Jörg Kachelmann 2008, der Beschuldigte im Kachelmann-Prozess

Der Kachelmann-Prozess war ein Strafverfahren gegen den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann in den Jahren 2010 und 2011. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage warfen Kachelmann eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung an einer Geliebten vor. Kachelmann bestritt diese Vorwürfe und wurde am 31. Mai 2011 vor dem Landgericht Mannheim freigesprochen. Das Verfahren erregte erhebliche Aufmerksamkeit. Die Darstellung in den Medien war äußerst kontrovers. Zugleich war das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass es von Anfang an von Seiten des Beschuldigten durch einen Anwalt für die Litigation-PR begleitet wurde.

Vorgeworfene Tat

Tomatenmesser. Ein solches Messer eines anderen Herstellers soll laut Aussage der Ex-Geliebten die Tatwaffe gewesen sein

Jörg Kachelmann hatte seit etwa zehn Jahren mit der späteren Nebenklägerin Claudia D. ein Verhältnis. Er pflegte zeitgleich auch mit anderen Frauen vergleichbare Verhältnisse. Die Einschätzung des Verhältnisses unterschied sich. Während die spätere Nebenklägerin in Kachelmann die Liebe ihres Lebens sah, war das Verhältnis für den Moderator ein gelegentliches Treffen in gegenseitigem Einvernehmen. Die beiden verabredeten sich per Chat am frühen Nachmittag des 8. Februar 2010 für die Nacht auf den 9. Februar 2010 in Claudia D.s Wohnung in Schwetzingen. Er wollte spätestens gegen 23:00 Uhr vorbeikommen; sie teilte ihm mit, sie habe schon vorgekocht.[1]

Die Darstellungen der beiden von dem, was in der Wohnung geschah, weichen voneinander ab:

Laut den Aussagen der Geliebten in den ersten Aussagen im Ermittlungsverfahren hatte sie nach dem Chat etwa um 17:00 Uhr in ihrem Briefkasten einen anonymen Brief gefunden. Darin enthalten waren Kopien zweier Flugscheine der Lufthansa für Flüge nach Kanada. Einer war auf Kachelmann ausgestellt, der andere auf den Namen einer „Isabella M.“. Ferner enthielt der Umschlag ein Blatt Papier, auf dem stand: „Er schläft mit ihr!“. Laut der späteren Nebenklägerin konfrontierte sie Kachelmann mit diesem Brief, sobald er eingetroffen war. Es soll zum Streit gekommen sein, in dem Kachelmann schließlich zugegeben habe, ihr nicht treu gewesen zu sein. Sie habe erklärt, die Beziehung sei beendet. Er habe erklärt, er entscheide, wenn es vorbei sei. Er sei daraufhin in die Küche gegangen, habe ein Tomatenmesser gegriffen und es ihr an den Hals gehalten. Er habe sie in das Schlafzimmer gedrängt und dort vergewaltigt. Schließlich sei er gegangen. Sie habe anschließend nicht schlafen können und gestaubsaugt, Geschirr gespült und CDs sortiert.[2]

Jörg Kachelmann stellte den Verlauf in seiner einzigen Aussage so dar: Nach intensivem SMS-Austausch sei er etwa um 23:00 Uhr bei Claudia D. eingetroffen. Er habe geklingelt, sei das Treppenhaus hinauf gegangen und durch die offene Wohnungstür eingetreten. Sie habe im Schlafzimmer gewartet. Dort sei es einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen. Anschließend hätten er und sie zusammen auf dem Sofa im Wohnzimmer ferngesehen, gegessen und ein Glas Weißwein getrunken. Hiernach sei das Gespräch auf den Brief gekommen. Er habe zugegeben, ihr nicht treu gewesen zu sein und letztlich akzeptiert, dass sie die Beziehung beendet habe. Er habe dann die Wohnung verlassen und sei weggefahren. Die Nacht habe er in einem Hotel in Mörfelden verbracht. Am nächsten Tag sei er von Frankfurt nach Vancouver zu den Olympischen Winterspielen geflogen.[3]

Strafverfahren

Das Gerichtsgebäude des Landgerichtes Mannheim, vor dem die Hauptverhandlung stattfand.

Während des Ermittlungsverfahrens wurde Jörg Kachelmann am 20. März 2010 nach dem Rückflug aus Kanada, wo er bei den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver für das Erste das Wetter moderiert hatte, auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens festgenommen.[4] Er verbrachte über 130 Tage in Untersuchungshaft, bevor der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 29. Juli 2010 den Haftbefehl aufhob.[5][6]

Ermittelnde Staatsanwälte waren Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.[7][8] Verteidigt wurde Jörg Kachelmann zunächst durch den Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock aus Köln, sowie Rechtsanwalt Klaus Schroth aus Karlsruhe. Während der Hauptverhandlung wechselte Kachelmann den Strafverteidiger und beauftragte nun den Anwalt Johann Schwenn aus Hamburg mit der Verteidigung. Weiter gehörten als Pflichtverteidigerin Andrea Combé aus Heidelberg und als Medienanwalt Ralf Höcker aus Köln zum Anwaltsteam Kachelmanns.[9]

Ermittlungsverfahren

Die Ex-Geliebte Kachelmanns begab sich am Morgen des 9. Februar 2010 in das nebenan befindliche Wohnhaus ihrer Eltern und erklärte ihnen, Kachelmann habe sie vergewaltigt. Um 8:11 Uhr wählte der Vater von Claudia D. die Notrufnummer der Polizei (110). Seine Tochter schilderte in dem Anruf, sie sei von ihrem Freund vergewaltigt worden.[10][11] Etwa eine halbe Stunde später begab sie sich mit ihrer Mutter zur Polizeidienststelle Schwetzingen. Mitgebracht zur Polizei wurden ein Strickkleid und ein Slip, die sie bei der Vergewaltigung getragen haben will. Auf der Polizeidienststelle schilderte sie ihre Version des Geschehens in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar. Die Vernehmung durch eine Beamtin dauerte eine dreiviertel Stunde.[12] Anschließend wurde sie zur Frauenklinik des Universitätsklinikums Heidelberg gefahren, wo eine gynäkologische Untersuchung durch eine Assistenzärztin durchgeführt wurde. Die Medizinerin stellte am Hals, am linken Unterschenkel und am linken Unterarm rötliche Striemen und an beiden Oberschenkelinnenseiten handtellergroße rötlich-blaue Hämatome fest.[13] Claudia D. musste den Hergang nach 12:00 Uhr auch dem damaligem Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg Rainer Mattern schildern.[13] Mattern verfasste dann ein fünfseitiges Gutachten. In dem Gutachten ordnete er die festgestellten Verletzungen zeitlich dem möglichen Tatgeschehen zu. Die festgestellten Rötungen am Hals könnten auf das mehrfache Andrücken eines Messers mit dem Messerrücken zurückgeführt werden. Sie könnten aber auch durch horizontales Kratzen entstehen. Kräftige Blutunterlaufungen an den Innenseiten der Oberschenkel seien Folge heftiger Gewalteinwirkungen, die Konturen sprächen für mehrfache Einwirkungen. Die Form und Lage der Hämatome ließe an gewaltsames Auseinanderdrücken der Beine denken. Kratzerartige Verletzungen an Oberschenkel, Bauch und Unterarm könnten durch eine Messerspitze entstanden sein. Es gäbe keine Halteverletzungen durch festes Zupacken durch einen möglichen Täter. Das Verletzungsbild hänge aber von Ausmaß und Art der Gegenwehr des Opfers ab und sei selten charakteristisch. Mattern kam zu dem Schluss, dass sich keine offensichtlichen Widersprüche zum geschilderten Tatverlauf feststellen ließen. Selbstverletzungen könnten nicht ausgeschlossen werden, ungewöhnlich dafür wären aber die großen Hämatome.[14]

Während der medizinischen Untersuchungen erfolgte zugleich eine Spurensicherung in der Wohnung der ehemaligen Geliebten.

Da am 9. Februar 2010 nur die Aussage der Geliebten vorlag, wurde der nach § 112 StPO für die Anordnung der Untersuchungshaft erforderliche dringende Tatverdacht zunächst durch die Staatsanwaltschaft verneint und Kachelmann konnte nach Kanada ausreisen.[15] Das erste fünfseitige Gutachten durch Professor Mattern zu den Verletzungen an der Geliebten kam schließlich zum Schluss, dass sich die Verletzungen mit dem Tatgeschehen in Übereinstimmung bringen lassen. Größere Widersprüche würden nicht bestehen.[16] Die Staatsanwaltschaft sah nun den dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 StPO als gegeben an. Am 22. Februar 2010 beantragte sie daher einen Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann. Als Haftgrund gab sie Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) an.[17] Kachelmann hatte zu der Zeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland und verfügte in der Schweiz und bei Bridge Lake in Kanada über Grundvermögen. Das Unternehmen Kachelmanns, Meteomedia, hatte seinen Sitz in der Schweiz.

Festnahme Kachelmanns

Die Justizvollzugsanstalt in Mannheim

Nachdem Kachelmann am 20. März 2010 nach dem Rückflug aus Kanada am Flughafen Frankfurt gelandet war, wurde er an seinem Auto auf einem Parkdeck auf dem Flughafengelände festgenommen. Beim Zugriff anwesend war auch seine damalige Geliebte und spätere Frau Miriam, die ihn vom Flughafen abholen wollte. Die Festnahme erfolgte unter größtmöglicher Vermeidung öffentlichen Aufsehens auf einem abgesperrten Parkdeck.[18] Jörg Kachelmann nahm die Festnahme nach Meinung der beteiligten Polizeibeamten relativ gelassen auf.[11] Kachelmann machte vor der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als Rechtsanwalt benannte er Ralf Höcker, der ihn auch zuvor in medienrechtlichen Angelegenheiten beriet. Da Höcker selbst kein Strafrechtler ist, vermittelte er Reinhard Birkenstock als Verteidiger. Birkenstock meldete sich noch am selben Tag in Frankfurt als Verteidiger.[19] Am Abend des Tages wurde Kachelmann in der Justizvollzugsanstalt Mannheim untergebracht.

Am 24. März 2010, vier Tage nach seiner Verhaftung, kam es zu einem Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht Mannheim. Während diesem Termin ließ Kachelmann sich zum ersten und letzten mal im Rahmen des Verfahrens zu den Vorgängen in der Nacht zum 9. Februar ein. Er erklärte, Claudia D. habe auf ihn im Schlafzimmer gewartet und es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen. Dann hätten sie auf dem Sofa vor dem Fernseher gesessen, gegessen und Weißwein getrunken. Hiernach habe sie ihn mit den Flugtickets konfrontiert. Es habe ein etwa halbstündiges emotionsgeladenes Gespräch gegeben. In diesem Gespräch habe sie die Beziehung beendet. Er habe dies akzeptiert. Zunächst erklärte er, das Messer und einen an dem Tag benutzten Tampon nicht angefasst zu haben, relativierte dies aber auf ausdrückliche Nachfrage dahin, er sei sich nicht sicher. Danach habe er sich mit seinem Auto zum Hotel begeben, um am nächsten Tag nach Kanada aufbrechen zu können.[20] Der Haftrichter legte während des Termins dar, er halte die Aussage Kachelmanns nicht für glaubhaft. Er ging zunächst davon aus, die Aussagen mutmaßlicher Opfer seien allgemein wahrheitsgemäß und schloss aus, dass die Verletzungen selbst beigebracht wurden. Außerdem erschien es ihm unglaubhaft, dass eine Frau erst sexuelle Handlungen vornehme, um dann erst den Partner mit solchen Vorwürfen zu konfrontieren. Rechtsanwalt Birkenstock zog darauf seinen Haftprüfungsantrag zurück, kündigte aber gleichzeitig weitere Beweise an.[21] Der Haftbefehl wurde dementsprechend nicht aufgehoben.[22] Nach dem Haftprüfungstermin am 24. März musste Kachelmann einen Gefangenentransporter besteigen. Er wurde hierbei von zahlreichen Pressevertretern gefilmt und fotografiert. In den elf Sekunden zwischen der Tür zum Amtsgericht Mannheim und dem Transporter erklärte er: „Ich bin unschuldig, das ist alles, was ich im Moment sagen kann. Danke.“. Diese Zeit wurde als die bestdokumentierten elf Sekunden des März 2010 bezeichnet.[23] Der Medienrechtler Christian Schertz kritisierte dieses Vorgehen der Justiz als öffentliche Vorführung.[24] Von Seiten des Amtsgericht hieß es dazu, das Vorgehen sei mit Kachelmann abgestimmt gewesen. Zu berücksichtigen gewesen sei auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit .[25]

