Consuetudo (lat. für Gewohnheiten, Gepflogenheiten; pl. consuetudines) ist ein Begriff, der sowohl im rechtswissenschaftlichen als auch religiösen Sinne gebraucht wird.

Im rechtswissenschaftlichen Sinne ist die (longa) consuetudo eine Voraussetzung für Gewohnheitsrecht, insbesondere im antiken Rom.[1]

Weiterhin wird er auf klösterliche Gebräuche, so im Zusammenhang mit den von Ulrich von Zell verfassten Antiquiores consuetudines Cluniacensis monasterii. Christian Gnilka weist auf, dass der Begriff auch die heidnischen Religionen bezeichnen kann, die im Mittelalter nicht als Glauben, sondern als „Gewohnheit“ angesehen wurden. Im christlichen Sinn sind consuetudines Aufzeichnungen über Ordensregeln ergänzende rituelle Anweisungen beziehungsweise Regel-Auslegungen in den verschiedenen Ordensgemeinschaften. Bräuche werden auch in Ritualia und anderen Handbüchern des klösterlichen Lebens verzeichnet, so etwa im Codex Guta-Sintram.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Shajkovci: longa consuetudo. In: OpinioIuris.de, 2. August 2012, abgerufen am 27. Juni 2016.