Das Prädikat Heilklimatischer Kurort ist ein Gütesiegel für Kurorte, deren Klima als therapeutisch wirksam angesehen wird (Heilklima: Reizklima oder Schonklima). Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung sind in Deutschland die Kurortgesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend.
Die Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort werden durch den Deutschen Heilbäderverband e. V. und den Deutschen Tourismusverband, also von Interessenverbänden, definiert.[1]:
Voraussetzungen für die Anerkennung als „Heilklimatischer Kurort“ sind unter anderem:
Für die vorstehend zitierten Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung sind in allgemein zugänglichen Texten keinerlei wissenschaftliche Begründungen und Belege zu finden. (geprüfte Texte:[1][2]). Dies verwundert insbesondere, weil von Fachexperten und Landesbehörden Verbesserungen der Qualitätsanforderungen gefordert wurden: eindeutigere Definitionen, Relevanz und Systematik der Qualitätsanforderungen sowie wissenschaftliche Anerkennung der therapeutischen Verfahren.[3][4][5]
Für die Kurorte in Deutschland erstellt der Deutsche Wetterdienst bioklimatologische und lufthygienische Gutachten nach den Qualitätsstandards für Kurorte und Heilbäder. Die Gutachten dienen den zuständigen Behörden der Länder als Entscheidungshilfen für die Vergabe oder Bestätigung der Kurortprädikate.
Organisiert sind die Heilklimatischen Kurorte im Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e. V.
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