Mitgliedsstaaten

Das Development Assistance Committee oder Ausschuss für Entwicklungshilfe (kurz DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), stellt ihr wichtigstes Organ dar, in dem Fragen bezüglich der Kooperation mit Entwicklungsländern behandelt werden. Damit stellt der DAC eines der zentralen Foren dar, in dem die großen bilateralen Geberländer zusammenarbeiten, um die Effektivität ihrer gemeinsamen Anstrengungen zur nachhaltigen Förderung der Entwicklung zu steigern und zu koordinieren.

Ziele

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgenden Ziele stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit des DAC:

  1. wie lässt sich mit Hilfe der Entwicklungszusammenarbeit die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Integration in die Weltwirtschaft sicherstellen?
  2. wie kann die internationale Entwicklungszusammenarbeit dazu beitragen, die weltweite Armut zu überwinden und die Menschen zur vollen Teilhabe an ihren Gesellschaften zu befähigen?

Hauptaufgaben

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Merkmale und Besonderheiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerhalb der OECD ist der DAC einer von mehr als zwei Dutzend Fachausschüssen. Dabei zeichnen den DAC die folgenden besonderen Merkmale aus:

Der DAC wird bei seiner Arbeit unterstützt durch das sog. "Development Co-operation Directorate" (DCD), welches auch häufig als das DAC-Sekretariat bezeichnet wird. Der DAC verfügt ebenfalls über eine Reihe von Arbeitsgruppen, wie z. B. die Arbeitsgruppe für Finanzierungsfragen der EZ (WP-AG), die Arbeitsgruppe Statistik (WP-STAT), die Arbeitsgruppe EZ-Evaluierung (WP-EV), die Arbeitsgruppe EZ und Umwelt (WP-ENV). WP steht für "Working Party".

Geschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gremium wurde am 14. Januar 1960 zunächst als Gruppe für Entwicklungshilfe (DAG von engl. Development Assistance Group), und besteht seit 1961 als Ausschuss für Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungsausschuss (DAC) per Minister-Entschließung eingesetzt. Sein Mandat ist unbefristet.

Mitglieder

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Status eines ständigen Beobachters besitzen:

Alle weiteren OECD-Mitglieder sind bei Treffen zu gemeinsamen Interessengebieten zur Teilnahme berechtigt.

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]