Die Innere Medizin (englisch internal medicine) befasst sich mit den Gesundheitsstörungen und Krankheiten der inneren Organe und deren Vorbeugung, Diagnostik, konservativer und interventioneller Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge.[1] Ein Facharzt für Innere Medizin wird auch als Internist bezeichnet.
Gelegentlich wurde die Chirurgie von der inneren Medizin als eine äußere Medizin abgegrenzt.[2][3]
Zu den fachlichen Schwerpunkten der Internisten zählen insbesondere Krankheiten
Weiter gehören in den Bereich der inneren Medizin:
Die Weiterbildungsordnungen zum Facharzt für Innere Medizin (Internisten) und die Zusatzweiterbildungen in der Inneren Medizin sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich.
Entwickelt hatte sich das Fachgebiet im 19. Jahrhundert aus der Generaldisziplin „Specielle Pathologie und Therapie“. Eine auf die Innere Medizin spezialisierte Medizinische Klinik gründete bereits 1754 Anton de Haën in Wien.[4] Als erster Lehrer der Inneren Medizin bzw. „Internist“ gilt der am Juliusspital, der Klinik der Würzburger Universität, tätig gewesene Mediziner und Chemiker Franz Heinrich Meinolf Wilhelm.[5] Der Kongreß für Innere Medizin fand ab 1882 statt.[6]
Als Folge der rapiden Wissensvermehrung in ihren Teilgebieten unterliegt die Innere Medizin einer zunehmenden Subspezialisierung. Dass dabei der klassische, gut ausgebildete allgemeine Internist in vielen Industrienationen mehr und mehr von den Vertretern einzelner Teilgebiete verdrängt wird, stößt auch auf Kritik.[7] So wurde 2007 auf dem 110. Deutschen Ärztetag die Wiedereinführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung beschlossen.[8][9] Die Allgemeinmedizin ist ein eigenständiges Fachgebiet der Medizin und grenzt sich stark von der Inneren Medizin ab, obwohl zwischenzeitlich Tendenzen existierten, die beiden Fachgebiete zu vereinigen.[10]
Neben der fortschreitenden Verselbständigung der organbezogenen Fachgebiete zeichnen sich folgende Trends ab:
Die Bezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)“ konnte nach einem Beschluss des 110. Deutschen Ärztetages 2007 zur Förderung der hausarztzentrierten Versorgung in mehreren Bundesländern noch um 2008 erworben werden. Diese Facharztbezeichnung darf jedoch wegen europarechtlicher Bedenken nach einem Beschluss des 113. Bundesärztetages 2010 heute nicht mehr geführt werden. Sie berechtigt aber nach wie vor zur Niederlassung als Vertragsarzt; dann darf man sich nur noch Arzt oder aber Facharzt für Allgemeinmedizin (nicht jedoch Arzt für Allgemeinmedizin) nennen.
Internisten haben eine ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin absolviert und diese mit einer Facharztprüfung abgeschlossen.
Deutschland
Die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Facharzt für Innere Medizin (wahlweise auch Internist). Um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Arzt eine Weiterbildung von mindestens 60 Monaten (5 Jahre) in einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer von den Landesärztekammern festgelegten Weiterbildungsordnung absolvieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Schwerpunkt zu wählen. Die Weiterbildungszeit beträgt dann mindestens 72 Monate (6 Jahre). Am Ende der Weiterbildung steht in beiden Fällen eine mündliche Prüfung. Die Weiterbildungsordnung kann je nach Kammerbezirk variieren, da die Ausbildungshoheit in Deutschland den jeweiligen Ärztekammern gebietsbezogen unterliegt.
Nach der aktuellen Weiterbildungsordnung gibt es für die Innere Medizin folgende Facharztbezeichnungen:
Neben der Wahl eines Schwerpunkts ist es in Deutschland möglich, verschiedene Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise die Infektiologie und die Notfallmedizin.[13]