Der Magistrat der Stadt Wien, seit November 1920 zugleich Amt der Wiener Landesregierung[1], besteht nach der Wiener Stadtverfassung (WStV)[2][3] aus dem Bürgermeister, den amtsführenden Stadträten (derzeit Landesregierung und Stadtsenat Ludwig II), dem Magistratsdirektor (zugleich Landesamtsdirektor[4]) und der entsprechenden Anzahl von Bediensteten. Der Magistrat hat die Geschäfte der Gemeinde und des Landes Wien zu besorgen und behördliche Angelegenheiten zu erledigen, soweit damit nicht andere Organe betraut sind.[5] Er ist für Wien auch Bezirksverwaltungsbehörde. Der Begriff Magistrat besteht für eine in Wien tätige Behörde seit 1783.

Teile des Magistrats (Übersicht)

Der Magistrat umfasst:

Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Vorstand des Magistrats und für dessen Geschäftsführung verantwortlich. Er ist jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter gegenüber weisungsberechtigt (Ausnahmen bestehen für den Stadtrechnungshof). Er erlässt Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Magistrats.[13] Er kann in unaufschiebbaren Fällen statt anderen Organen der Stadt entscheiden.[14]

Amtsführende Stadträte und Geschäftsgruppen

Die bestehenden Magistratsabteilungen und Unternehmungen sind jeweils einer der folgenden (derzeit sieben) Geschäftsgruppen[15] (GGr.) zugeordnet, an deren Spitze eine amtsführende Stadträtin (dzt. vier GGr.) oder ein amtsführender Stadtrat (dzt. drei GGr.) steht:

In früheren Amtsperioden in der Zweiten Republik bestanden bis zu zwölf Geschäftsgruppen (Abkürzung: GGr.), die mit römischen Zahlzeichen nummeriert waren, z. B. die GGr. III – Kultur mit dem Kulturamt (MA 7), der Stadtbibliothek (MA 9), der Museenabteilung (MA 10) und dem Stadtarchiv (MA 67). Heute heißt die MA 7 nur Kultur, die MA 9 Wienbibliothek im Rathaus, das Stadtarchiv ist als Wiener Stadt- und Landesarchiv nun die MA 8 und die Museenabteilung besteht nicht mehr, da das Wien Museum als eigene öffentlich-rechtliche Körperschaft aus dem Magistrat ausgegliedert wurde.

Aktueller Stand: Landesregierung und Stadtsenat Ludwig II.

Magistratsdirektor

Die Leitung des „inneren Dienstes“ für den gesamten Magistrat (Personaleinsatz, Organisation, Dienstvorschriften usw.) obliegt dem Magistratsdirektor (intern: „dem MD“), der jedem Magistratsmitarbeiter (ausgenommen: Stadtrechnungshof) Aufträge erteilen kann, und der ihm unterstellten Magistratsdirektion. Der Magistratsdirektor, der auch als Landesamtsdirektor fungiert, untersteht dem Bürgermeister und Landeshauptmann persönlich. Magistratsdirektoren seit 1945 waren:

In der Magistratsdirektion (Kürzel: MD) sind Organisationseinheiten eingerichtet, die für den gesamten Magistrat tätig sind:

Dem Magistratsdirektor unmittelbar zugeordnet sind

Weiters unterstehen der Magistratsdirektion

Magistratsabteilungen

Plakette der „Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen“
Die Magistratsabteilung 48 (MA 48 Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) ist so bekannt, dass die Nummer der Magistratsabteilung inzwischen nicht nur in der Umgangssprache, sondern auch als Markenname der Wiener Stadtreinigung genutzt wird.

Die Magistratsabteilungen sind jeweils auf bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens (etwa Baupolizei, Gewerberecht, Jugendangelegenheiten, Gesundheitswesen, Verkehrsregelung etc.) spezialisiert. Die jeweils aktuelle Geschäftseinteilung[16] für den Magistrat der Stadt Wien, die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates erlässt, enthält die Zuordnung der Aufgaben zu den Dienststellen.

Einige wesentliche Arbeitsbereiche des Magistrats wurden als (Magistrats-)Unternehmungen neu definiert oder in verschiedenen Rechtsformen aus dem Magistrat ausgegliedert. Die amtliche und umgangssprachliche Abkürzung für Magistratsabteilung lautet MA, worauf die Nummer der Abteilung in arabischen Zahlzeichen folgt. Aussprache: z. B. MA 48 als em-a achtundvierzig.

