Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein frei verwendbares Wappenzeichen („Symbol“), ein Logo und einen Stander.
Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden.
Das kleine Staatswappen, das auf das Stadtsiegel aus dem zwölften bis 13. Jahrhundert zurückzuführen ist, zeigt eine weiße Burg in rotem Schild. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms gedeutet, der als Mariendom der Schutzpatronin der Stadt gewidmet war. Als „Mariensterne“ gelten daher die zwei Sterne über den Seitentürmen. Die Burg wurde zunächst rot und der Fond weiß dargestellt. Die heutige Farbgestaltung wurde in einem Senatsbeschluss 1751 erstmals für die Flagge festgelegt. Auch die Gestaltung der Türme und des Tores in der Mitte variierte im Laufe der Zeit erheblich: Es war bald geschlossen, bald geöffnet; manchmal wurde es mit, dann wieder ohne Fallgitter dargestellt. In den Jahren 1834/1835 wurde die Darstellung von Tor und Türmen nach dem Vorbild der mittelalterlichen Siegel vom Senat vereinheitlicht und bis auf geringe Änderungen bis heute beibehalten. Zugleich setzte sich auch die heutige Farbgestaltung von Wappen und Flagge endgültig durch.
Das Wappenbild des kleinen Staatswappens, welches heute als Landeswappen und staatliches Hoheitszeichen von den hamburgischen Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts verwendet wird, ist in den wesentlichen Grundzügen seit Beginn unverändert.
Bereits im 12. Jahrhundert existierten in Norddeutschland verschiedene Hohlpfennige, die ein dreigetürmtes Gebäude zeigen und wahrscheinlich von den damaligen Stadtherren, den Erzbischöfen von Bremen und den Grafen von Schauenburg und Holstein geprägt wurden. So nimmt man an, dass einer dieser Hohlpfennige, bei dem der mittlere Turm mit Krone dargestellt wird, eine Prägung der Bischöfe ist und die Krone über dem Kirchturm die Stadtherrschaft über die Altstadt versinnbildlicht.[1]
Noch vor der Verwendung jeglicher Wappen, aber nach zunehmender städtischer Eigenverwaltung durch die Bürger der Stadt, zeigt bereits der älteste erhaltene Siegelabdruck der Stadt (1241) die bekannte Burg mit einem Turm in der Mitte, dem Kreuz und zwei Sternen. Der Vergleich mit anderen Stadtsiegeln lässt die Vermutung zu, dass in der Mitte der Burg tatsächlich der Dom dargestellt ist, das Stadtsiegel also statt der erzbischöflichen Altstadt nun die im 13. Jahrhundert vereinigte Gesamtstadt darstellte. Ob die Burg oder Stadtmauer die Hammaburg (also ein „redendes Wappen“) oder eine der im 10. Jahrhundert entstandenen Burgen der Stadt (z. B. die Bischofsburg) oder die 1240 erneuerte und erweiterte Stadtbefestigung[2] darstellt, ist nicht geklärt. Gemeinhin wird die Burg und Stadtmauer mit geschlossenem Tor als Ausdruck der Wehrhaftigkeit der Bürger interpretiert, nachdem die Grafen von Holstein die Wehrhoheit verloren hatten. Auch können die Mariensterne zunächst nur als Platzhalter gedient haben, bevor sie diese Deutung in Bezug auf die Schutzpatronin der Stadt und des Doms erhielten. Das dritte erhaltene Siegel ist als Hängesiegel auf einer am 15. März 1264 ausgestellten Urkunde, in der der Rat zu Hamburg den Kaufleuten Hannovers für Handelszwecke freies Geleit zu Hin- und Rückfahrt gewährt.[3] Diese Urkunde ist in der Obhut Stadtarchivs Hannover mit der Signatur 1.AA.1.01 Nr. 10.[4]