Ebenfalls am 24. März 2010 begab sich die ehemalige Geliebte Kachelmanns zur therapeutischen Betreuung in das Universitätsklinikum Heidelberg, wo sie durch den Spezialisten für Psychotraumatologie Günter H. Seidler psychologisch betreut wurde.[26]

Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hatte am 23. März 2010 bereits Kontakt mit Isabella M., deren Name auf den Flugtickets war, aufgenommen. Sie erinnerte sich daran, dass sich erstmals im Dezember 2009 über Facebook eine „Christina Brandner“ bei ihr unter dem Titel „Kanada-Connection“ gemeldet hatte. Der Name sei ihr unbekannt gewesen, googeln habe nur Hinweise auf einen Charakter der Daily-Soap Verbotene Liebe ergeben. „Christina Brandner“ oder „Chris“ behauptete, sie habe zusammen mit einem „Frank“ Isabella und Jörg Kachelmann in Kanada getroffen, und erkundigte sich, ob die Beziehung zu Jörg noch bestehe. Die Angeschriebene reagierte eher zurückhaltend. Als am Ende des über einige Zeit gehenden Facebook-Dialoges „Christina Brandner“ am 12. Januar 2010 behauptete, dass ein Bekannter von ihr Kachelmann mit einer anderen gesehen habe, und ihr ihr Beileid ausdrückte, antwortete Isabella M., ihre Beziehung zu Kachelmann bestehe weiter. Der Dialog brach daraufhin ab; „Christina Brandners“ Profil-Bild bei Facebook wurde gelöscht.[27] Am sechsten Tag nach der Festnahme legte Birkenstock einen Ausdruck des Dialoges bei Facebook und ein handschriftliches Schreiben von Isabella M. vor, in dem die Umstände des Dialoges aus ihrer Sicht erklärt wurden und in dem sie erklärte, Kachelmann sei zu einer Tat wie der vorgeworfenen nicht fähig.[28] Später leitete die Zeugin der Polizei jedoch belastende E-Mails zu, aus denen sich psychische Probleme Kachelmanns ergeben sollten, und benannte weitere mögliche Belastungszeugen.[29] Das Vorliegen des Facebook-Dialoges führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft den Laptop von Claudia D. sicherstellen ließ. Sie kam damit einem einer Woche zuvor erfolgten Ersuchen von Rechtsanwalt Birkenstock nach. Von der Sicherstellung ihres Computers am Arbeitsplatz oder des elterlichen Computers sah die Staatsanwaltschaft hingegen ab. Zeitgleich wurden Kachelmanns Laptop und seine Mobiltelefone sichergestellt.[28]

Der Inhalt von Claudia D.s Laptop wurde kopiert und später durch einen IT-Spezialisten der Polizeidirektion Heidelberg untersucht. Diese Spezialisten konnten feststellen, dass es Datenlücken gab. Ferner konnten sie nachweisen, dass Claudia D. nicht erst vor der Tatnacht nach Isabella M. gegoogelt hatte, sondern bereits im Februar 2009. Ferner fand er im gelöschten Bereich zwei Fotos von Hämatomen, die den bei Claudia D. glichen. Das Aufnahmedatum konnte aber nicht mehr ermittelt werden.[30] Auf Kachelmanns Mobiltelefonen fehlten die Ausgangsdaten, die möglicherweise bewusst gelöscht wurden.[30]

Beginn der „Schlacht der Gutachter“

Birkenstock bemühte sich nicht nur um die Sicherstellung von Computern. Er legte als Verteidiger Kachelmanns der Staatsanwaltschaft drei Expertisen vor, die sich mit der gerichtsmedizinischen Seite des Falls befassten. Die Experten bezweifelten, ob die Tat in der von der Nebenklägerin Claudia D. beschriebenen Weise begangen worden sein könnte.[31] Durch die Verteidigung beauftragt war dies der Beginn dessen, was in der Presse später auch „Schlacht der Gutachter“ genannt wurde.[32] Prozesstaktisch ist das Einbringen von Sachverständigen und Gutachten im deutschen Strafprozess nicht unproblematisch. Strafverteidiger können die Erhebungen weiterer Gutachten nicht erzwingen. Im Hauptverfahren hat das Gericht in § 244 Abs. 4 StPO relativ weite Möglichkeiten Gutachten abzulehnen.[33] Eine Möglichkeit, diese trotzdem einzubringen, ist die Selbstladung der Sachverständigen (§ 220 StPO) durch die Verteidigung. In der Regel kann dieses Instrument in Strafprozessen nicht genutzt werden, da § 220 Abs. 2 StPO Vorschusspflichten des Beschuldigten vorsieht und dies oft nicht finanziert werden kann.[34] Im Falle des relativ vermögenden Jörg Kachelmann war dieses Vorgehen aber machbar.

Von der Verteidigung waren mit der Erstellung der Gutachten beauftragt worden die Düsseldorfer Fachärztin für Rechtsmedizin Andrea Schultes, der Professor für Rechtsmedizin an der Universität zu Köln Markus Rothschild und der Professor für Rechtsmedizin an der Universität Münster Bernd Brinkmann.[14]

Infolge der Vorlage dieser Gutachten folgte die Staatsanwaltschaft nun einer Forderung der Verteidigung nach einer aussagepsychologischen Begutachtung der Nebenklägerin zur Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen Claudia D.s. Beauftragt wurde die Rechtspsychologin Luise Greuel.[36]

Am 30. März 2010 kam es in der Polizeidirektion Heidelberg zu einer Vernehmung der späteren Nebenklägerin und Ex-Geliebten. In dieser Vernehmung fragten die Beamten nach, ob sie eine Christina Brandner, eine Chris oder einen Frank kenne. Sie verneinte. Sie erklärte, dass sie erst am Tag, als sie den Brief fand, Isabella M. im Internet gesucht zu haben. Sie sei nicht bei Facebook.[37]

Änderung der belastenden Aussage

Am 19. April 2010 liegen die Ergebnisse der Auswertung der Festplatte von Claudia D.s Laptop der Staatsanwaltschaft vor. Die IT-Spezialisten konnten feststellen, dass die Suche nach Isabella M. im Internet nicht erst im Februar 2010, sondern bereits am 8. Februar 2009 erfolgte. Aufgrund dieser Erkenntnisse kommt es am Nachmittag des 19. Aprils zu einem internen Treffen zwischen Oberstaatsanwalt Oskar Gattner und dem Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Die beiden Juristen waren sich einig, dass der Haftbefehl nicht mehr aufrecht zu erhalten wäre, wenn Kachelmanns Ex-Geliebte ihre Version der Tatnacht aufrecht erhielte. Falls sie ihre Aussage ändern würde, müsste die Situation für das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft erneut analysiert werden. Abgewartet wurde eine bereits vorher vereinbarte staatsanwaltliche Vernehmung am 20. April.[38]

Gattner und Oltrogge fragen in der Vernehmung vom 20. April 2010 nach, ob Claudia D. ihre Aussage an irgendeinen Punkte korrigieren wolle. Sie räumt daraufhin ein, dass sie bereits früher von Isabella M. erfahren und Kontakt aufgenommen habe. Sie habe nur Bedenken gehabt dies früher zuzugeben, da es sonst geplant hätte aussehen können. Sie habe durch einen Telefonanruf etwa ein halbes bis Dreivierteljahr Jahr vorher von der Existenz erfahren. Zunächst habe sie sich nur den Namen notiert und es hierbei belassen. Schließlich habe sie als „Christina Brandner“ Kontakt zu der Rivalin aufgenommen. Habe dann aber zunächst den Eindruck gehabt, dass Isabella M. und Kachelmann doch keine Beziehung unterhielten. Als sich aus der Antwort Isabella M.s am vom 13. Januar 2010 ergeben habe, dass doch eine Beziehung besteht habe sie es nicht wahrgenommen. Dann habe sie am 8. Februar den fraglichen Brief erhalten. Sie wurde mit dem Ergebnis einer Untersuchung des Briefes konfrontiert. Das Ergebnis der Untersuchung war, dass lediglich Fingerabdrücke von ihr und Kachelmann an Umschlag und Anschreiben nachweisbar waren. Nach einer Vernehmungspause erklärte der Rechtsanwalt Claudia D.s den Staatsanwälten, dass sie ihre Aussage nochmals korrigieren wolle. Sie räumte nun ein, dass sie die Flugtickets bereits Mitte 2009 erhalten habe. Den Brief mit der Aussage „Er schläft mit ihr!“ habe sie selbst geschrieben und im Sender ausgedruckt. Auf die Nachfrage, warum sie Jörg Kachelmann nicht schon bei einem Zusammensein am 20. Januar 2010 in Herrenschwand auf Isabella M. angesprochen habe, erklärte Claudia D., dass sie noch nicht soweit gewesen sei.[39][40]

Am 22. April 2010 entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass die Schuld Kachelmanns bewiesen sei: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht einen Artikel mit dem Titel „Messer mit Fingerabdrücken“, demzufolge die bei der Untersuchung am Messer DNA-Spuren und Fingerabdrücke ergeben habe. Diese Meldung stellte sich relativ schnell als Falschmeldung heraus.[41] Tatsächlich ergab das erst am 26. April übersandte Gutachten, dass keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten. Am Messergriff befände sich eine DNA-Spur am Rande der Nachweisgrenze. Es handele sich um eine Mischspur, die mehr DNA-Merkmale von Claudia D., als von Kachelmann aufweise. Vermutlich handele es sich um Hautschuppen.[42]

Die Sachverständige Luise Greuel nahm im Mai zwei Sitzungen mit Claudia D. vor, die insgesamt elf Stunden dauerten. Nach dem Ende der Gespräche kommt es zu einem Telefonat mit Staatsanwalt Oltrogge. In diesem Telefonat erklärt Greuel Oltrogge, dass Claudia D. nicht von ihrem Tatvorwurf abgegangen sei und auch keine eindeutigen Zeichen einer psychischen Störung aufweise. Das Gutachten werde allerdings erst bis Ende Mai fertiggestellt werden können, da die Sachlage nicht unkompliziert sei.[40]

Anklageerhebung

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am 19. Mai 2010 Anklage gegen Kachelmann. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.[43][44] Am 9. Juli 2010 ließ das Landgericht Mannheim die Anklage in vollem Umfang zu und eröffnete das Hauptverfahren. Es wurden für das Verfahren 15 Verhandlungstage bis zum 27. Oktober angesetzt.[45]

Die Anklageschrift wurde Kachelmann am 25. Mai gegen 15:00 Uhr zugestellt. Kurz nach dieser Zustellung sandte Luise Greuel eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft. In dieser fasst sie die Ergebnisse ihrer Studie kurz zusammen. Die Aussage von Claudia D. weise zuviele Mängel auf, als dass sich aufgrund dieser Aussage der Erlebnishintergrund der Vergewaltigung aussagepsychologisch belegen lasse.[46] Auch in ihrem schriftlichen Gutachten legte Luise Greuel dar, dass psychologisch betrachtet es keinen Beweis dafür gebe, dass Claudia D. durch Kachelmann vergewaltigt wurde. Es gebe Mängel bezüglich der Detailliertheit und in der logischen Konsistenz der Aussage. Einiges, was die Ex-Geliebte Kachelmanns beschreibe könne sich so nicht abgespielt haben.[47]

Am 7. Juni 2010 legte Rechtsanwalt Birkenstock eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die mit dem Fall befassten Staatsanwälte ein. Begründet wurde diese mit Ermittlungsversäumnissen.[48] Die Beschwerde wurde im September 2010 mit der Begründung abgewiesen: „Die rechtlichen Bewertungen der Staatsanwaltschaft waren zutreffend oder wenigstens vertretbar.“[49][50]

Haupteingang zur Justizvollzugsanstalt Mannheim, durch das Jörg Kachelmann die Anstalt verlassen konnte.

