Der Begriff Jugendarbeitsschutz steht für politische Maßnahmen zum personenbezogenen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Erwerbsleben. Der Jugendarbeitsschutz ist damit sowohl ein Teilbereich des Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsschutzes als auch des Jugendschutzes.

Geschichte

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Aus historischer Sicht stellen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz die ältesten Maßnahmen im Bereich des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechts dar. Ein Beispiel hierfür ist das preußischeRegulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ vom 9. März 1839.[1]

Instrumente

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Instrumente des Jugendarbeitsschutzes sind bzw. können sein:

Der Jugendarbeitsschutz ist Gegenstand der nationalen Gesetzgebung (in Deutschland: Jugendarbeitsschutzgesetz, in Österreich: Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz), der Rechtsetzung im Bereich der EU-Sozialpolitik sowie internationaler Konventionen (Art. 32 der UN-Kinderrechtskonvention, Art. 10.3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeit bis zum Ersten Weltkrieg und deren gesetzlichen Regelung vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart/ Jena/ New York 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.