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Achim Berg (Diskussion) 22:59, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten

aus meiner Diskussionseite Achim Berg (Diskussion) 23:05, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ortsteil vs. Ortsbezirk

[Quelltext bearbeiten]

Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz kennt den Begriff Ortsteil nicht.

„Zu den Gemeindeteilen zählen Ortsbezirke, Wohnplätze und sonstige Gemeindeteile mit amtlich verliehenen oder überlieferten Namen. Es handelt sich um bewohnte Teilgebiete einer Gemeinde ohne rechtliche Selbständigkeit, die auf Grund ihrer Lage, Bedeutung oder aus historischen Gründen einen eigenen Namen führen.“[1]

Gemäß § 74 GemO können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsbezirke einteilen. Imho sollte man den Begriff „Ortsteil“ deshalb nicht verwenden, entweder es gibt in der Gemeinde Ortsbezirke oder es sind nicht näher bestimmte Gemeindeteile. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 16:13, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Hm, ich gebe dir recht so steht es in der Gemeindeordnung. Landläufig wird bei uns aber das Wort Ortsteil benutzt, deshalb kam mir der Name Ortsbezirk und Stadtbezirk irgendwie fremd vor. Was nun sprach Zeus? Achim Berg (Diskussion) 16:26, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich denke, dort, wo „Ortsbezirk“ steht/stand, wurde der Begriff mit Bedacht gewählt und sollte stehen bleiben. Da, wo „Ortsteil“ steht, sollte, wenn es sich nicht sicher um einen Ortsbezirk handelt, „Gemeindeteil“ stehen, da das der für Rheinland-Pfalz allgemeinere Begriff ist. Ein ähnliches Problem gibt es in NRW. Dort kennt die Gemeindeordnung nur „Ortschaften“, aber auch hier haben Wikipedianer „Ortsteile“ als vermeintlich allgemeineren Begriff etabliert.--Ralph (Bungert55) (Diskussion) 16:33, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Könnte ich es beispielweise als Kompromiss so einfügen:

Seit 1946 ist Hundheim Teil des neu gegründeten Landes Rheinland-Pfalz. Bis 1974 war Hundheim eine eigenständige Gemeinde. Seit dem 17. März 1974 gehört das Dorf als Ortsteil (→ Gemeindeteil – gemäß Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz)[2] zur Ortsgemeinde Bell.[3]

Ich glaube es wäre dann auch für die hiesigen Leser besser verständlicher. Achim Berg (Diskussion) 17:41, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Hundheim ist eine Ortsbezirk (vgl. § 3 Hauptsatzung).--Ralph (Bungert55) (Diskussion) 09:14, 22. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ist okay, werde es als Ortsbezirk eintragen. Achim Berg (Diskussion) 11:06, 22. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Mitteilungsblatt der VG Kastellaun

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Im Mitteilungsblatt der VG Kastellaun Ausgabe Nr. 52/53 vom 25. Dezember 2020 ist die Hauptsatzung der Gemeinde Dommershausen vom 16.12.2020 abgedruckt. Achim Berg (Diskussion) 08:43, 26. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Hallo 06762D, Hallo Achim, hatte ich am heutigen Morgen auch schon auf der Diskussionsseite des Artikels dazu ausgelassen. Ortsbezirk ist der offizielle Begriff laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung, aber selbst im Amtsblatt wird auch der Begriff Ortsteil bzw. die Abkürzung "OT" verwendet. Beide Begriffe zu verwenden, ist ein Kompromiss, den ich heute zufällig auch an anderer Stellen gesehen habe (Beispiel: „Hundheim ist ein Dorf im Hunsrück, zugleich ein Ortsteil und Ortsbezirk der verbandsfreien Gemeinde Morbach“...).
Die frühere Zugehörigkeit zum Landkreis Simmern passt m.E. bei Bedarf noch in den derzeit letzten Absatz der Geschichte, da 1969 aufgrund der damals laufenden mehrjährigen Reform durchgeführt. Die 180 Arbeitsplätze hätte ich persönlich lieber weggelassen, aber wenn sie jetzt drin stehen, entferne ich sie auch nicht aktiv... Viele Grüße --Mombacher (Diskussion) 19:08, 26. Dez. 2020 (CET)Beantworten
  1. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile. Stand: Januar 2020[Version 2022 liegt vor.]. S. 2 (PDF; 1 MB).
  2. Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile
  3. Amtliches Gemeindeverzeichnis (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band 407). Bad Ems Februar 2016, S. 159 (PDF; 2,8 MB).