Am 29. Juli 2010 gab das Oberlandesgericht Karlsruhe der Haftbeschwerde Kachelmanns statt und hob den Haftbefehl vom 25. Februar 2010 auf. Das Oberlandesgericht entschied, ein dringender Tatverdacht liege nicht mehr vor. Es handle sich um eine klassische Konstellation von „Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Sie habe auch bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens bedeutsamen Randgeschehens unzutreffende Aussagen gemacht. Eine Selbstbeibringung der Verletzungen könne nach dem Ermittlungsstand auch nicht ausgeschlossen werden.[51]

Hauptverhandlung

Am 6. September 2010 begann die Hauptverhandlung in der Strafsache Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim. Wie auch später im NSU-Prozess 2013 bestand im Kachelmann-Prozess wegen des Andranges die Notwendigkeit, den Zugang für Pressevertreter zu reglementieren. Journalisten mussten sich akkreditieren. Es wurden dabei mehrere Töpfe für verschiedene Mediengattungen gebildet und auch darauf geachtet, dass nicht nur deutsche, sondern auch schweizerische Medien berücksichtigt wurden.[52][53][54] Im Rahmen der Kontroverse um Journalisten-Akkreditierung beim NSU-Prozess wurde dieses Vorgehen als eine mögliche und vorbildliche Lösung beschrieben.[52][54]

Das Hauptverfahren fand unter dem Aktenzeichen 5 KLs 404 Js 3608/10 vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichtes Mannheim statt und dauerte letztlich 44 Verhandlungstage vom 6. September 2010 bis zum 31. Mai 2011. Im Laufe der Hauptverhandlung wurden dreißig Zeugen gehört, unter anderem die Angestellten des Hotels, in das Kachelmann eingecheckt hatte, nachdem er die Nebenklägerin verlassen hatte, zehn Ex-Geliebte, eine davon in der Schweiz, die Freundin einer ehemaligen Geliebten und die als Journalistin akkreditierte Alice Schwarzer, die aber die Aussage verweigerte. Es wurden Hunderte Akten ausgewertet. Schon die Protokolle von Kachelmanns Chat- und E-Mail-Verkehr mit der Nebenklägerin füllten fünf Ordner. Zehn Gutachter nahmen teil.[55]

Verlauf der Hauptverhandlung

Am 6. September 2010, dem ersten Verhandlungstag, wurde die Verhandlung nach etwa zehn Minuten auf den 13. September vertagt. Grund war ein Ablehnungsgesuch der Verteidigung gegen zwei Richter. Sie waren darauf gestützt, dass der vorsitzende Richter Michael Seidling im Nachbarort der Nebenklägerin wohnt und es bestünden Verbindungen über die dortigen Sportvereine. Der Befangenheitsantrag richtete sich auch gegen eine Richterin der Kammer.[56] Wegen der nur kurzen Sitzung konzentrierte sich die Berichterstattung stark auf die Interaktion zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin. Die Darstellungen wichen hierbei voneinander ab.[57] Gisela Friedrichsen etwa schrieb: „Während der kurzen Verhandlung sucht er mehrfach den Blickkontakt – fragend und irritiert wirkend – zu seinem mutmaßlichen Opfer.“ Nach Friedrichsen soll diese aber jeden Blick verweigert haben.[58] Laut Bild-Überschrift soll er sie keines Blickes gewürdigt haben, laut Text aber auch sie den Blick-Kontakt vermieden haben.[59] Nach wieder anderer Beobachtung habe sie erst zu ihm geblickt, er dies aber nicht bemerkt, später aber er einmal zu ihr geblickt und sie soll dies nun nicht bemerkt haben.[57]

Schild am Gerichtssaal mit dem Hinweis, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Als ungewöhnlich wurde wahrgenommen, dass nicht zunächst die Nebenklägerin als unmittelbare Tatzeugin vernommen wurde, sondern zuerst eine Reihe ehemaliger Geliebte Kachelmanns als Beziehungszeuginnen.[60][61][62] Diese Vernehmungen von Beziehungszeuginnen, wie auch spätere Vernehmungen von anderen Ex-Geliebten, erfolgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Intimsphäre der Zeuginnen zu schützen.[63] Insgesamt fanden so die Verhandlungen zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass verschiedene Zeuginnen sich zuvor oder danach der Öffentlichkeit in der Presse anvertrauten, wurde zu einem anhaltenden Kritikpunkt.[64][61] Auch die Erörterung der Gutachten fand zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.[65] Thomas Knellwolf formulierte dies in seinem Buch über den Fall Kachelmann so:

„Im Fall Kachelmann läuft alles verkehrt: Während der Strafuntersuchung, eigentlich geheim, ist fast alles publik geworden, während des Prozesses, eigentlich öffentlich, bleibt das meiste geheim.[66]

Am 6. Oktober 2010 wurde der von Kachelmanns Verteidiger benannte Gutachter Bernd Brinkmann nach § 74 StPO als befangen abgelehnt. Brinkmann habe nach Auffassung des Gerichtes seine Untersuchungen einseitig nur auf die für seinen Auftraggeber günstige These der Selbstverletzung beschränkt.[67] Die Verteidigung legte hiergegen eine Gegenvorstellung ein, verzichtete aber auf einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.[68] Brinkmann sollte aber später noch als „sachverständiger Zeuge“ vernommen werden.[69]

Sechs Wochen nach Verhandlungsbeginn sagte die Nebenklägerin als Zeugin aus. Der Aussage voraus ging eine Auseinandersetzung um die Zeugenbelehrung nach § 57 StPO: Birkenstock bestand darauf, sie sei auch dahin zu belehren sei, dass sie die Aussage auch verweigern könne, wenn sie sich selbst einer Straftat, etwa einer Falschverdächtigung (§ 164 StGB), bezichtigen würde. Das Gericht lehnte dies zunächst ab. Es kam zu einem erneuten Befangenheitsantrag der Verteidigung. Schließlich erfolgte die Belehrung in der von der Verteidigung gewünschten Form.[70] Die Aussage erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und dauerte ab dem 13. Oktober 2010 vier Verhandlungstage, insgesamt 20 Stunden.[71] Die Terminierung der Aussage war ursprünglich für einen der letzten Prozesstage der Hauptverhandlung angesetzt worden.[56]

Verteidigerwechsel

Rechtsanwalt Johann Schwenn, ab Ende November 2010 der Strafverteidiger Kachelmanns.

Am Ende einer Verhandlungspause trennte sich Kachelmann am 29. November 2010 von Rechtsanwalt Birkenstock als Verteidiger. Das Mandat übernahm nun Johann Schwenn.[72][9] Laut Darstellung Sabine Rückerts hatte sich Ralf Witte, ein Opfer eines Justizirrtums, mit Kachelmann per E-Mail in Verbindung gesetzt und ihm geraten, Schwenn zu beauftragen, der ihn seinerzeit verteidigt hatte.[29] Kachelmann selbst stellte die Gründe für den Wechsel im Verteidiger-Team folgendermaßen dar: Er habe den Eindruck bekommen, der Stil Birkenstocks sei zu kooperativ und die Gegenseite fasse dies als Schwäche auf. Er habe zusammen mit seiner späteren Frau an Birkenstock auch entsprechende „für Schweizer Verhältnisse deutliche“ E-Mails geschrieben. Während der nach seiner Erinnerung zweiwöchigen Verhandlungspause sei ihm klar geworden, dass ein Wechsel vorgenommen werden müsse. Bei einer Kommunikation über Skype habe sich seine spätere Frau an ein Dossier aus der Zeit[73] erinnert. Aus den dort genannten Rechtsanwälten sei die Wahl auf Johann Schwenn gefallen. Kurz darauf sei dann die E-Mail von Ralf Witte eingetroffen.[74]

Johann Schwenn trat, ganz im Gegensatz zu Birkenstock, vor Gericht sehr aggressiv auf. So stellte er an seinem zweiten Verhandlungstag im Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige Luise Greuel, obwohl diese auf Mängel in der Aussage der Nebenklägerin aufmerksam gemacht hatte. Er beantragte zudem die Durchsuchung der Aktentasche des sachverständigen Zeugen Günter H. Seidler und attackierte diesen, indem er ausführte, in seinen Therapieprotokollen finde sich Absonderliches; das Verhalten des sachverständigen Zeugen sei grenzüberschreitend und geradezu scharlatanesk.[75] Nach Einschätzung von Gisela Friedrichsen vom Spiegel waren die prozessentscheidenden Schritte allerdings noch von Reinhard Birkenstock eingeleitet worden. Birkenstock habe die Staatsanwaltschaft mit der Möglichkeit der Lüge durch die Nebenklägerin konfrontiert. Außerdem habe er mit der Auswahl der Gutachter die Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, was letztlich zur Beauftragung Luise Greuels durch die Staatsanwaltschaft geführt und erheblich zum Freispruch beigetragen habe. Birkenstock habe die Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht. Diese Entscheidung habe das letztendliche Urteil des Landgerichtes vorweggenommen.[76]

Gutachten im Hauptverfahren

Ein Teil der „Crème de la Crème der deutschen Forensik“ gab im Kachelmann-Prozess Gutachten im Wesentlichen zu zwei Fragekomplexen ab: Ob eine Vergewaltigung in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 gerichtsmedizinisch nachgewiesen werden könne und zweitens ob die Aussage der Nebenklägerin von Jörg Kachelmann vergewaltigt worden zu sein glaubhaft sei.[77]

Nach dem Verteidigerwechsel wurde ab dem 13. Dezember 2010 über die rechtsmedizinischen Gutachten zum Verlauf der möglichen Tat verhandelt. Begonnen wurde mit der Vernehmung des sachverständigen Zeugen Bernd Brinkmann. Er berichtete über die Experimente, die ihn zu seinem vom Gericht im September abgelehnten Gutachten geführt hatten.[69] Der Sachverständige Rainer Mattern wurde ab dem 1. Februar 2011 vernommen. Er hatte in der Folge der von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren vorgelegten Gutachten weitere Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis wollte er weder die Möglichkeit der Entstehung der Verletzungen durch eine Vergewaltigung, noch eine Selbstbeibringung ausschließen.[78] Er erklärte: „Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat.“[79] Die von der Verteidigung benannten Sachverständigen Markus Rothschild und Klaus Püschel trugen ihre Gutachten zu den Verletzungen am 9. Februar vor. Rothschild orientierte sich an einem zehnpunktigen Merkmal-Katalog im „Handbuch für gerichtliche Medizin“ für Selbstverletzungen. Das Fehlen von Abwehrverletzungen, die leicht erreichbare Stelle, die oberflächlichen Ritzer an Bauch, linkem Schenkel und linkem Arm, die parallele Anordnung deuteten seiner Ansicht auf eine Selbstbeibringung hin. Püschel ging von eindeutigen Hinweisen auf Selbstverletzung aus. Ein überfallartiges Geschehen könne er ausschließen. Es bestünden viele Anhaltspunkte für Manipulation, entweder durch die Nebenklägerin selbst oder mit Hilfe einer weiteren Person.[80]

Der zweite gutachterlich untersuchte Komplex in dem Prozess betraf die Glaubhaftigkeit der Aussage von Claudia D.. Der Therapeut der Nebenklägerin Günter H. Seidler sagte an fünf Verhandlungstagen aus, an vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er vertrat die These, dass seine Patientin Erinnerungslücken in der Folge einer posttraumatischen Belastungsstörung aufweise.[81] Der Psychiater Hans-Ludwig Kröber sagte am Freitag dem 25. Februar 2011 aus. Er erklärte, dass traumatische Ereignisse in der Regel eher besonders gut erinnert werden würden. Ein völliger Erinnerungsverlust sei eine seltene Ausnahme. Man dürfe nicht dem Fehler eines Umkehrschlusses erliegen und von Erinnerungsstörungen auf ein belastendes Ereignis schließen. In lebensbedrohlichen Situationen komme es zu der Abspaltung des Gefühls, so dass Angst nicht mehr empfunden werden würde. Hierdurch käme es zur Aussaghe von Betroffenen, dass sie sich teilweise nicht mehr erinnern würden. Traumatisierung könne außerdem nicht nur durch schwere Straftaten entstehen, sondern auch durch schwere Demütigungen oder Trennungssituationen.[82] Zur Frage der Möglichkeit von Erinnerungsstörungen wurde am Montag dem 4. April 2011 der Neuropsychologe Hans Markowitsch vernommen. Markowitsch war ursprünglich von Birkenstock benannt, aber von seinem Nachfolger Schwenn ausgeladen worden. Er wurde nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft vernommen.[83] Im öffentlichen Teil seiner Aussage erklärte Markowitsch, dass Opfer von Straftaten sich in der Regel sehr deutlich an das Kerngeschehen erinnern würden.[84] Wenn es zu Erinnerungsstörungen käme, dann erinnerten sich die Opfer emotionslos nur noch an die Fakten oder umgekehrt nur noch an die Gefühle.[85] Am 38. Verhandlungstag, dem 2. Mai 2011, wurde die Sachverständige Luise Greuel zur Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin vernommen. Die Aussage Greuels fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.[86] Am 9. Mai gab der Psychologe Günter Köhnken seine Stellungnahme ab. Köhnken war noch von Reinhardt Birkenstock um eine Stellungnahme zum Greuel-Gutachten gebeten worden. Schwenn hatte den Auftrag noch zu der Frage erweitert, ob eine Falschaussage von Claudia D. vorliege.[87] Köhnken sah einen deutlichen Stilbruch in der sehr detaillierten Beschreibung des Trennungsgespräches und der dünnen und detailarmen Beschreibung des Vergewaltigungsgeschehens. Geistig sei Claudia D. in der Lage zu einer hochqualitativen Aussage, produziere aber eine schwache Aussage. Eine Autosuggestion schloss er aus, da der Zeitraum zwischen dem Geschehen in der Nacht auf den 10. Februar 2010 und dem Sichanvertrauen bei den Eltern und der ersten Aussage bei der Polizei zu kurz gewesen sei. Er hielt aber eine bewusste Falschaussage für möglich.[88] Er kritisierte, dass in den ersten Vernehmungen kein Wortprotokoll geführt wurde und nicht ausreichend kritisch nachgefragt wurde.[87] Köhnken kritisierte auch den Traumatologen Seidler, der von Beginn der Therapie Claudia D.s von der Schuld Kachelmanns überzeugt gewesen sei. Durch die entsprechende Erwartungshaltung Seidlers in der Therapie sei die Nebenklägerin beeinflusst worden. Ihre Aussagen seien zum Zeitpunkt der Gespräche mit der Sachverständigen Greuel im Mai 2010 bereits „kontaminiert“ gewesen.[87] Die am 9. Mai erneut vernommene Luise Greuel erklärte, dass es möglich sei, dass durch die Trennung ein Trauma hervorgerufen worden sei, welches zu Autosugestionen geführt haben könne. aussagepsychologisch sei es nicht möglich festzustellen, ob sie die Wahrheit sage.[87]

