Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:

Im mittelalterlichen Wien waren Hausgenossen die Mitglieder eines aus 48 Bürgern bestehenden Gremiums, dem Münzprägung, Geldwechsel und Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich vorbehalten war.[1]

Einschlägige Normen

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Deutschland

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Liechtenstein

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Österreich

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Schweiz

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Wiktionary: Hausgenosse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Hausgenossen im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien.