Eine Freischar bezeichnet einen militärischen Freiwilligenverband, der sich, anders als reguläre Streitkräfte, ohne förmliche Autorisierung einer Kriegspartei, vielmehr auf Veranlassung einer politischen Partei oder einer bestimmten Person, an einem Krieg beteiligt. Eine Freischar im Einsatz gegen einen ausländischen Eindringling wurde oft Freikorps genannt. Der Ausdruck Freischar ist seit 1848 gebräuchlich. Die Mitglieder einer Freischar werden als Freischärler bezeichnet. Bereits 1785 veröffentlichte Johann von Ewald in Kassel seine Abhandlung über den kleinen Krieg, welche auf seinen Erfahrungen mit den Aufständischen im Unabhängigkeitskrieg der USA beruhte.

Rechtsstellung

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 unterschied streng zwischen Freischärlern und den Angehörigen der regulären Streitkräfte. Nach der damals herrschenden Rechtsauffassung mussten Freischärler nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden. Historisches Beispiel ist etwa die Hinrichtung der Offiziere der Freischar von Ferdinand von Schill 1809.

Mit den Genfer Konventionen änderte sich diese Bewertung. Freischärler erhalten Kombattantenstatus, wenn sie eine Organisationsstruktur haben, ein von weitem erkennbares Zeichen tragen, die Waffen sichtbar bei sich führen und sich während der Kämpfe an die Gesetze und Gebräuche des Krieges halten. Sie haben außerdem einen Anspruch auf menschliche Behandlung und einen ordentlichen Prozess.

Geschichtliche Beispiele

Freischaren setzten sich ein

Von konservativen Kräften meist feindselig und abwertend gebraucht, gewann der Begriff besonders 1848 im Zuge der Deutschen Revolution hohe Beliebtheit. Es gab eine Kulturzeitschrift Der Freischärler.

Republikanische Freischaren in der Märzrevolution 1848/49

Truppenformationen der republikanischen Freischaren im Badischen Aprilaufstand 1848:

Siehe auch