Am 10. April 2019 stellte die Stadt einen nach 20 Jahren neuen Markenauftritt vor, der in den nächsten 2–3 Jahren umgesetzt werden soll. Das Stadtwappen wird von „Stadt Wien“ und einem Wortbegriff für die Abteilung gefolgt, beides in der dafür rechtlich geschützten Schriftart „Wiener Melange“. Nur besonders etablierte Marken wie die der „48-er“ (Müll) und der Wiener Linien werden belassen, jedoch ergänzt.[17]

Bestand vom 1. Juli 2018

Nicht mehr bestehende Magistratsabteilungen

Unternehmungen

Neben den Magistratsabteilungen bestehen im Magistrat auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen folgende gemäß § 71 der Wiener Stadtverfassung als Unternehmung organisierte Dienststellen:

Ihr Personal scheint im Dienstpostenplan der Stadt Wien auf, ihr Budget ist vom Gemeinderat zu genehmigen, sie verwalten unmittelbar städtisches Eigentum. Sie sind nicht mit gesellschaftsrechtlich organisierten, aus dem Magistrat komplett ausgegliederten Unternehmen im („privaten“) Eigentum der Stadt Wien wie den Wiener Linien oder deren Muttergesellschaft Wiener Stadtwerke zu verwechseln. (Die Wiener Stadtwerke wurden früher als „Magistratsbetriebe“ in einer der Geschäftsgruppen des Magistrats verwaltet.) Weiters besitzt die Stadt Wien Unternehmen, die nicht aus der Verwaltung ausgegliedert, sondern von Anfang an privatrechtlich organisiert wurden; als Konzernzentrale für sie ist die Wien Holding eingerichtet, die der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales untersteht.

Magistratische Bezirksämter

Neben den spezialisierten Magistrats­abteilungen bestehen als „Außenstellen“ 16 Magistratische Bezirksämter[31] für die 23 Wiener Gemeindebezirke. Sie sind nicht der jeweiligen Bezirksvorstehung unterstellt, sondern dem Magistratsdirektor; den Bezirksämtern sind verschiedene Aufgaben als Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesen.[32] Abgekürzt wird mit MBA, verbunden mit der zweistelligen Zahl des Bezirks bzw. der Bezirke (zum Beispiel: MBA 02, MBA 13/14). Örtlich sind die Magistratischen Bezirksämter in den meisten Bezirken dort zu finden, wo sich vor der Eingemeindung des Gebiets das jeweilige Gemeindeamt befunden hat.

Bezirksvorstehung und -vertretung befinden sich auch in den Bezirken 2 (Leopoldstadt), 4 (Wieden), 6 (Mariahilf), 8 (Josefstadt), 9 (Alsergrund) und 19 (Döbling), deren Bezirksamt im Nachbarbezirk 20 (Brigittenau), 5 (Margareten), 7 (Neubau), 1 (Innere Stadt), 17 (Hernals) bzw. 18 (Währing) zu finden ist, im eigenen Bezirk. Die Bezirksvorstehung des 14. Bezirks (Penzing) amtierte bis Jänner 2016 am Sitz des mit dem 13. Bezirk gemeinsamen Bezirksamtes im 13. Bezirk, seither im 14. Bezirk.

