Als gebundene Ganztagsschule in „voll gebundener Form“ wird eine Schule bezeichnet, in der alle Schüler verpflichtet sind, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. Der Terminus Ganztagsschule beinhaltet die beiden Aufgaben der „ganztägigen Betreuung und der ganztägigen Beschulung“. Unter dem Begriff der Ganztagsschule versteht man nur Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I.

Nach der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2003 sind drei Merkmale für den Begriff der Ganztagsschule konstitutiv:

Literatur