Die Kommandeure der Schutztruppe waren Inhaber der Befehlsgewalt in der kolonialen deutschen kaiserlichen Schutztruppe während ihres Bestehens von 1891[1] bis zur verfügten Auflösung im Oktober 1919.[2] Der Kriegsherr (Oberbefehlshaber) der Schutztruppe war unmittelbar der Kaiser. Diese Regelung, analog zur derjenigen der Kaiserlichen Marine, stand im Gegensatz zu den restlichen Truppenkontingenten des Reichs, die in Friedenszeiten den jeweiligen deutschen Bundesfürsten als Kontingentsherrn[3] unterstanden, wobei dem Kaiser als Obersten Kriegsherrn ein Inspektionsrecht zustand. Die Schutztruppen waren dem Reichskanzler in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts (RKA) nachgeordnet, der von einem Unterstaatssekretär vertreten wurde. Das 1907 gegründete Reichs-Kolonialamt war in vier Abteilungen gegliedert. Drei bearbeiteten die Geschäfte der kolonialen Zivilverwaltung, die vierte, das Kommando der Schutztruppen, war für die Militärverwaltung zuständig.[4]

Kommandeure im Kommando der Schutztruppen

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Franz Georg von Glasenapp

Kommandeure der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika

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Kommandeure der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika

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Victor Franke

Kommandeure der Schutztruppe für Kamerun

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Literatur

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Commons: Kommandeure der Schutztruppe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Edgar Loening: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, G. Fischer Verlag, 1920, S. 205f.
  2. Uwe Schulte-Varendorff: „Schutztruppe“, in: Ulrich van der Heyden und Joachim Zeller (Hrsg.): Kolonialismus hierzulande – Eine Spurensuche in Deutschland. Sutton Verlag, Erfurt 2007, ISBN 978-3-86680-269-8, S. 386–390 (hier: S. 389).
  3. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, Art. 63
  4. Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Quelle & Meyer Verlag, Leipzig 1920, S. 54