Am 5. Mai 2011 war noch der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines gehört worden. Er war durch das Landgericht beauftragt worden Jörg Kachelmann auf seine Schuldfähigkeit zu untersuchen. Pleines schloss Persönlichkeitsstörungen aus. Auch wenn Kachelmann Egoismus und Eigensucht nicht fremd seien liege keine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor. Zwar weiche Kachelmann vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit ab, eine klinische Diagnose sei damit aber nicht verbunden.[89] Pleines stützte sein Gutachten auf die Biographie Kachelmanns, Beobachtungen während des Hauptverfahrens und die Angaben seiner ehemaligen Geliebten. Kachelmann selbst hatte eine Begutachtung abgelehnt.[90]

Schlussplädoyers und Urteil

Die Staatsanwaltschaft plädierte am drittletzten Prozesstag auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Sie räumte in den Plädoyers der Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge, Oskar Gattner und Werner Mägerle ein, dass die Nebenklägerin insbesondere zur Vorgeschichte unwahre Angaben gemacht habe. Sie habe jedoch das Streitgespräch, den angeblichen Angriff mit dem Messer und ihre Todesangst detailliert und glaubhaft geschildert. Lücken in der Beschreibung der Vergewaltigung selbst könnten mit der Todesangst und den damit einhergehenden psychischen Belastungen erklärt werden. Die Angaben Kachelmanns seien nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unwahr, so habe er zuerst behauptet das Messer und den Tampon nicht angefasst zu haben und dann nach Rücksprache mit seinem Anwalt behauptet er erinnere sich nicht daran. Der Angeklagte habe gezielt SMS von seinem Mobiltelefon gelöscht. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten sprächen für die Version der Nebenklägerin. Alle Gutachter hätten bestätigt, dass die Verletzungen am Hals von dem Tomatenmesser stammen könnten. Die Möglichkeit der Selbstverletzung sei wegen der damit verbundenen Schmerzen auszuschließen. Am Messer haben sich DNA-Spuren von ihr befunden und auch von Kachelmann, wenn diese ihm auch nicht mit Sicherheit zuzuordnen seien. Die einzelnen Indizien könnten auch anders interpretiert werden. Die erforderliche Gesamtschau der Indizien lasse sich aber nur mit der in der Anklageschrift geschilderten Tat vereinbaren.[91]

Am Dienstag, den 24. Mai 2011, folgte das Plädoyer der Strafverteidiger. Während sich Andrea Combé mit der Beweiswürdigung und mit den möglichen psychologischen Hintergründen befasste, die zu einer Anzeige führten, konzentrierte sich Johann Schwenn am Nachmittag auf das Versagen des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft aus Sicht des Angeklagten.[92] Combé argumentierte in einem dreistündigen Plädoyer, aus ihrer Sicht sei die Nebenklägerin eine betrogene und frustrierte Ex-Geliebte, deren Motiv Hass sei. Die Nebenklägerin habe nachgewiesenermaßen gelogen, an ihren Lügen festgehalten und selbst erfahrene Kriminalbeamte täuschen können. Sie habe den Brief „Er schläft mit ihr“ nicht nur selbst geschrieben, sondern auch noch an der Arbeitsstelle ausgedruckt, damit er nicht zu ihr zurückverfolgt werden könne. Sie habe ferner eine Nebenbuhlerin unter falschem Namen auf Facebook kontaktiert und ihr dabei eine falsche Identität vorgespielt. Wenn dies ein Angeklagter getan hätte, dann würde man von einer hohen kriminellen Energie sprechen. Ansonsten habe man eine typische Aussage-gegen-Aussage-Situation. Messer, Strickkleid und Slip wiesen keine hinreichenden Spuren von Kachelmann auf. Die Wunden habe sich die Nebenklägerin laut Gutachten selbst beibringen können. Es gebe keine Beweise, dass es so gewesen sei, wie die ehemalige Geliebte es behaupte, wohl aber dafür, dass es nicht so gewesen sein könne. So deute das Chat-Protokoll an, dass die Reihenfolge zwischen Essen und Sex in der von Kachelmann dargestellten Weise erfolgte (erst Sex, dann Essen).[93]

Bei der Urteilsverkündung am 31. Mai 2011 applaudierten und jubelten Anhänger Kachelmanns im Gerichtssaal, als der Freispruch verkündet wurde.[94][95] Die Saalöffentlichkeit hatte schon während des Prozesses deutlich zur Annahme der Unschuld Kachelmanns tendiert.[96] Das Gericht stellte seiner mündlichen Urteilsbegründung folgende Anmerkung voran:

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.[97]

Die Staatsanwaltschaft[98] und die Nebenklägerin[99] legten jeweils zunächst Revision gegen das Urteil ein. Mit der Begründung mangelnder Erfolgsaussicht wurden die Revisionsanträge Anfang Oktober 2011 jedoch zurückgezogen, der Freispruch erlangte damit Rechtskraft.[100][101]

Kritik an Verfahren und Urteil

Demonstrant nach der Urteilsverkündung.

Aus dem Hause des Spiegels wurde der Staatsanwaltschaft eine zu große „Schneidigkeit“ vorgeworfen. Diese Schneidigkeit führe zu einer Präjudizierung bei den Richtern, die sich dann hinter „einem Wust wissenschaftlicher Gutachten“ versteckten, deren Qualität nicht hinreichend überprüft würde.[102] Die Staatsanwaltschaft habe sich zu früh festgelegt und Beweismittel nur zu Lasten Kachelmanns interpretiert.[8][65][103] Die Ermittlungen seien oberflächlich gewesen, so sei die Bedeutung des Laptops der Nebenklägerin nicht erkannt worden. Die Anklage sei auch schon vor der Fertigstellung eines wichtigen Gutachtens erhoben worden.[102] Die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel erklärte in einem Interview, die Staatsanwaltschaft hätte frühzeitig erkennen müssen, dass sie über keine objektiven Beweismittel verfüge. Es wäre für alle Beteiligten besser gewesen, das Verfahren einzustellen.[104]

Verteidiger Johann Schwenn kritisierte bereits vor seiner Mandatsübernahme im November 2010 im Polit-Magazin Cicero, der Fall Kachelmann sei ein Beispiel dafür, dass bei Verdacht auf ein Sexualdeliktes der Weg vom mutmaßlichen Opfer zum mutmaßlichen Täter nicht weit sei.[105] Die Rechtsanwältin Christina Clemm warf Rechtsanwalt Schwenn daraufhin Polemik vor. Bei Sexualstraftaten werde die Mehrzahl der Verfahren wegen Zweifeln an den Aussagen der Opfer eingestellt oder ende nach dem Grundsatz in dubio pro reo mit einem Freispruch.[106] Auch Sabine Rückert von der Zeit führte das Verfahren gegen Kachelmann wie auch die Ermittlungen gegen Dominique Strauss-Kahn, darauf zurück, dass es bei der Kombination von prominentem Mann mit Vergewaltigungsvorwürfen zu einem Mangel an Ergebnisoffenheit komme, was zu überstürzten Ermittlungen geführt habe.[107]

Die Staatsanwaltschaft in Mannheim wurde durch den Juristen Volker Boehme-Neßler[108], den ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer[109] und dem FDP-Politiker Gerhart Baum[109] dafür kritisiert, dass sie ungerechtfertigt Dokumente an die Medien gegeben und so einer Vorverurteilung Vorschub geleistet habe. Demgegenüber wurde geltend gemacht, die Staatsanwaltschaft habe als Behörde Auskunftspflichten, denen sie lediglich nachgekommen sei.[110]

Die Argumentation des Staatsanwaltes Lars Torben Oltrogge in seinem Plädoyer „Man kann alle Indizien auch anders werten. Aber das ist das Wesen des Indizienprozesses, dass es auf die Gesamtschau ankommt.“ wurde im Spiegel dahingehend kritisiert, dies könne zur Willkürlichkeit führen, wenn dieselben Beweise zu Freispruch oder Verurteilung führen könnten. Wahrheit könne so zur Ansichtssache werden. Das Vertrauen in die Justiz nehme so Schaden.[102] Von der Seite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde kommentiert, die Justiz könne nicht vollkommen frei von Willkür sein. Entgegen des Eindrucks in der Öffentlichkeit vom Prozess gegen Kachelmann als „Schmierentheater“ seien Gerichtsverhandlungen, wie schon Cornelia Vismann analysierte, grundsätzlich auch sonst unter anderem Theater-Aufführungen.[55]

Sabine Rückert attestierte dem Mannheimer Gericht im Dezember 2010, es befinde sich „trotz der dürftigen Beweislage auf Verurteilungskurs“.[29] Gisela Friedrichsen kritisierte, dem Gericht seien alle entlastenden Umstände bereits vor dem Beginn der Hauptverhandlung bekannt gewesen. Für den Angeklagten wie für die Nebenklägerin sei es ein achtmonatiger „Alptraum der Hauptverhandlung“ gewesen. Insbesondere sie sei hierdurch für alle Zeit als Person in der Öffentlichkeit gebranntmarkt worden, die auch alle nahestehenden Personen belogen habe. Die Nebenklägerin sei außerdem als „als Mittel zum Zweck vermehrter Publicity“ anderer Personen „verheizt“ worden.[111] Der Forensiker Michael Tsokos äußerte in einem Interview die seiner Ansicht nach mangelnde Festlegung des Sachverständigen bezüglich der Verletzungen Claudia D.s. Seiner Ansicht nach seien diese typisch für Selbstverletzungen, der Kollege habe sich da aber nicht festlegen wollen; so sei der Prozess nicht frühzeitig genug beendet worden.[112]

Der sehr weitgehende Ausschluss der Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung wurde ebenfalls stark kritisiert. Die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens sei vom Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit her wichtig. Da Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen werden, sei es notwendig, dass transparent sei, wie diese Urteile zustande kommen. Zwar sei der Schutz der Intimsphäre ein wichtiges Gut, aber Gerichte hätten dabei eine Balance treffen. In der Form, wie es im Kachelmann-Prozess geschehen sei, würde nur Raum für Spekulationen und Verschwörungstheorien geschaffen. Hierdurch sei das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben worden.[65]

Opfer-Verbände wie Weißer Ring oder Terre des Femmes kritisierten die Berichterstattung zum Prozess. Durch die in Teilen der Medien erfolgte Vorverurteilung würden Opfer von Vergewaltigungen zukünftig von der schnellen Anzeige solcher Straftaten eher abgehalten. Für Christa Stolle von Terre des Femmes entfalte der Freispruch eine fatale Signalwirkung. Durch das Urteil sei gewalttätigen Männern nicht hinreichend vermittelt worden, dass Übergriffe gegen Frauen verwerflich seien. „Selbst eine moralische Ächtung durch die Öffentlichkeit“ sei „kaum noch vorhanden, wenn sich Prominente für beschuldigte Männer öffentlich einsetzen“.[113] In der Talkshow Anne Will äußerte im August 2010 der Ex-Staatsanwalt Hans-Jürgen Karge in diesem Zusammenhang mit Vergewaltigungsfällen: „Meiner Tochter würde ich im Zweifelsfall raten, nicht zur Polizei zu gehen.“[114]