Magistratische Bezirksämter in den Amtshäusern der Bezirke[33]
Gemeindebezirk Magistratisches Bezirksamt angesiedelt im Amtshaus Ansicht des Amts­hauses Adresse
1., Innere Stadt für den 1. und 8. Bezirk
vormals: für den 1. Bezirk
Amtshaus 1. und 8. Bezirk
vormals: Amtshaus 1. Bezirk
Altes Rathaus
Altes Rathaus
1., Wipplingerstraße 8
(das ist: Altes Rathaus)
2., Leopoldstadt für den 2. und 20. Bezirk Amtshaus 2. und 20. Bezirk
20., Brigittaplatz 10
vormals: für den 2. Bezirk, nunmehr Außenstelle vormals: Amtshaus 2. Bezirk
2., Karmelitergasse 9
3., Landstraße für den 3. Bezirk Amtshaus 3. Bezirk
3., Karl-Borromäus-Platz 3
4., Wieden für den 4. und 5. Bezirk Amtshaus 4. und 5. Bezirk
5., Rechte Wienzeile 105
vormals: für den 4. Bezirk vormals: Amtshaus 4. Bezirk
4., Favoritenstraße 18
5., Margareten für den 4. und 5. Bezirk
vormals: für den 5. Bezirk
Amtshaus 4. und 5. Bezirk
vormals: Amtshaus 5. Bezirk
5., Rechte Wienzeile 105
6., Mariahilf für den 6. und 7. Bezirk Amtshaus 6. und 7. Bezirk
7., Hermanngasse 24–26
vormals: für den 6. Bezirk vormals: Amtshaus 6. Bezirk
Amtshaus Amerlingstraße
Amtshaus Amerlingstraße
6., Amerlingstraße 11
7., Neubau für den 6. und 7. Bezirk
vormals: für den 7. Bezirk
Amtshaus 6. und 7. Bezirk
vormals: Amtshaus 7. Bezirk
7., Hermanngasse 24–26
8., Josefstadt für den 1. und 8. Bezirk Amtshaus 1. und 8. Bezirk
1., Wipplingerstraße 8
(das ist: Altes Rathaus)
vormals: für den 8. Bezirk vormals: Amtshaus 8. Bezirk
8., Schlesingerplatz 2, 3, 4 und 5-6
9., Alsergrund für den 9. und 17. Bezirk Amtshaus 17. Bezirk
17., Elterleinplatz 14
vormals: Amtshaus 9. Bezirk
Amtshaus Währinger Straße 43
Amtshaus Währinger Straße 43
9., Währinger Straße 43
zusätzlich: Alserbachstraße 41
Alserbachstraße 41
Alserbachstraße 41
9., Alserbachstraße 41
10., Favoriten für den 10. Bezirk Amtshaus 10. Bezirk
10., Laxenburger Straße 43–45
11., Simmering für den 11. Bezirk Amtshaus 11. Bezirk
11., Enkplatz 2
12., Meidling für den 12. Bezirk Amtshaus 12. Bezirk
12., Schönbrunner Straße 259
13., Hietzing für den 13. und 14. Bezirk Amtshaus 13. und 14. Bezirk
13., Hietzinger Kai 1–3
14., Penzing für den 13. und 14. Bezirk Amtshaus 13. und 14. Bezirk
13., Hietzinger Kai 1–3
15., Rudolfsheim-Fünfhaus für den 15. Bezirk Amtshaus 15. Bezirk
15., Gasgasse 8–10
16., Ottakring für den 16. Bezirk Amtshaus 16. Bezirk
16., Richard-Wagner-Platz 19
17., Hernals für den 9. und 17. Bezirk Amtshaus 17. Bezirk
17., Elterleinplatz 14
18., Währing für den 18. und 19. Bezirk Amtshaus 18. Bezirk
18., Martinstraße 100
19., Döbling für den 18. und 19. Bezirk Amtshaus 18. Bezirk
18., Martinstraße 100
zusätzlich: Amtshaus 19. Bezirk
19., Pfarrwiesengasse 23c
20., Brigittenau für den 2. und 20. Bezirk Amtshaus 2. und 20. Bezirk
vormals: Amtshaus 20. Bezirk
20., Brigittaplatz 10
21., Floridsdorf für den 21. Bezirk Amtshaus 21. Bezirk
21., Am Spitz 1
22., Donaustadt für den 22. Bezirk Amtshaus 22. Bezirk
22., Dr.-Adolf-Schärf-Platz 8
23., Liesing für den 23. Bezirk Amtshaus 23. Bezirk
23., Perchtoldsdorfer Straße 2

Wissenschaftliche Anstalt, Fonds

Die folgenden Agenden wurden auf Grund von Wiener Landesgesetzen aus dem Magistrat komplett ausgegliedert:

Geschichte

Als Magistrat wurde im 18. Jahrhundert vorerst eine landesfürstliche Behörde des Erzherzogs von Österreich verstanden. Die inoffiziell als Magistratsreform bezeichnete, offiziell aus den beiden Hofkanzleidekreten vom 16. und vom 20. August 1783 bestehende Neuregelung Kaiser Josefs II. machte aus der landesfürstlichen eine bürgerliche Behörde, an deren Spitze der von einem Ausschuss der Bürgerschaft auf vier Jahre gewählte und vom Landesherrn bestätigte Bürgermeister mit zwei ebenso gewählten Stellvertretern stand.[38] Der damals amtierende Bürgermeister Josef Georg Hörl konnte an den Vorbereitungen dieser Reform teilnehmen und blieb weitere 21 Jahre im Amt. (1784 wurden die vier Prager Städte zu einer zusammengelegt und erhielten einen Magistrat nach Wiener Vorbild.)

