Das Bayerische Landessozialgericht ist Bayerns höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Seit 1. September 2018 heißt der Präsident Günther Kolbe.
Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in München, in Schweinfurt besteht eine Zweigstelle. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Die Senate in München sind grundsätzlich für die Berufungen bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen südbayerischer Sozialgerichte (Augsburg, Landshut, München, Regensburg), die Senate in Schweinfurt sind für Nordbayern (Sozialgerichte Bayreuth, Nürnberg, Würzburg) zuständig.[1] Da aus rechtlichen Gründen die Zweigstelle kleiner sein muss, als das eigentliche LSG, sind in Schweinfurt nicht alle Fachsenate vorhanden, so dass z. T. auch für nordbayerische Entscheidungen Münchener Senate zuständig sind.[2]
Von 2010 bis 2018 stand mit Elisabeth Mette erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts.
Das LSG befindet sich in der Ludwigstraße 15, 80539 München (Stadtteil Maxvorstadt). Die Zweigstelle in Schweinfurt befindet sich am Rusterberg 2, 97421 Schweinfurt (Stadtteil Altstadt).
Die Bibliothek des Landessozialgerichts Bayern ist eine nichtöffentliche Präsenzbibliothek mit den Schwerpunkten:
Sie kann auch von gerichtsfremden Personen genutzt werden.
Seit dem 1. September 2006 kann am Bayerischen Landessozialgericht und am Sozialgericht München im Rahmen eines Projekts nach der Klageerhebung auch eine Mediation durchgeführt werden.
Dem Landessozialgericht Bayern ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte befinden sich in
Koordinaten: 48° 8′ 46,6″ N, 11° 34′ 43,9″ O