Die Kategorie Person des Reichsfinanzwesens soll Angehörige der Finanzinstitutionen auf deutscher Reichsebene von 1848 bis 1849 und 1871 bis 1945 auflisten.

Zum Beispiel Angehörige des Reichsschatzamtes, des Reichsschatzministeriums, des Reichsfinanzministeriums, des Reichsfinanzhofes, der Reichsbank, aber auch Angehörige anderer Reichsfinanzbehörden, wie z. B. Landesfinanzämter/Oberfinanzpräsidien, Hauptzollämter etc.