Geilenkirchen, welches für die Städte Geilenkirchen und Übach-Palenberg sowie für die Gemeinde Gangelt im südlichen Kreis Heinsberg zuständig ist. In dem 158 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 65.000 Menschen. Nachbaramtsgerichte sind Aachen, Heinsberg und Jülich.
Das dem Amtsgericht Geilenkirchen übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Aachen, welches wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.