Das sogenannte vierte Stadtsiegel gleicht in seinen Grundzügen dem ältesten Siegel. Das Siegelfeld ist rund und misst 8,9 Zentimeter im Durchmesser, umrandet von einem Perlkranz. Die Umschrift des Siegels lautet: „+ Sigillum + Burgensium * de * Hammenburch“. Das Siegelbild zeigt die Burg mit einem verschlossenen Tor und drei Türmen. Der rechte Turm hat vier, der linke fünf Zinnen, der mittlere, schmalere Turm überragt die seitlichen mit seiner länglichen Kuppel, über der sich ein Kreuz erhebt. Über den beiden seitlichen Türmen schwebt je ein sechsstrahliger Stern. Dieses Siegel war für über ein halbes Jahrtausend sichtbares Symbol der Unabhängigkeit der selbstbestimmten Freien und Hansestadt Hamburg. Die älteste Urkunde, auf der sich ein Abdruck dieses vierten Siegels findet, stammt vom Weihnachtstag 1304 und regelt die Sicherung der Landstraße zwischen Hamburg und Lübeck.[5]
Bis zum Jahr 1811 war das Siegel zur Beurkundung aller Verträge der Finanz- und Außenpolitik in Gebrauch. Das Typar des vierten Hamburgischen Stadtsiegels, aus Bronze gegossen und auf der Vorderseite feuervergoldet, ist heute nicht mehr im Besitz der Stadt. Es war mit anderen Wertgegenständen im Zweiten Weltkrieg in ein Salzbergwerk ausgelagert worden, verschwand und tauchte in den 1980er Jahren auf dem Kunstmarkt auf. Die Stadt verklagte die Erwerberin auf Herausgabe, unterlag jedoch in mehreren Prozessen.[6][7] Im Jahr 2012 wurde das Typar durch das Kölner Auktionshaus Lempertz erneut in einer Auktion angeboten. Die Handelskammer Hamburg organisierte daraufhin zusammen mit dem Förderverein für Hamburgische Wirtschaftsgeschichte eine Rückholaktion: Die Hubertus Wald Stiftung und ein Konsortium von Hamburger Kaufleuten und Unternehmen übernahmen je zur Hälfte die Kosten für den Ankauf des Siegels.[8] Seit 29. April 2013 ist das Stadtsiegel im Effektensaal der Handelskammer Hamburg in einer Vitrine für die Öffentlichkeit zu besichtigen.[9] Dieses Siegel diente auch 1835 als Vorbild für ein neu anzufertigendes Stadtsiegel.
In den Jahrhunderten zuvor gab es verschiedenste Varianten des Stadtwappens. Das Tor war mal geöffnet oder eine Treppe führte zu ihm empor. Die Türme nahmen die unterschiedlichsten Gestalten an. Kreuz und Sterne wurden weggelassen oder bekamen einen Mond oder das Nesselblatt aus dem Wappen der Holsteiner Grafen hinzugestellt.[10]
Die ersten farbigen Darstellungen des Wappens im 15. Jahrhundert zeigen die Burg in rot auf weißem Schild. Diese Farbgebung, die die für Hamburg typische Bauweise in rotem Backstein aufnimmt, blieb durch die Jahrhunderte erhalten und taucht auf verschiedenen Abbildungen auf. Einige, vor allem außerhalb Hamburgs entstandene Wappendarstellungen, geben die Burg als weißes Gebäude wieder. Hingegen wurde die Burg in Hamburg selbst z. B. auf Uniformen des Stadtmilitärs oder den in der Elbe ausgelegten Tonnen nachweislich bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts rot gezeichnet.
Erst seit 1835, nach den entsprechenden Senatsbeschlüssen zur Vereinheitlichung der Landesflagge, wird auch das Wappen offiziell in der heutigen, nun umgekehrten, Farbgebung dargestellt. Die Farben weiß-rot sind endgültig die Farben Hamburgs. Das Wappen wurde seitdem nur geringfügig geändert. Zuletzt erfolgte in den 1950er Jahren eine leichte Vereinfachung, bei der das angedeutete Mauerwerk wieder entfiel.