Es wurde vermutet, Kachelmann habe einige schlechte Verfahren vor dem Landgericht Mannheim wie den Fall Harry Wörz, den FlowTex-Prozess oder des Verfahrens wegen Atomschmuggels ausbaden müssen. Das Verfahren sei so lang geworden, weil das Gericht und die Staatsanwaltschaft es zu genau machen wollten.[115] Auch Thomas Knellwolf sah die Justiz als überfordert an und kritisierte die überlange Verfahrensdauer. Er betrachtete den Fall unter diesem Gesichtspunkt als Medien- und Justizskandal.[116]

Das Urteil erinnerte einen Leser der Zeit an Kafkas Der Prozeß. Das Urteil schädige dadurch, dass es jemanden gleichzeitig freispreche und gleichzeitig Zweifel an dem Freispruch äußere, das Vertrauen in die deutsche Justiz.[117] In der Zeitschrift Emma wurde hervorgehoben, in dem Prozess sei es um einen Generalverdacht gegen moderne Frauen gegangen, dass diese die Lüge von sexueller Gewalt als Waffe gegen Männer richteten. Umgekehrt gehe es auch um eine Unschuldsbehauptung für alle beschuldigten Männer. Das Urteil des Landgerichtes habe im Zweifel für den Angeklagten geurteilt, aber nicht gegen die Version der Ex-Geliebten.[118] Es sei ein „ein Freispruch dritter Klasse“, die Zweifel an der Unschuld des Angeklagten seien dabei so groß, dass „die Richter in der Urteilsbegründung explizit betonten, der Verdacht, dass Kachelmann, seine Ex-Freundin vergewaltigt habe, habe sich „nicht verflüchtigt“.[119] Sabine Rückert kommentierte in der Zeit, dieser „Freispruch zweiter Klasse“ sei keine Ruhmestat der Justiz gewesen. Letztlich sei der Rechtsstaat zwar zur Vernunft gekommen, dies sei aber der Verdienst der Verteidigung gewesen, die erst die entlastenden Momente ermittelt habe.[103]

Gisela Friedrichsen kritisierte, die Urteilsbegründung sei ruinös für den freigesprochenen Angeklagten gewesen.[120] Heinrich Gehrke kritisierte in einer Talk-Show, das Gericht habe mit seiner Begründung seine Kompetenzen überschritten.[121] Heike Jung kritisierte in der Juristenzeitung die Einleitung des Gerichtes bei der Urteilsbegründung. Zwar müsse ein Gericht seine Entscheidung begründen und hierbei auch eine Beweisbewertung vornehmen, das rechtfertige es aus rechtsstaatlichen Gründen nicht, die Zweifel an der Unschuld derartig hervorzukehren.[122] Johann Schwenn als Verteidiger Kachelmanns behauptete, das Gericht hätte Kachelmann zu gerne verurteilt. Mit dieser Einleitung habe die Strafkammer „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen“.[123] Der Schweizer Anwalt David Gibor fühlte sich durch die Urteilsbegründung an Prozesse der Inquisition erinnert. Der Inquisition sei es möglich gewesen nicht nur klar freizusprechen oder zu verurteilen, sondern bei Fortbestehen eines Verdachtes eine Sonderstrafe auszusprechen. Eine solche habe das Landgericht Mannheim, indem es „einen stigmatisierenden Verdachtsfreispruch fällte, der nun zeitlos in den Lebensraum eines rechtlich Unbescholtenen hineinhallt“ ausgesprochen.[62]

Das Auftreten Kachelmanns nach dem Prozess und die Beteuerung seiner Unschuld wurden später angegriffen. In der Talk-Show von Günther Jauch erklärte der ehemalige Chefredakteur von Bild Hans-Hermann Tiedje, Kachelmann habe nach seiner Ansicht im Gegensatz zu Andreas Türck keinen Freispruch „erster Klasse“ erhalten .[109] In der Zeitschrift Emma wurde ähnlich argumentiert. Dort wurde geschrieben:

„Man sollte eigentlich meinen, dass jemand, der einer Vergewaltigung mit vorgehaltenem Messer angeklagt ist und nach acht quälenden Monaten zwar freigesprochen wird – aber nicht etwa wegen „erwiesener Unschuld“, sondern wegen des Grundsatzes: „Im Zweifel für den Angeklagten“ -, dass so einer Grund hat zum Schweigen. Vor allem, wenn die Zweifel an der Unschuld des Angeklagten so groß sein durften wie im Fall Kachelmann, und wo die Richter noch in der Urteilsbegründung explizit betonten, der Verdacht, dass Kachelmann seine Ex-Freundin vergewaltigt habe, habe sich „nicht verflüchtigt“. Jedoch gäbe es gleichzeitig „Zweifel an seiner Schuld“. Also ein Freispruch dritter Klasse. Aber nein, zwei Jahre nach Beginn dieses Prozesses legt Kachelmann wieder los.[119]

Stefan Niggemeier wies demgegenüber darauf hin, auch Türck sei seinerzeit nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) freigesprochen worden.[109] Die von Tiedje oder Emma vertretene Ansicht zeige, dass ein Freispruch wohl nichts wert sei.[109]

Berichterstattung der Medien und Litigation-PR

Journalisten am letzten Prozesstag vor dem Landgericht Mannheim

Der Presse wurde die Verhaftung Kachelmanns vom 20. März 2010 erst relativ spät bekannt. Erst am Morgen des 22. März 2010 erhielt die Bild-Reporterin Janine Wollbrett einen Anruf, in dem ihr mitgeteilt wurde, Jörg Kachelmann sei verhaftet worden.[124][125] Die Staatsanwaltschaft reagierte auf das Bekanntwerden der Verhaftung mit einer Presseerklärung, die keine Namen nannte, aber von einem „51-jährigen Journalisten und Moderator“ sprach.[126] Anders verhielt sich später der Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheims. Er gab Journalisten bereitwillig auf Anfrage hin Auskunft, wie Kachelmanns Leben im Gefängnis sei.[127] Am Abend berichteten fast alle deutschen Nachrichtensendungen prominent über die Verhaftung Kachelmanns. Die Ausnahme bildeten die Sendungen Tagesschau und Tagesthemen in der ARD. Grund soll gewesen sein, dass es sich lediglich um einen Verdacht handelte.[128]

Der Prozess erregte in der Folge erhebliche Medienaufmerksamkeit. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete den Prozess als einen „der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik”.[94]Aus Sicht eines Gesprächspartners des Time Magazine war der Kachelmann-Prozess der Prozess des Jahres.[129] Aus schweizer Sicht war der Fall Kachelmann für die Weltwoche im ansonsten ereignisarmen Jahr 2010 hervorstechend. Insbesondere sei es ein Höhepunkt an Mediendekadenz.[130] In der Berichterstattung wurde auch das private Liebesleben von Jörg Kachelmann der Öffentlichkeit dargelegt, inklusive Details sexueller Praktiken.[131][129] Vor dem Strafverfahren hatte es Kachelmann sehr stark vermieden, der Öffentlichkeit oder auch seiner Umgebung Einblicke in sein Privatleben zu geben.[132] Eine Auswertung von neun Printmedien durch Heike Jung ergab, dass sich das Medieninteresse bei der Urteilsverkündung darin zeigte, dass in jedem der Medien der Freispruch auf der Titelseite vermerkt wurde und dem Urteil drei oder mehr Beiträge gewidmet wurden. Kein Medium vermerkte den Ausgang des Verfahrens unter „Vermischtes“.[133]

Bei der Berichterstattung kam es zu Parteinahmen durch Journalisten und Medien. Während etwa der Spiegel und die Zeit eindeutig die Positionen Kachelmanns vertraten, wurde er durch Medien aus dem Hause Axel Springer und Burda eher vorverurteilt.[134] Dies führte nach Kritikern der Medienberichterstattung dazu, dass sowohl der Angeklagte wie auch die Nebenklägerin in der Öffentlichkeit bloßgestellt worden und letztlich sozial erledigt gewesen seien – er als möglicher Vergewaltiger, sie als Lügnerin.[65] Die Berichterstattung habe dabei letztlich auch nicht zur Information der Medienkonsumenten beigetragen.[135][134]

Gisela Friedrichsen nach der Urteilsverkündung mit Reportern

Den Gerichtsreporterinnen Gisela Friedrichsen (Spiegel) und Sabine Rückert (Zeit) wurde mangelnde journalistische Distanz vorgeworfen.[134] Bei Friedrichsen sei von Beginn an klar gewesen, dass für sie nur ein Freispruch in Frage komme. Dies habe sie nicht nur bei ihren Reportagen im Spiegel, sondern auch in der Talkshow von Markus Lanz im ZDF oder bei einem Interview für Radio FFH klar geäußert.[134] Sabine Rückert habe Einfluss auf den Wechsel des Strafverteidigers genommen, ohne dies offen zu legen.[134]

Alice Schwarzer am Tag der Urteilsverkündung

Auf Grund einer Idee des Chefredakteurs Kai Diekmann schrieb Alice Schwarzer ab September 2010 in der Bild-Zeitung als „Prozess-Kolumnistin“ im Fall Kachelmann.[1][136] Schwarzer begründete die Zusammenarbeit mit Bild damit, es sei wichtig, dass auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers in einem tagesaktuellen meinungsprägenden Blatt erscheine. Leitmedien in der deutschen Presselandschaft hätten sich schließlich auf die Seite des Beschuldigten gestellt.[137][138] Der Kachelmann-Prozess war ihrer Ansicht nach der erste exemplarische Prozess zu sexueller Gewalt innerhalb von Beziehungen sei. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass statistisch jede zweite Vergewaltigung durch den Partner oder Ex-Partner geschehe.[139] Die Kommentare von Frau Schwarzer zu dem Prozess wurden wegen Parteilichkeit und der Neigung zur Vorverurteilung kritisiert.[140][134] In der Talkshow Anne Will trafen Alice Schwarzer und Gisela Friedrichsen im Sommer 2010 aufeinander und vertraten ihre jeweiligen Positionen.[114] Schwarzer und Friedrichsen wurden in anderen Medien als Hauptwidersacherinnen wahrgenommen.[135]

Noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung publizierte das Magazin Focus unter dem Titel „Die Akte Kachelmann“ die wesentlichen Inhalte der Ermittlungsakten als Titelstory.[141] Gegen mehrere explizitie Passagen konnte Kachelmanns Anwalt vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirken.[142]

Als medialer Tiefpunkt des Verfahrens wurde ein Auftritt von Oliver Pocher als Kachelmann-Double anlässlich der Eröffnung der Hauptverhandlung empfunden.[143][144]

Das Gericht kritisierte währende der Urteilsbegründung sowohl die Presse als auch den Umgang mit dem Fall in Foren, Blogs und anderen Kommunikationsformen des Internet. Insgesamt sei es der Öffentlichkeit nicht möglich gewesen, sich eine unvoreingenommene Meinung zu dem Fall zu bilden.[95] Für die Neue Zürcher Zeitung kommentierte Rainer Stadler, die Berichterstattung zum Fall Kachelmann sei eine „Bankrotterklärung der Informationsindustrie“. Die Öffentlichkeit sei durch die Berichterstattung nur mit einem „einem ebenso ungenießbaren wie durchschaubaren Brei aus Gerüchten, Behauptungen und Gegenbehauptungen“ konfrontiert worden. Es sei von Journalisten anmaßend gewesen, frühzeitig Urteile über Schuld oder Unschuld zu fällen.[145] Der Jurist Norbert Gatzweiler kritisierte die Medien und ihren Umgang mit dem Fall bei einer Veranstaltung der Universität Trier zu Strafrecht und Medien mit den Worten:

„Das Verfahren gegen Herrn Kachelmann ist das wohl erschütterndste Beispiel für aus den Fugen geratene Medienberichterstattung in unserem Land. Von Anfang an ist in diesem Verfahren nicht nur die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten worden. Schwerwiegende Fehlentscheidungen, eine kaum noch nachvollziehbare Einseitigkeit der ermittelnden Staatsanwaltschaft, eine über weite Strecken immer deutlicher werdende Vorfestlegung des Gerichtes, jeweils in deutlicher Kombination mit lancierten Medienberichten haben jede Chance einer Prozessführung, die dem Fair-Trial-Prinzip hätte gerecht werden können, von Anfang an zunichte gemacht.[146]

