Kosten-Nutzen-Analyse (auch Nutzen-Kosten-Analyse) ist ein Überbegriff für verschiedene Analysen, die Nutzen und Kosten vergleichen. Kosten-Nutzen-Analysen werden in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt. So verpflichtet in Deutschland etwa § 7 Bundeshaushaltsordnung die öffentlichen Körperschaften dazu, vor einer Ausgabe eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen; Kosten-Nutzen-Analysen sind eine solche Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Kosten-Nutzen-Analyse in einem sehr weiten Sinn ist eine Klasse von Vorgehen, Entscheidungen anhand ihrer Konsequenzen aus Sicht eines analysierenden Planers, der auch eine staatliche Instanz sein kann, zu bewerten, zu vergleichen und zu treffen. Darin unterscheiden sie sich von alternativen Entscheidungsverfahren, zum Beispiel Abstimmungen, wie sie in der Sozialwahltheorie untersucht werden.[1][2] Verschiedene spezielle Verfahren können unter die allgemeine Klasse von Kosten-Nutzen-Analyseverfahren gefasst werden:
Die Kosten-Nutzen-Analyse ist ein Instrument, um zu bestimmen, ob das Ergebnis (der Nutzen) einer Aktion deren Aufwand (die Kosten) rechtfertigt. Die Kosten-Nutzen-Analyse ist das zentrale Werkzeug der Wohlfahrtsökonomik. Falls Nutzen und Kosten nicht sicher eintreten, werden deren Erwartungswerte ermittelt. Sind Wirkungen in mehr als einer Zeitperiode zu erwarten, werden die Kosten- und Nutzenströme abgezinst um den Netto-Gegenwartswert des Projekts zu bestimmen. Wenn der Nutzen die Kosten übersteigt, ist die Aktion durchzuführen, weil sie eine potentielle Pareto-Verbesserung gegenüber dem Anfangszustand erwirkt. Als Entscheidungskriterium fungiert dabei in der Regel das Kaldor-Hicks-Kriterium.
Der erwartete Nutzen sowie die Kosten werden dabei in Geldeinheiten gemessen, um sie vergleichbar zu machen. Probleme entstehen dabei vor allem bei der Bewertung von nicht am Markt gehandelten Gütern (Menschenleben, Zeit, viele Umweltgüter etc.) sowie bei schwierig zu quantifizierenden qualitativen Nutzen (Image, Kundenzufriedenheit, Qualität, Mitarbeiterzufriedenheit, Klimaschutz etc.).
In der Volkswirtschaftslehre wird die Kosten-Nutzen-Analyse als Evaluationsinstrument für staatliche Eingriffe in den Markt benutzt. Da alle staatlichen Interventionen sich wohlfahrtstheoretisch begründen, müssen sie sich durch einen Wohlfahrtsgewinn rechtfertigen. In der gängigen (utilitaristischen) Auffassung bedeutet ein Wohlfahrtsgewinn, dass der Nutzen einer Intervention des Staates die Kosten überwiegt, diese also kompensieren könnte (potentielle Pareto-Verbesserung). Dies muss jedoch nicht tatsächlich geschehen. Konkret untersucht die Kosten-Nutzen-Analyse staatliche Vorhaben und evaluiert die Kosten sowie den Nutzen in Geldeinheiten, die dann voneinander subtrahiert werden. Wenn dabei ein Nutzenüberschuss resultiert, erfüllt das staatliche Vorhaben die Anforderungen der utilitaristischen Wohlfahrtstheorie und sollte demnach durchgeführt werden. Andernfalls soll das Vorhaben unterbleiben.
Nicht immer lässt sich allerdings der Nutzen eines Vorhabens in Geldeinheiten ausdrücken. Nutzen kann auch nicht-monetär vorliegen, z. B. in sozio-ökonomischem oder sozio-ökologischem Nutzen. Für die Analyse wird dann häufig ein Schattenpreis des Effekts eingesetzt, der auf verschiedene Weise angesetzt wird, wobei die Methoden jeweils auch z. T. stark kritisiert werden.
Ein weiteres Problem ist, dass die Kosten-Nutzen-Analyse den Verteilungsaspekt a priori ignoriert. Sie stellt auf Marktpreisen oder, wenn nicht vorhanden, implizierten Marktpreisen (Nutzenschätzwerten) ab. Verteilungsaspekte müssen explizit, wertend, eingebracht, berücksichtigt werden. In den letzten Jahren hat die Volkswirtschaft eine Reihe von Methoden zur besseren Berücksichtigung von Ungleichheit in Kosten-Nutzen-Analysen mit sogenannten Verteilungsgewichten[3] (engl. distributional weights) oder Ungleichheitskorrekturfaktoren[4] (engl. direct inequality adjustment factors) entwickelt.
Felix Ekardt und Bettina Hennig formulieren weitere Kritikpunkte an ökonomischen Bewertungen wie der Kosten-Nutzen-Analyse. Unter anderem zweifeln sie ihre Kompatibilität mit dem Rechtssystem sowie generell die implizit hinter dem ökonomischen Ansatz stehende Erkenntnistheorie an. Ferner verweisen sie darauf, dass Prognoseunsicherheiten die Berechnungen von Kosten und Nutzen in allen komplexeren Fällen weitgehend vereiteln.[5]
In der Betriebswirtschaftslehre wird die Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere für Schätzungen genutzt, auf deren Basis die Personal- und Ressourcenplanung sowie Angebotspreise kalkuliert werden können. Gleichzeitig dienen die Analysewerte zur Kontrolle, um rechtzeitig Planabweichungen zu erkennen. Im Rahmen von Projekten kann die Kosten-Nutzen-Analyse Entscheidungs- und Argumentationshilfen geben. Hier geht es darum, ob ein intendiertes Projekt an sich realisiert werden kann oder sollte, mit welchen Mitteln beziehungsweise Methoden und welche Alternativen durchgeführt werden sollen. So sind die variablen Kosten der Arbeit im Verhältnis zu den fixen Kosten der bereitzustellenden Maschinen entscheidende Kalkulationsgrößen für betriebswirtschaftliche Planungen und Investitionen.
Ein Praxisbeispiel ist die Umstellung in einem Unternehmen von einem Betriebssystem auf ein anderes. Auf der Kostenseite fallen Kosten zur Schulung der Mitarbeiter an sowie Kosten für zusätzliche Stunden, um Daten zu portieren. Als Nutzen sind Kosteneinsparungen für Lizenzgebühren und Administratorenstunden gegenzurechnen.[6]