Das geschlossene Tor gab im 20. Jahrhundert auch Anlass zu Diskussionen, ob dies einer weltoffenen Stadt angemessen ist und nicht die Darstellung eines offenen Tores, wie im Wappen Altonas (seit 1937 Teil Hamburgs) zu finden, vorzuziehen wäre. Das 1998 entwickelte Hamburg-Logo nahm diesen Einwand auf. Die offenen Tore Altonas standen jedoch ursprünglich nicht für die Toleranz der Stadt, sondern für das Recht des Landesherren zum jederzeitigen Zutritt – ein Recht, das den jahrhundertelangen Bemühungen Hamburgs, seine Unabhängigkeit von fremder Herrschaft zu wahren, historisch nicht entspricht.[11]
Das große Staatswappen darf nur von der Bürgerschaft, vom Senat, dem Hamburgischen Verfassungsgericht, dem Hanseatischen Oberlandesgericht sowie dem Landgericht Hamburg geführt werden.
Es zeigt den roten Wappenschild mit weißer, bzw. silberfarbener Burg. Dieses wird von zwei aufgerichteten, wegsehenden, goldenen (oder gelben) Löwen gehalten, die auf einem Sockel stehen. Über dem Wappenschild ist ein Helm mit silbern-roter Helmdecke und -wulst, geschmückt mit drei Pfauenfedern und Lanzenfähnchen in Gestalt der Landesflagge dargestellt. Der Helm mit Federschmuck und Fähnlein (ursprünglich ebenfalls weiß mit roter Burg) taucht erstmals im 16. Jahrhundert auf und bildet das mittlere Wappen. Auch das große Wappen einschließlich der schildhaltenden Löwen entstand als Nachahmung fürstlicher Wappen vermutlich spätestens im 16. Jahrhundert. 1695 wird es erstmals auf Münzen verwendet.[12] Die Darstellung des großen Staatswappen wurde zwischen 1952 und 1955 im Zusammenhang mit der Niederschrift der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg unter Weglassung einiger Details vereinfacht. Die herausgestreckten Zungen der Löwen sind etwas drastischer dargestellt und aus ungeklärten Gründen wurde die Beinhaltung der Löwen vertauscht.[13]
Darüber hinaus existiert das 1998 vom Designer Peter Schmidt entworfene Hamburg-Logo, es zeigt als Wappenzeichen in Anlehnung an das Wappen eine rote Burg mit offenem Tor und darunter eine blaue Welle, welche die Dynamik der Stadt und des Hafens mit seiner maritimen Tradition symbolisiert. Das Logo soll der Stadt durch die Verwendung bei den befugten staatlichen Einrichtungen ein einheitliches Erscheinungsbild geben. Es ist zudem als Marke geschützt.[14]
Da die Landeswappen als Hoheitszeichen ausschließlich vom hamburgischen Staat und seinen dazu ermächtigten Einrichtungen geführt werden dürfen, gab der Senat die Entwicklung eines Wappenzeichens in Auftrag. Er kam damit dem Wunsch von Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen nach, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu „ihrem Land“ zu dokumentieren. Das von jedem frei verwendbare Hamburg-Symbol ist eine Abwandlung des kleinen Staatswappens, bei der die vereinfacht dargestellte Burg vollständig in der Mitte des Schildes zu sehen ist.
1946 hatte die Wochenzeitung Die Zeit das etwas veränderte große Staatswappen in ihren Kopf aufgenommen, was der damalige Hamburger Senat jedoch nicht dulden wollte bzw. konnte.[14] Die beiden von Carl Otto Czeschka gezeichneten, bis zur Ausgabe Nr. 18 des Jahres 1946 verwendeten Varianten bekamen keine nachträgliche Genehmigung. Czeschka musste daraufhin die Kopfzeile ändern. Seit Nr. 19 zeigt sie (mit Erlaubnis des Bremer Bürgermeisters Wilhelm Kaisen) das Bremer Wappen.