Ob die Berichterstattung in den Medien tatsächlich Einfluss auf den Verfahrensgang hatte, ist aber umstritten: Während Gisela Friedrichsen in der Fachzeitschrift Strafverteidiger den Kachelmann-Prozess als Beispiel dafür zitiert, dass das massive Medieninteresse zu massiven Veränderungen in Strafprozessen vor deutschen Gerichten und der Strafverteidigung führe,[147] wird von juristischer Seite argumentiert, dieses Medien- und Öffentlichkeitsinteresse bestehe schon von jeher, im Kern sei das Verfahren gegen Kachelmann hiervon auch nicht beeinflusst worden.[148] Auch Professor Heike Jung kommentierte, das Gericht habe sich im Großen und Ganzen als unempfindlich gegenüber der Medienberichterstattung erwiesen,[149] auch wenn die Medienschelte bei der Urteilsbegründung zwar menschlich verständlich gewesen sei, aber nicht von professioneller Souveränität gezeugt habe.[149]

Thematisiert wurde der Prozess unmittelbar nach dem Freispruch in Talk-Shows. So griff die Sendung Menschen bei Maischberger kurz nach dem Prozess das Urteil auf. In der Sendung kritisierte etwa Alice Schwarzer, auf das Gericht sei durch Medien und den Verteidiger Schwenn ein enormer Druck aufgebaut worden. So habe Schwenn immer wieder von Revision gesprochen. Sie bezweifelte, dass das Urteil die Wahrheit widerspiegele. Der ehemalige Richter Heinrich Gehrke widersprach ihr. Es sei nicht primär Aufgabe eines Strafgerichtes, die Wahrheit zu ermitteln, sondern zu prüfen, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichten. Dies sei im Falle Kachelmanns nicht der Fall gewesen. Die Wertung als „Freispruch zweiter Klasse“ sei falsch und belaste Kachelmann unangemessen.[121] Zeitgleich wurde der Prozess bei Markus Lanz im ZDF unter anderem mit dem Verteidiger Kachelmanns und Gisela Friedrichsen diskutiert.[121] 2012 wurde der Fall in der Sendung Günther Jauch wieder aufgenommen. Hier wurde der Fall mit Jörg Kachelmann, Hans-Hermann Tiedje, Gerhart Baum und Winfried Hassemer diskutiert. In der Sendung sprach Tiedje Kachelmann trotz Freispruch als möglichen Vergewaltiger an.[109] Die Einschätzungen der Sendung mit Günther Jauch gingen auseinander, wie schon im Prozess. Einigkeit bestand darin, Jauch habe überfordert gewirkt.[109][150] In Spiegel Online wurde kritisiert, dass die Unschuldsvermutung als Absonderlichkeit unter Juristen behandelt und nicht eingeschritten worden sei, als Tiedje Kachelmann als „miesen Charakter“ und möglichen Vergewaltiger beleidigt habe.[109] Auf Focus Online wurde demgegenüber kritisiert, Jauch habe eine Plattform als giftige Kröte geboten habe.[150]

Der CDU-Politiker Siegfried Kauder forderte als Konsequenz aus der Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass die Berichterstattung aus Vergewaltigungsprozessen gesetzlich eingeschränkt werden müsse „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären“.[151][152] Gisela Friedrichsen erklärte demgegenüber, dass dieser Vorschlag die Gefahr der Zensur beinhalte. Im Falle Kachelmanns würde eine derartige Regelung auch erfolglos bleiben, da die intimen Details bereits vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bekannt gemacht worden seien.[153]

Bereits während des laufenden Prozesses kündigte Alice Schwarzer 2010 an ein Buch über den Fall Kachelmann veröffentlichen zu wollen.[154] 2012 teile der Verlag Kiepenheuer und Witsch mit, dass das Buch Der Fall Kachelmann von Alice Schwarzer nicht erscheinen werde. Schwarzer arbeite stattdessen an einem thematisch breiteren Buch über sexuelle Gewalt.[155] Kachelmann erklärte 2011 in einem Interview mit der Zeit, dass er täglich zwischen ein und zehn Stunden an einem Buch zum Fall arbeite. Das Buch solle Mannheim heißen.[156] Im Oktober 2012 erschien das gemeinsam mit seiner Ehefrau Miriam verfasste Buch unter dem Titel Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz. Kurz nach Prozessende erschien das Buch Die Akte Kachelmann. Anatomie eines Skandals. des Journalisten Thomas Knellwolf. Das Buch wurde im Deutschlandfunk als schnell geschrieben, aber gut recherchiert und objektiv besprochen.[157] Das Buch von Knellwolf stieg nach dem Erscheinen auf Platz 63 der Bestseller-Liste des Spiegels ein.[158]

Litigation

Kachelmanns Anwälte verfolgten im Umgang mit den Medien eine Doppelstrategie: Einerseits wurden Kachelmann zuneigende Medien wie Spiegel oder Zeit mit Informationen, exklusiven Interviews oder dergleichen versorgt, andererseits wurde gegen ungünstige Berichterstattung massiv rechtlich durch Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker vorgegangen.[142] Der Staatsanwaltschaft wurde durch die Verteidigung vorgeworfen, dass sie aktenkundige Ermittlungsergebnisse an die Zeitschrift „Focus“ weitergab. Die Staatsanwaltschaft bestritt dies.[159] Auch Berichterstatter gingen von einer derartigen Informationsweitergabe durch die Staatsanwaltschaft aus. Ausschlaggebend für die Vermutung war, dass die Interessenlage von Beschuldigtem und Nebenklägerin nicht auf die Weitergabe intimister Details gerichtet sein könne.[160][161]

Gebäude des Justizzentrums Köln. Vor dem dort untergebrachten Landgericht Köln fanden die meisten medienrechtlichen Streitigkeiten statt

Es kam während des Strafverfahrens auf Antrag von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker zu zahlreichen einstweiligen Verfügungen. Insgesamt waren es über dreißig solche Verfügungen innerhalb eines Jahres.[162] Jörg Kachelmann listete in seinem Buch Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz mit Stand August 2012 91 vor dem Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügungen auf.[163] Viele dieser Verfügungen, etwa wegen der Veröffentlichung von Bildern aus dem Gefängnis, Meldungen über Äußerungen einer ehemaligen Geliebten über mehr als zehn Jahre zurückliegendes Verhalten Kachelmanns oder zur Veröffentlichung der Einlassungen Kachelmanns mit Details zum Sexualverhalten, wurden vor Zivilgerichten auch nach dem Freispruch im Strafprozess noch behandelt. So hatte schließlich das Oberlandesgericht Köln Anfang 2012 noch zahlreiche dieser Streitigkeiten als Berufungsgericht zu entscheiden.[164]

Nachdem der Bild am 22. März 2010 bekannt wurde, dass Kachelmann inhaftiert wurde, wurde unter anderem bei Rechtsanwalt Birkenstock angerufen, um dies bestätigt zu bekommen. Daraufhin wurde Ralf Höcker erstmals tätig: Er beantragte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln. Hierdurch sollte es BILD untersagt werden, über die Verhaftung zu berichten. Die zuständige Richterin lehnte dies ab. Nur weil Bild bekannt sei, dass Kachelmann verhaftet sei, bestehe keine Erstbegehungsgefahr, dass auch berichtet werde.[165]

Ein Reporter hatte etwa drei Wochen nach der Festnahme Kachelmanns aus einem nahegelegenen Hochhaus mit Hilfe eines Teleobjektivs mit großer Brennweite ein Foto von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt gemacht. Gegen die Veröffentlichung dieser Fotos in Print- und Onlinemedien wandte sich sein Anwalt zunächst erfolgreich mit einer vor dem Landgericht Köln beantragten einstweiligen Verfügung. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt, der vom Landgericht (Az. 28 O 318/10) zurückgewiesen wurde. Schließlich entschied das Oberlandesgericht Köln, dass die Veröffentlichung der Bilder unrechtmäßig sei. Bei der Abwägung der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit mit den Rechten des Kachelmanns sei ausschlaggebend zu berücksichtigen, dass er sich in einem Bereich der die Öffentlichkeit ausschließenden Abgeschiedenheit befand. Ferner seien die Bilder heimlich, das heißt ohne Kenntnis des Betroffenen und unter Ausnutzung von technischen Mitteln aufgenommen worden. Die Veröffentlichung der Bilder in den konkreten Verletzungsformen stehe nicht in einem Zusammenhang zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis.[166]

In einem Fall erreichten die Rechtsstreitigkeiten im Umfeld des Kachelmann-Prozesses auch den Bundesgerichtshof. Das Landgericht Köln untersagte mit einstweiliger Verfügung vom 21. Juni 2010 (Az. 28 O 401/10) bild.de die Verbreitung bestimmter Details aus der Einlassung Kachelmanns in seiner ersten richterlichen Vernehmung. Es ging um Einzelheiten, die Rückschlüsse auf das von Kachelmann und seiner Geliebten praktizierte Sexualverhalten zuließen. [167] Das Oberlandesgericht Köln wies mit Urteil vom 14. Februar 2012 die Berufung ab.[168] Bei diesen Urteilen wurden das Interesse von bild.de an der Veröffentlichung des entsprechenden Artikels vom 13. Juni 2010 und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten andererseits gegeneinander abgewogen. Die Gerichte kamen hierbei zum Schluss, das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns überwiege und die Verbreitung sei nach den Grundsätzen der Störerhaftung zu untersagen. Die später am 13. September 2010 erfolgte Verlesung des Protokolls in der Hauptverhandlung habe hieran nichts geändert. Hierdurch seien diese Informationen nicht der Öffentlichkeit, sondern nur der im Saal befindlichen Prozessöffentlichkeit bekannt geworden. Auf die zugelassene Revision hin hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. März 2013 die Entscheidungen auf.[169] Der Fall warf die Frage nach den Grenzen bei der Berichterstattung aus der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens auf.[170] Der Bundesgerichtshof bewertete die Entscheidungen zur ursprünglichen Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung als zutreffend. Allerdings sah er durch die Verlesung des fraglichen Protokolls in der Hauptverhandlung eine Änderung. Nun sei es anwesenden Pressevertretern möglich, legal zu zitieren. Die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Gefahr der Wiederholung einer rechtswidrigen Äußerung sei nicht mehr gegeben.

Alice Schwarzer hatte in ihrer Kolumne für Bild, auf emma.de und auf ihrer Homepage die Behauptung aufgestellt, Verteidiger Birkenstock habe die Nebenklägerin diffamiert, indem er behauptet habe, sie sei eine Stalkerin. Birkenstock brachte Alice Schwarzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da er dies nie behauptet hatte. Auf bild.de wurde dies korrigiert, war auf emma.de und auf aliceschwarzer.de allerdings noch einige Tage zu lesen. Hierdurch wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 € fällig. Zusätzlich wurde am 28. Oktober 2010 beim Landgericht Köln eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt, dass Schwarzer solche Behauptungen zu unterlassen habe.[171] Tatsächlich hatte nur ein Geschäftspartner Kachelmanns kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegenüber Medien geäußert, es sei auch in der Vergangenheit zu Fällen von Stalking gekommen.[172]

Höcker erwirkte 2011 unter anderem ein Unterlassungsurteil des Landgericht Köln (Az. 28 O 539/11) wegen Lesermitteilungen im Leser-Portal „Opinio“ bei RP-Online. Es wurde hierbei auf Grund der Störerhaftung untersagt, vorverurteilende Meinungen der Leser zu veröffentlichen, auch wenn diese nicht von Journalisten der Rheinischen Post stammten.[173]

Zivilrechtliche Streitigkeiten nach dem Strafprozess

In der Folge des Strafverfahrens fanden weitere Zivilprozesse statt.

Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Zeugin

Eine in den Medien „Isabella M.“ genannte ehemalige Geliebte Kachelmanns hatte die Darstellung ihres Verhältnisses an die Zeitschrift Bunte für 50.000 Euro verkauft. Dort erschien diese unter dem Titel „Jörg Kachelmann – Jetzt spricht die Ex-Freundin“ als Titelgeschichte.[174] Nach ihrer Aussage als Zeugin vor Gericht ließ sie durch eine Rechtsanwältin an mindestens 18 Medienhäuser Abmahnungen versenden, die eine weitere Berichterstattung über sie und ihre Rolle im Kachelmann-Prozess untersagten. Begründet wurde dies mit der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch die Berichterstattung.[175]

Unterlassungsverfahren gegen ehemalige Geliebte

Claudia D. selbst gab nach dem Prozess der Illustrierten Bunte ein Interview.[176] Vorausgegangen war ein Interview, welches Kachelmann der Zeitschrift Die Zeit gab.[177] Kachelmann ließ im Juli 2011 zunächst eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Äußerungen in dem Interview gegenüber der Zeitschrift und seiner ehemaligen Geliebten erwirken.[178] Schließlich kam es zu einem Unterlasssungsklageverfahren beim Landgericht Köln. Die ehemalige Geliebte machte für sich ein Recht auf einen Gegenschlag geltend. Unter dem Aktenzeichen 28 O 1065/11 gab das Landgericht Ende Mai 2012 der Klage statt. Das Oberlandesgericht Köln wies die gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichtes mit Urteil vom 6. November 2012. Das Oberlandesgericht wog die gegenseitigen Interessen ab und bezog hierbei ein, dass nicht bekannt sei, welche Version der Tatnacht die wahre sei. Es sei zu berücksichtigen, dass Kachelmann durch den erfolgten Freispruch vor dem Gesetz als unschuldig gelte. Es wies das Recht auf einen Gegenschlag in dieser Form zurück.[179]

Klage gegen den Verteidiger Birkenstock

Kachelmann erhob vor dem Landgericht Köln Klage auf die Zurückzahlung von Honoraren in Höhe von 37.000 € gegen seinen ehemaligen Strafverteidiger Birkenstock. Birkenstock erhob Widerklage.[180] Das Gericht wies die Klage Kachelmanns ab und verurteilte ihn auf die Widerklage zur Zahlung weiterer 14.865 Euro.[181]

Unterlassungsverfahren der ehemaligen Geliebten gegen Kachelmann

In dem von Kachelmann und seiner Ehefrau verfassten Buch Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz hatte Kachelmann den vollen Namen der Nebenklägerin des Strafprozesses genannt und sie als „Falschbeschuldigerin“ und „Kriminelle“ bezeichnet. Hiergegen wandte sich die Radiomoderatorin 2012 zunächst erfolgreich mit einer Einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Mannheim. Das Gericht untersagte die Namensnennung mit der Begründung, es sei bei der vollständigen Namensnennung eine Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit gegen das dem allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ex-Geliebten vorzunehmen. Die Aufarbeitung des Geschehens, die Kachelmann beabsichtige, erhalte aber kein stärkeres Gewicht, wenn man den Namen vollständig nenne.[182] Im Hauptsacheverfahren wurde diese Verfügung aber im Oktober 2012 durch das Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 3 O 98/12 weitgehend aufgehoben. Untersagt blieb die Bezeichnung als „Kriminelle“, zugelassen wurden die Nennung des vollen Namens und die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“.[183]

Schadensersatzprozess gegen ehemalige Geliebte

Demonstrantinnen beim Zivilprozess vor dem Landgericht Frankfurt

2013 erhob Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Schadensersatzklage gegen seine ehemalige Geliebte. Er verlangte, sie solle für 13.352,69 Euro Gutachterkosten aufkommen, die ihm im Strafverfahren entstanden seien. Kachelmann begründete die Klage damit, die Kosten seien ihm durch ihre wissentlich falsche Aussage sowie die Selbstzufügung der Verletzungen und dem sich daraus ergebenden Strafverfahren entstanden.[184][185] Die Süddeutsche Zeitung schrieb zu diesem Zivilprozess „Eine der spektakulärsten juristischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre geht in die nächste Runde”.[186] Es wird angenommen, dass für Kachelmann bei der Entscheidung für die Klage weniger der Schadenersatz als das Bedürfnis ausschlaggebend war, zu beweisen, dass Claudia D. seinerzeit gelogen habe.[187][120]

Wegen der Unabhängigkeit von Straf- und Zivilprozess ist es durchaus möglich, dass die Ergebnisse zwischen diesen auseinander fallen. Während im Strafprozess der Grundsatz in dubio pro reo gilt, gelten im Zivilprozess die Regeln der Beweislast. Es wäre daher grundsätzlich möglich, dass vor einem Zivilgericht festgestellt wird, dass die Aussagen seiner ehemaligen Geliebten unwahr waren, auch wenn das Strafgericht hiervon nicht vollständig überzeugt war.[188] Im Dezember 2013 wurde die Leistungsklage jedoch abgewiesen. Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Beklagte wissentlich falsch ausgesagt habe. Da Kachelmann die Beweislast trug, wies es die Klage ab.[189][190] Kachelmann legte bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Januar 2014 Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein .[191][187]

Wie auch der Strafprozess wurde der Zivilprozess von den Medien verfolgt. Die medialen Muster folgten dabei den bereits aus dem Strafprozess bekannten.[192] Für Bild schrieb etwa Franz Josef Wagner in seiner Kolumne „Post von Wagner“, er halte Kachelmann für einen Nachtreter.[193] Gisela Friedrichsen kritisierte demgegenüber, das Landgericht Frankfurt habe es sich bei seiner Entscheidung zu einfach gemacht.[190]

Unterlassungsverfahren gegen Alice Schwarzer

Alice Schwarzer hatte in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift Emma die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als Unwort des Jahres vorgeschlagen und dies damit begründet, dass „man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden” fragen solle. Kachelmann erwirkte hiergegen eine einstweilige Verfügung.[194] Einen hiergegen gerichteten Widerspruch wies das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. Juni 2012 ab.[195] Die hiergegen eingelegte Berufung wurde im September 2012 zurückgenommen.[196]

In einem weiteren Verfahren wandte sich Kachelmann gegen eine Pressemitteilung des Emma-Verlages und Äußerungen Alice Schwarzers in einem Interview mit dem Sender SWR1. Eine zunächst gegen das für Kachelmann günstige erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung wurde im September 2012 ebenfalls zurückgenommen.[196]

Der Kachelmann-Prozess in der Kultur

Unwort des Jahres

2012 gaben Jörg Kachelmann und seine Frau Miriam Kachelmann dem Spiegel ein Interview. In diesem Interview erklärte Kachelmann:

„Das ist das Opfer-Abo, das Frauen haben. Frauen sind immer Opfer, selbst wenn sie Täterinnen wurden. Menschen können aber auch genuin böse sein, auch wenn sie weiblich sind.[197]

Opfer-Abo“ wurde zum Unwort des Jahres 2012 noch vor „Schlecker-Frauen“ gewählt[198] Zur Begründung dieser Wahl hieß es:

„Das Wort „Opfer-Abo“ stellt in diesem Zusammenhang Frauen pauschal und in inakzeptabler Weise unter den Verdacht, sexuelle Gewalt zu erfinden und somit selbst Täterinnen zu sein. Das hält die Jury angesichts des dramatischen Tatbestands, dass nur 5-8 % der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen tatsächlich die Polizei einschalten und dass es dabei nur bei 3-4 % der Fällen zu einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren kommt, für sachlich grob unangemessen.[199]

Kachelmann reagierte auf Twitter zu dieser Wahl mit den Worten: „Hui, das Unwort des Jahres. Wer hats erfunden? ;-) Leider ist es die Wahrheit, die manchmal politisch unkorrekt ist“ und teilte mit, dass vermutlich seine Ehefrau Urheberin gewesen sei.[200]

Alice Schwarzer begrüßte die Wahl zum Unwort des Jahres, da hierdurch ein Zeichen gesetzt würde, dass die Verunglimpfung und die Einschüchterung von Opfern sexueller Gewalt nicht durchgehe.[200] Ludwig Eichinger als Direktor des Instituts für Deutsche Sprache kritisierte, dass dieses Unwort zu wenig bekannt sei. Es sei aber „eine nicht nett gemeinte Wortbildung in einem sehr emotional geführten Streit[200] Von Seiten des Weißen Rings wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass diese Wahl das Unwort erst populär machen könne, auch wenn es wichtig sei derartige Begriffe zu enttarnen.[200]

Bühne und Film

Die Episode „Summ, summ, summ” des Tatort Münster mit dem Ermittlerduo Thiel und Boerne und dem Gaststar Roland Kaiser enthält Anspielungen auf den Fall Kachelmann.[201][202] Dem am 8. Januar 2014 in der ARD ausgestrahlten Fernsehthriller „In gefährlicher Nähe“ (Produktionstitel: „Am Ende des Tages[203]) von Johannes Grieser diente der Kachelmannprozess als Vorlage.[204]

Im Oktober 2011 war bekannt geworden, dass die deutsch-amerikanische Firma Story House Productions von Claudia D. die Rechte erworben hatte ihr Leben zu verfilmen. Die Dreharbeiten sollten 2012 beginnen. Der Film solle dabei nicht nach der Schuld Kachelmanns fragen, sondern behandeln, „wie die Gesellschaft im 21. Jahrhundert mit Vergewaltigungsvorwürfen umgeht“[205][206] Weiteres ist über diese Verfilmung nicht bekannt geworden.

Das Theater Felina-Areal in Mannheim brachte im April 2012 das Stück „Kachelmanns Rashomon“ von Sascha Koal auf die Bühne. In dem Stück wurden die verschiedenen Versionen des Tatgeschehens frei dargestellt. Nach Auskunft des Drehbuchautors und Regisseurs werde dabei nicht Partei ergriffen.[207] Es ginge auch um die Ausschlachtung und Vermarktung durch die Umwelt, sei es von Zeitungen, der Filmbranche oder auch Theatermachern.[208] Kachelmann ließ hierzu erklären:

„Ich habe eine lügende Schwetzinger Falschbeschuldigerin ausgehalten, lügende Schwetzinger Polizisten, eine lügende Mannheimer Staatsanwaltschaft und 132 Tage unschuldig im Herzogenried. Da kommt’s mir nun auf Leute, die mit meinem Namen auf meinem Buckel ein paar Leute mehr in ihre provinzielle Kleinkunstwelt locken wollen, auch nicht mehr an.[207][208]

