Als Drempel (mittelhochdt.: Drempel = Türschwelle) wird die Schwelle des oberen Schleusentores bezeichnet.[1] Der Drempel dient, wie die seitlichen Torlager als Anschlag für das geschlossene Tor, zum wasserdichten Abschluss und zur Ableitung des Wasserdrucks des Oberwassers auf das Dichtungslager der Schleusenkonstruktion.
Beim Befahren der Schleuse ist die Drempeltiefe zu beachten, da dieses Maß den maximalen Tiefgang der Schiffe bestimmt. Damit beim Ablassen des Wassers aus der Schleusenkammer das Schiff nicht auf dem Drempel aufsitzt und beschädigt wird, ist die Lage des Drempels (mit einem Sicherheitszuschlag) an der Schleusenkammerwand farblich markiert (gelber vertikaler Strich) und bei der Schleusung zu beachten. Das Wasserfahrzeug darf sich nicht näher am oberen Schleusentor befinden, als der Markierungsstrich anzeigt. Dies ist die sogenannte „Nutzlängenmarkierung“, die sich typischerweise einige Meter vor dem Drempel befindet. Bei Schleusungen aus dem Unterwasser sieht man an einigen Schleusen den Drempel als Mauer unterhalb des oberen Schleusentores.