Mit Wirkung vom 1. November 1783 wurden drei voneinander unabhängige Senate des Magistrats konstituiert: der Senat in publico-politicis et oeconomicis (die vom Bürgermeister geleitete eigentliche Stadtverwaltung, mit 12 Magistratsräten), der Senat in judicialibus civilibus (Zivilgerichtsbarkeit, mit 18 Magistratsräten) und der Senat in judicialibus criminalibus (Strafgerichtsbarkeit, mit 12 Magistratsräten).[39] Die beiden gerichtlich tätigen Senate wurden von den beiden Stellvertretern des Bürgermeisters geleitet. Die Stadtverwaltung unterstand der niederösterreichischen Landesregierung, die Justizsenate unterstanden dem Appellationsgericht bzw. dem Kriminalobergericht. Den 42 als Magistratsräte tätigen Beamten wurden 83 weitere Beamte vom Registrator bis zum Gerichtsdiener untergeordnet.

Die Behörde trug bis 1804 und ab 1806 die Bezeichnung Magistrat der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien, von 1919 an die Bezeichnung Magistrat der Stadt Wien.

Ab 1812 wurden die den Magistratsräten zugeteilten Referate als Magistratsdepartments bezeichnet, und 1847 gab es schon 17 davon. 1848 wurde die Gerichtsbarkeit des Magistrats von staatlichen Gerichten übernommen. Die Eingemeindung der Vororte 1890 / 1892 ließ die zentrale Verwaltung auf 19 Departements ansteigen, die am 1. Jänner 1902 unter Bürgermeister Karl Lueger durch 22 Magistratsabteilungen ersetzt wurden. Daneben gab es noch die Bauamtsabteilungen des Stadtbauamtes, die erst 1920 eingegliedert wurden, wodurch dann 30 Abteilungen existierten. Seit 1. Juni 1920 wird der Magistrat, damals unter Bürgermeister Jakob Reumann, auf Grund einer neuen Gemeindeordnung in von amtsführenden Stadträten geleitete Geschäftsgruppen unterteilt, denen jeweils Magistratsabteilungen und andere Magistratseinrichtungen zugeordnet sind. (Die Neueinteilung ergab vorerst sieben Geschäftsgruppen mit insgesamt 54 Magistratsabteilungen.)

Seit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung am 10. November 1920 ist der Magistrat auch Amt der Wiener Landesregierung; die Details wurden in der am 18. November 1920 in Kraft getretenen Wiener Stadtverfassung geregelt, die das Ressortsystem der Gemeindeordnung vom Frühjahr 1920 fortführte. Das NS-Regime führte 1939 eine Gliederung in neun Hauptabteilungen ein; 1946 kehrte man unter Bürgermeister Theodor Körner zum Organisationsschema 1933 zurück.

Die Gliederung des Magistrats in jeweils mehrere Magistratsabteilungen umfassende und von amtsführenden Stadträten geleitete Geschäftsgruppen (es gab nach 1945 bis zu zwölf) änderte sich nach politischer Zweckmäßigkeit, unter anderem, wenn die regierenden Sozialdemokraten nach 1945 Koalitionen mit der ÖVP oder wie zuletzt bis 2020 mit den Wiener Grünen eingingen. Auch Unternehmungen des Magistrats (siehe oben) ressortieren zu Geschäftsgruppen. Im Unterschied zu anderen Landeshauptleuten in Österreich führt der Wiener Bürgermeister traditionsgemäß selbst kein Ressort, ist aber Vorgesetzter des Magistratsdirektors und seines Stabes. Mit 1. Jänner 2014 wurde das städtische Kontrollamt zum Stadtrechnungshof ausgebaut.

