Gustav Hugo

Gustav Conrad Hugo (* 23. November 1764 in Lörrach; † 15. September 1844 in Göttingen) war ein deutscher Jurist. Hugo gilt gemeinhin als Wegbereiter und Mitbegründer der Historischen Rechtsschule des 19. Jahrhunderts.[1]

Leben

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Gustav Hugo war der Sohn des badischen Landschreibers, ursprünglich Hofrat am markgräflich-badischen Hof in Karlsruhe, Johann Michael Hugo (1718–1799) und Sophia Elisabeth H., geb. Morstadt (1725–1784). Im Alter von 14 Jahren ging er für zwei Jahre auf das Gymnasium Mömpelgard (heutiges Montbéliard), das seinerzeit noch unter württembergischer Herrschaft stand. Da er auf einer französischen Schule war, kam er früh mit der Literatur Voltaires in Berührung, was er selbst als einen der „entscheidendsten Punkte“ seines Lebens bezeichnete.[1] 1779 wechselte er bis 1782 auf das Gymnasium nach Karlsruhe. Von dort aus ging er 1782 zur Universität Göttingen, wo er drei Jahre Rechtswissenschaften studierte. Nachdem er zum Lehrer von Johann Georg von Anhalt-Dessau (1748–1811) ernannt worden war, promovierte er 1788 an der Universität Halle. Im gleichen Jahr wurde er als außerordentlicher Professor nach Göttingen zurückgerufen, wo er 1792 dann ordentlicher Professor wurde. Rufe nach Heidelberg und Halle lehnte er ab. 1802 erfolgte die Ernennung zum Hofrat. Gustav Hugo war seit 1797 mit Julie Sophie H., geb. Mylius (1774–1821) verheiratet. Die gemeinsame Tochter Pauline Hugo ehelichte Karl Otfried Müller.

Seit 1809 war er assoziiertes Mitglied der Königlich Niederländischen Akademie der Wissenschaften (Koninklijk Instituut, derde klasse).[2]

Im Vorwort zu seinem Beiträge zur civilistischen Bucherkenntniss der letzten vierzig Jahre (1828–1829) skizziert er die Bedingungen, unter denen zu der Zeit in Göttingen Zivilrecht gelehrt werden konnte. Gustav Hugo pflegte eine ausgesprochen persönliche und vertrauensvolle Korrespondenz sowie eine freundschaftliche Beziehung zu den Brüdern Grimm.

Da im Bestand der Gesetzgebung seiner Zeit das römische Recht mit seinen germanischen Elementen ohne kritischen Abgleich unterschiedslos miteinander verwoben war – aus Praktikabilitätsgründen abgestellt auf ein angeblich Ganzes – konnte man nicht mehr sagen, ob die historische Wahrheit oder die praktischen Beweggründe stärker präjudiziert waren. Das ließ methodisch eine fehlerbehaftete Rechtstradition entstehen. Mit diesem Übel nahm Gustav Hugo den Kampf auf, als er zum Begründer der Historischen Schule avancierte. Maßgeblich weitergeführt und ausgebaut wurde sie dann von Friedrich Carl von Savigny. Hugo folgte dem auf den Hochklassiker Gaius zurückgehenden Institutionensystem. Er analysierte besonders kritisch das Obligationenrecht (Vorläuferbegriff zum „gesamten bürgerlichen Recht“).[3] Er prägte den sich alsbald etablierenden Begriff des „heutigen römischen Rechts“[4] als „Juristenrecht“.

Sein Hauptwerk ist das in sieben Bänden erschienene Lehrbuch eines civilistischen Cursus (1792–1821), daneben ist das in sechs Bänden erschienene Zivilistische Magazin (1790–1837) von Bedeutung. Im zweiten Band des „civilistischen Cursus“ befasst sich Hugo mit dem Naturrecht unter dem Titel Naturrecht als einer Philosophie des positiven Rechts, besonders des Privatrechts. Bis in die Gegenwart wird das Werk im Lichte einer Fortsetzung der kantischen Rechtslehre interpretiert.[1]

Schriften

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Literatur

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Monographien

Einzelne Beiträge

Lexika und Nachschlagewerke

Briefwechsel

Sonstiges

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Commons: Gustav Hugo – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c Arno Buschmann: Naturrecht und geschichtliches Recht. Gustav Hugos Rechtsphilosophie und die Anfänge der geschichtlichen Rechtswissenschaft. In: Okko Behrends, Dietmar von der Pfordten, Eva Schumann, Christiane Wendehorst (Hrsg.): Elementa iuris. (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Band 1). Nomos, 2009, ISBN 978-3-8329-4473-5, S. 17–40.
  2. Past Members: Gustav Hugo. Königlich Niederländische Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 10. Mai 2023.
  3. Zum Begriffswechsel vergleiche Hans Hermann Seiler: Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht. Heymanns, Köln 2005, ISBN 3-452-25387-2, S. 315–328 (316 f.).
  4. Hans-Peter Haferkamp: Die Lehre des französischen Rechts an Deutschen Fakultäten im 19. Jahrhundert. In: Werner Schubert, Mathias Schmoeckel (Hrsg.): 200 Jahre Code Civil. Die napoleonische Kodifikation in Deutschland und Europa (= Rechtsgeschichtliche Schriften. 21). Köln / Weimar / Wien 2005, S. 47–71.
Personendaten
NAME Hugo, Gustav
ALTERNATIVNAMEN Hugo, Gustav Conrad (vollständiger Name)
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist
GEBURTSDATUM 23. November 1764
GEBURTSORT Lörrach
STERBEDATUM 15. September 1844
STERBEORT Göttingen