Ein Fehdebrief, auch Absagebrief (lat. litterae diffidatoriae), ist eine Urkunde, worin – meist mit ganz kurzen Worten – die Fehde angekündigt wird. Dies musste drei Tage vor dem Beginn in Schriftform erfolgen, um als rechtmäßig zu gelten.
Damit die Fehde nicht zum Mord und damit straffähig wurde (siehe auch Plackerer), hatten die Betroffenen folgende Regeln zu beachten:
Es versteht sich, dass diese Regeln in der Praxis z. T. erheblich laxer oder auch gar nicht beachtet wurden.
„Wettet, biscop Dierich van Moeres, dat wy den vesten Junker Johan can Cleve lever hebbet alls Juwe, unde wert Juwe hiermit affgesaget“
(Wisset, Bischof Dietrich von Moers, dass wir den festen Junker Johann von Kleve lieber haben als Euch, und wird Euch hiermit abgesagt.)