Die deutschen Länder verkünden ihre Gesetze und Verordnungen in Gesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.

Im Saarland wird die Funktion des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Amtsblatt des Saarlandes erfüllt, das in zwei Teilen – Teil I für Gesetze und Verordnungen, Teil II für Beschlüsse, Bekanntmachungen und amtliche Bekanntmachungen – erscheint.

Die einzelnen Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder sind:

Einige dieser Gesetz- und Verordnungsblätter sind mittlerweile als Leseausgaben im Internet verfügbar. So zum Beispiel das Amtsblatt des Saarlandes Teil I.[5]

Siehe auch

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Bayer. GVBl. im Internet
  2. GVBL für das Land Hessen (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  3. GV. NRW. im Internet
  4. SächsGVBl. im Internet
  5. Amtsblatt des Saarlandes.