Umgangssprache

Umgangssprachlich wird statt „die MA 48“ auch kurz „die 48er“ (achtundvierziger) gesprochen. Dieser Sprachgebrauch wird auch im Logo dieser Abteilung niedergeschrieben: „48er“.

Fiktive Magistratsabteilungen

Literatur

Einzelnachweise

  1. § 114 WStV
  2. Wiener Stadtverfassung (WStV)
  3. § 67 WStV
  4. § 136 WStV
  5. § 105 WStV
  6. § 106 WStV
  7. § 71 WStV
  8. § 72a WStV
  9. § 72 WStV
  10. § 109 WStV
  11. § 73 WStV
  12. LGBl. f. Wien Nr. 50 / 2013 (= S. 349)
  13. § 91 WStV
  14. § 92 WStV
  15. Gemeinderat, 1. Sitzung vom 24. November 2015, Sitzungsbericht
  16. Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien
  17. Stadt Wien bekommt neuen Markenauftritt orf.at, 10. April 2019, abgerufen am 10. April 2019.
  18. 01 – zweistellig mit führender Null: die zwei Ziffern des Dualsystems, des Binärcodes.
  19. a b Gründung der MA 01 und Bestellung des Abteilungsleiters. OTS-Meldung vom 2. Juli 2018, abgerufen am 3. Juli 2018.
  20. Logo (Stand im Zeitraum 2011–2018): "MA" gefolgt von Äskulapstab, gebildet aus den stilisierten Ziffern "1" und "5" für Stab bzw. Schlange. – TBC Vorsorge-Pass, MA15 – Stadt Wien, um 2011–2018. Tuberkolosevorsorge (sic!)
  21. a b Einteilung des Magistrats – Organisation der Stadtverwaltung
  22. Logo: Leicht kursiv in Pinselschrift, "4" blau, "8er" rot, wobei die obere Schlaufe des Achters als Herzkontur ausgeformt ist.
  23. Wiener Zeitung: Magistrat: Die digitale Auferstehung der "1er". Artikel vom 3. Juli 2018, abgerufen am 3. Juli 2018.
  24. Entwicklung des Fonds Soziales Wien (Memento vom 7. Februar 2011 im Internet Archive)
  25. Meldung der „Rathauskorrespondenz“ vom 14. Dezember 1998
  26. Meldung der Wiener Rathauskorrespondenz vom 9. Juni 2006
  27. Kontrollamtsbericht über die MA 61 aus dem Jahr 2002 (PDF; 28 kB)
  28. Meldung der Wiener Rathauskorrespondenz vom 9. Juni 2006
  29. Meldung der „Rathauskorrespondenz“ vom 1. Juli 2005
  30. Meldung der Rathauskorrespondenz vom 23. April 1999 über den Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 zur Umwandlung der 1996 gegründeten MA 17 – Wiener Wohnen in eine Unternehmung
  31. Magistratische Bezirksämter auf der Website der Stadt Wien, abgerufen am 16. Juni 2019: „Die 16 Magistratischen Bezirksämter sind mit ihren vielfältigen Aufgaben die 1. Anlaufstelle der Wiener Stadtverwaltung für die Bewohner dieser Stadt. Zahlreiche Amtswege können rasch und unbürokratisch im Bezirk erledigt werden.“
  32. Auszug aus der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (Stand: 01.02.2019). Zuständigkeit laut Geschäftseinteilung – Magistratische Bezirksämter, abgerufen am 16. Juni 2019.
  33. Magistratische Bezirksämter - Öffnungszeiten, Adressen und Kontakt auf der Website der Stadt Wien, abgerufen am 29. Jänner 2020.
  34. Wiener Museumsgesetz vom 12. November 2001 in der aktuellen Fassung
  35. Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz vom 25. März 1988 in der aktuellen Fassung
  36. Meldung der „Rathauskorrespondenz“ vom 13. Februar 2001 über den neu eingerichteten Fonds
  37. Website des Fonds Soziales Wien
  38. Nachträgliche Kundmachung: Justizgesetzsammlung 1708–1784, Nr. 206 vom 1. November 1783 (= S. 277)
  39. Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch (Forschungen zur Wiener Stadtgeschichte Band 54), Studien-Verlag, Innsbruck / Wien / Bozen 2011, ISBN 978-3-7065-4956-1, S. 50