Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworner ‚wer geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist‘) bezeichnet man:

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Wiktionary: Geschworener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. https://www.duden.de/rechtschreibung/Geschworener
  2. juré im französischen Wiktionnaire
  3. Strafrecht (Frankreich)
  4. Schweizerisches Idiotikon, Band IX, Spalte 2108–2114, Artikel geschworen, Bedeutung 2b sowie Zusammensetzungen (Digitalisat).