Literatur

Commons: Kachelmann-Prozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikinews: Kachelmann – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. a b Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 82.
  2. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 12, S. 18.
  3. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 85-87.
  4. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 50-55.
  5. Moderator Jörg Kachelmann ist wieder frei, Die Welt Online vom 29. Juli 2010.
  6. Simone Utler, Jörg Kachelmann in Freiheit: Erleichtert, lächelnd, schweigend, Spiegel Online vom 29. Juli 2010.
  7. Kachelmann und "Teufels Küche", Stern vom 31. März 2011.
  8. a b Auf der Flucht, Der Spiegel, Ausgabe 31/2010 vom 2. August 2010.
  9. a b Gisela Friedrichsen, Kachelmann-Verteidiger Birkenstock: Überraschender Abgang eines Anwalts, Spiegel Online vom 30. November 2010.
  10. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 14-16.
  11. a b Kachelmann nahm Festnahme gelassen hin, Focus Online vom 15. September 2010.
  12. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 17-20.
  13. a b Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 20.
  14. a b c d e f Petra Hollweg, Die Akte Kachelmann: Fall mit Ausnahmecharakter, Focus Magazin, Ausgabe 31/2010 vom 2. August 2010.
  15. Thomas Darnstädt, Der Richter und sein Opfer – Wenn die Justiz sich irrt, Piper, München/Zürich 2013, ISBN 978-3-492-05558-1, S. 67.
  16. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 46/47.
  17. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 45 f.
  18. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 51 ff..
  19. Thomas Knellwolf, "Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals", S. 55.
  20. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 86- 94.
  21. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 94, 95.
  22. Kachelmann bleibt in U-Haft, Stuttgarter Nachrichten vom 24. März 2010.
  23. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 95-96.
  24. Der Fall Kachelmann: Abgeführt, vorgeführt?, Spiegel Online vom 25. März 2010.
  25. Kachelmann wollte sich laut Gericht Presse zeigen, Die Welt vom 25. März 2010.
  26. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 70, 88.
  27. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 100 bis 105.
  28. a b Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 105.
  29. a b c Sabine Rückert, Schlacht um Kachelmann, Die Zeit Heft 51/2010 vom 20. Dezember 2010.
  30. a b Thomas Knellwolf, Datenrätsel im Kachelmann-Prozess, Tages-Anzeiger vom 2. März 2011.
  31. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 120 f.
  32. Nina Poelchau, Die bizarre Schlacht der Gutachter, Stern Online vom 24. Januar 2011.
  33. Reinhold Schlothauer, Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Verteidiger, C.F. Müller, Heidelberg 1988, ISBN 3-8226-3488-3, RdNr. 101.
  34. Reinhold Schlothauer, Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Verteidiger, C.F. Müller, Heidelberg 1988, ISBN 3-8226-3488-3, RdNr. 104.
  35. Sabine Rückert, Schuldig auf Verdacht, Die Zeit Ausgabe 26/2010 vom 28. Juni 2010.
  36. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 121.
  37. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 111 – 117.
  38. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 136.
  39. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 136 - 143.
  40. a b Jürgen Dahlkamp/Simone Kaiser/Barbara Schmid, Er schläft mit ihr!, Der Spiegel, Ausgabe 23/2010 vom 7. Juni 2010.
  41. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 145/146, 148, 149.
  42. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 149/150.
  43. Rüdiger Soldt, Bis zu 15 Jahre Haft möglich, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Mai 2010.
  44. Hendrik Ternieden, Anklage gegen Kachelmann: DNA-Spuren auf dem Küchenmesser, Spiegel Online vom 19. Mai 2010.
  45. Für Kachelmann wird es ernst, Neue Zürcher Zeitung vom 9. Juli 2010.
  46. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann - Anatomie eines Skandals, S. 154.
  47. Hans Holzhaider, Wahrheit und Lüge, Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2011.
  48. Im Wortlaut abgedruckt in: Jörg Kachelmann/Miriam Kachelmann, Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz., S. 354 ff.
  49. Frank Krause, Dienstaufsichtsbeschwerden abgelehnt, Stuttgarter Nachrichten vom 16. September 2010.
  50. Kachelmann scheitert mit Beschwerde gegen Ermittler, Focus Online vom 16. September 2010.
  51. Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg (Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 29. Juli 2010).
  52. a b "NSU-Prozess: Türkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage"Die Zeit Online vom 29. März 2013.
  53. Patrick Gensing , “Es geht aber auch ganz anders“, Tagesschau.de vom 27. März 2013.
  54. a b Yasin Baş , “ NSU-Prozess: Die Waage der Justitia und ein Kommunikationsdesaster“, Deutsch Türkische Nachrichten vom 6. Mai 2013.
  55. a b Harald Staun, Auf der Bühne des Rechts, Frankfurter Allgemeine Zeitung Online vom 30. Mai 2011.
  56. a b Prozess blitzschnell vertagt: Kachelmanns Verteidiger lehnt zwei Richter ab, Spiegel Online vom 6. September 2010.
  57. a b Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann, S. 198 f.
  58. Gisela Friedrichsen, Auftakt im Kachelmann-Prozess: Eine Frage der Befangenheit, Spiegel Online vom 6. September 2010.
  59. Janina Wollbrett u. a., Kachelmann würdigte Ex-Geliebte keines Blickes, Bild.de vom 6. September 2010.
  60. Martin von Müller/Barbara Schmid, Kampfansage aus Mannheim, Der Spiegel Heft 36/2010 vom 6. September 2010, S. 44.
  61. a b Sabine Rückert, Ein verfahrenes Verfahren, Die ZeitAusgabe 37/2010 vom 9. September 2010.
  62. a b «Ein negatives Lehrstück deutscher Strafjustiz» (Interview mit dem Schweizer Strafrechtsanwalt David Gibor), Tages-Anzeigervom 22. Juni 2011.
  63. Hans Holzhaider, Unappetitliche Fragen, Süddeutsche Zeitung vom 1. Dezember 2010.
  64. Gisela Friedrichsen, Kachelmann-Prozess: Geheim verhandeln, in der Presse plaudern, Spiegel Online vom 21. März 2011.
  65. a b c d Volker Boehme-Neßler, Kachelmann-Prozess: Am Ende nur Verlierer, Legal Tribune Online vom 31. Mai 2011. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „LTO 31.5.2011“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  66. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann, S. 210.
  67. Kachelmann-Prozess: Gericht lehnt Gutachter der Verteidigung ab, Spiegel Online vom 6. Oktober 2010.
  68. Kachelmanns Gutachter Bernd Brinkmann wegen Befangenheit ausgeschlossen, Focus vom 11. Oktober 2010.
  69. a b H. Holzhaider, Hämatome und ihre Formen, Süddeutsche Zeitung vom 13. Dezember 2010.
  70. Hannelore Crolly, Claudia D., das Trauma und der Seidenschal, Die Welt vom 18. Oktober 2010.
  71. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann S. 208 f.
  72. Prozess gegen TV-Moderator: Überraschender Anwaltswechsel im Fall Kachelmann, Spiegel Online vom 29. November 2010.
  73. Sabine Rückert, Quälgeister der Justiz, Die Zeit Ausgabe 18/2001.
  74. Jörg Kachelmann/Mirijam Kachelmann, Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz , S. 204 – 215.
  75. David Klaubert, „Geradezu scharlatanesk anmutendes Gebaren“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. Dezember 2010.
  76. Gisela Friedrichsen, Kachelmann vs. Ex-Freundin: Schlammschlacht zweier Verlierer, Spiegel Online vom 17. Juni 2011.
  77. Thomas Knellwolf, Die schwierigste Aufgabe hat Kachelmanns Psychiater, Basler Zeitung Online vom 17. September 2010.
  78. Hans Holzhaider, Er weiß es auch nicht, Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2011.
  79. Runde eins in der "Gutachterschlacht" , Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2011.
  80. Gisela Friedrichsen, Kachelmann-Prozess: Lehrstunden in Sachen Rechtsmedizin, Spiergel Online vom 9. Februar 2011.
  81. Christoph-Albrecht Heider, Traumatologe sagt erneut aus, Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2011.
  82. Sachverständiger bezweifelt Erinnerungslücken des Opfers , Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Februar 2011.
  83. Der Streit der Hirnforscher im Kachelmann-Prozess, Die Welt vom 4. April 2011.
  84. Hannelore Crolly, Kachelmann-Prozess. Erinnern oder nicht?, Die Welt vom 5. April 2011.
  85. Kachelmann-Prozess: Traumaforscher soll Klarheit bringen, Tages-Anzeiger vom 4. April 2011.
  86. Kachelmann-Prozess: Die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers, Spiegel Online vom 2. Mai 2011.
  87. a b c d Gisela Friedrichsen, Gutachter in Kachelmann-Prozess: "Vielleicht hat sie das Messer nur gefühlt?", Spiegel Online vom 9. Mai 2011.
  88. Christoph-AlbrechtHeider, Plädoyer für den Angeklagten Kachelmann, Frankfurter Rundschau vom 9. Mai 2011.
  89. Jörg Kachelmann: Gutachter schließt Persönlichkeitsstörung aus, Spiegel Online vom 5. Mai 2011.
  90. "Keine gröbere psychische Störung" , Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2011.
  91. David Klaubert, Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Mai 2011.
  92. Gisela Friedrichsen, Vergewaltigungsprozess: Tag der Abrechnung für Kachelmanns Anwälte, Spiegel Online vom 24. Mai 2011.
  93. Hans Holzhaider, Verteidigung plädiert auf Freispruch, Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2011.
  94. a b Richter sprechen Jörg Kachelmann frei, Süddeutsche Zeitung vom 31. Mai 2011.
  95. a b Julia Jüttner, Urteil in Mannheim: Im Zweifel für Kachelmann, Spiegel Online vom 31. Mai 2011.
  96. Fredericke Haupt, The show must go on , Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. November 2010.
  97. Pressemitteilung des Landgerichtes Mannheim vom 31. Mai 2011.
  98. Kachelmann-Urteil: Staatsanwaltschaft Mannheim legt Revision ein, Spiegel Online vom 6. Juni 2011.
  99. Auch Nebenklägerin legt Revision ein, Frankfurter Allgemeine Zeitung Online vom 8. Juni 2011.
  100. Keine Revision – Kachelmann kann aufatmen, Süddeutsche Zeitung vom 7. Oktober 2011.
  101. Freispruch von Jörg Kachelmann ist rechtskräftig, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. Oktober 2011.
  102. a b c Thomas von Darnstädt/Gisela Friedrichsen/Dietmar Hipp/Andreas Ulrich/Antje Windmann, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel Ausgabe 22/2011 vom 30. Mai 2011.
  103. a b Sabine Rückert, Nur ein Freispruch zweiter Klasse, Die Zeit Online vom 31. Mai 2011.
  104. Sebastian Engel, „Einstellung des Verfahrens wäre besser gewesen“ (Interview mit Monika Frommel) Focus Online vom 31. Mai 2011.
  105. Johann Schwenn, Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage, Cicero, Ausgabe 12/2010.
  106. Christina Clemm, Von wegen Pest unserer Tage: Eine Replik auf den Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn, Cicero Online vom 20. Dezember 2010.
  107. Sabine Rückert, Lügen, die man gerne glaubt, Die Zeit Ausgabe 28/2011 vom 11. Juli 2011.
  108. Volker Boehme-Neßler, Die Staatsanwälte und der Fall Kachelmann: Die Kavallerie der Justiz, Legal Tribune Online vom 6. September 2010.
  109. a b c d e f g h Stefan Niggemeier, Ehepaar Kachelmann bei Jauch: Nachgeplapperte Lügen, Spiegel Online vom 15. Oktober 2012.
  110. Martin W. Huff, Die Staatsanwälte und der Fall Kachelmann – Ein Zerrbild wird verbreitet, Legal Tribune Online vom 8. September 2010.
  111. Gisela Friedrichsen, Kachelmann-Urteil: Ein richtig freier Mann – endgültig, Spiegel Online vom 7. Oktober 2011.
  112. Rechtsmediziner Tsokos: "Etliche Mordfälle bleiben aus Kostengründen ungeklärt" (Interview), Spiegel Online vom 10. März 2013.
  113. "Damit bestätigt sich die schlimmste Angst von Frauen", Süddeutsche Zeitung vom 31. Mai 2011.
  114. a b Johanna Bruckner, Schuldig? Anne Wills Fernsehgericht tagt , Süddeutsche Zeitung vom 16. August 2010.
  115. Hannelore Crolly, Am Kachelmann-Prozess hat sich die Justiz verhoben, Die Welt vom 30. Mai 2011.
  116. Thomas Knellwolf, Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals, S. 7/8.
  117. Sepand Momtahen, Ein kafkaeskes Urteil (Leserartikel), Die Zeit Online vom 1. Juni 2011.
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  175. Trotz "Bunte"-Titelstory: Kachelmann-Zeugin will Medien belangen, N24 vom 6. April 2011.
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  177. Kachelmann-Interview -"Mich erpresst niemand mehr", Die Zeit Nr. 24/2011 vom 9. Juni 2011.
  178. Wettermoderator: Kachelmann erwirkt Verfügung gegen Ex-Freundin, Spiegel Online vom 27. Juli 2011.
  179. OLG Köln, Urteil vom 6. November 2012, Az. 15 U 97/12, afp 2013, 144.
  180. Zivilprozess: Kachelmann unterliegt vor Gericht seinem Ex-Verteidiger, Spiegel Online vom 28. November 2012.
  181. Landgericht Köln, Urteil vom 28. November 2012, Az. 20 O 49/12
  182. Markus Ruttig, Kachelmann-Buch nennt vollen Namen von Claudia D.: Einmal identifiziert – immer erkennbar?, Legal Tribune Online vom 13. Oktober 2012.
  183. Gerichtsbeschluss: Kachelmann darf Namen seiner Ex-Geliebten wieder nennen, Spiegel Online vom 26. Oktober 2012.
  184. Julia Jüttner, Kachelmanns Schmerzensgeld-Prozess: Drei Minuten Rache, Spiegel Online vom 31. Oktober 2013.
  185. Hannelore Crolly, Kachelmann will 13.000 Euro von Ex-Geliebter, Die Welt Online vom 30. Oktober 2013.
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  190. a b Gisela Friedrichsen, Kachelmann verliert Schadensersatz-Prozess: Ein Gericht macht es sich einfach, Spiegel Online vom 23. Dezember 2014.
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  196. a b Emma-Verlag und Alice Schwarzer ziehen Berufung zurück, Legal Tribune Online vom 25. September 2012.
  197. SPIEGEL-Gespräch: "Kollektiver Blutrausch“, Der Spiegel, Heft 41/2012 vom 8. Oktober 2012.
  198. Kachelmanns "Opfer-Abo" Unwort des Jahres 2012, Die Welt Online vom 15. Januar 2013.
  199. Pressemitteilung: Wahl des „22. Unwort des Jahres“ (PDF)
  200. a b c d Unwort des Jahres: "Opfer-Abo"? Findet Kachelmann gut, Spiegel Online vom 15. Januar 2013.
  201. Christian Buß , Münster-"Tatort" mit Roland Kaiser: Mord und tote Schlager, Spiegel Online vom 22. März 2013.
  202. Alexander Becker , Wie viel Kachelmann steckt im “Tatort”?, meedia.de vom 19. März 2013.
  203. Vorlage:IMDb Titel
  204. Der Fall Kachelmann als Psychothriller, Die Welt vom 8. Januar 2014.
  205. Franzisca Priegnitz, Kachelmann: Story der Ex-Geliebten wird verfilmt, B.Z. vom 28. Oktober 2011.
  206. Leben von Kachelmann-Ex wird verfilmt, Meedia vom 29. Oktober 2011.
  207. a b "Darauf kommt’s auch nicht mehr an", Süddeutsche Zeitung vom 13. April 2012.
  208. a b Kachelmann wütet wegen Theaterstück über Prozess, Focus Online vom 13. April 2012.
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