In diese Kategorie werden historische staatsähnliche Entitäten eingeordnet, die Merkmale eines Staates aufwiesen, denen aber die Anerkennung als Staaten im Sinne des Völkerrechts (völkerrechtliche Anerkennung) durch andere Staaten oder Staatengemeinschaften vollständig oder weitgehend fehlten. Siehe auch De-facto-Regime.