Martin Nettesheim (* 17. April 1964 in Stuttgart) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Experte im Europa- und Völkerrecht sowie im deutschen Staats- und Verfassungsrecht.

Werdegang

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Nettesheim studierte von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau und der Freien Universität Berlin. Nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt an der University of Michigan in Ann Arbor erfolgte 1993 die Promotion. In der Zeit von 1994 bis 1999 war Nettesheim als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Völker- und Europarecht der Freien Universität Berlin und habilitierte sich 1999 dort. Er war zudem als Lehrbeauftragter für Europarecht an der Universität Potsdam tätig.

Im Jahr 1999 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen als Nachfolger von Thomas Oppermann. Zugleich übernahm er die Leitung des Tuebingen University Center for International Economic Law (TURCIEL). Nettesheim lehrte als Gastprofessor an Universitäten in Berkeley, Miami, Nanjing und Kyōto Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht. Er war von 2003 bis 2005 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.

Seine Forschungsinteressen sind nationales Staatsorganisationsrecht, Grundrechtsschutz, Verfassungsfragen des Europarechts und Rechtsfragen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Seit 2021 ist er Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit.[1]

Seit 2005 ist Nettesheim mit der deutschen Historikerin Susanna Elm verheiratet.

Nettesheim hat Meta Plattforms, vormals Facebook, zur Umgehung der DSGVO über eine angeblich vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Werbung beraten und entsprechend publiziert.[2] Im Urteil C-252/21 Bundeskartellamt wurde diese Umgehung der DSGVO allerdings vom EuGH verworfen. Nach einer inhaltlich im Zusammenhang stehenden Entscheidung des EDSA und der irischen Datenschutzbehörde wurde Meta eine Strafe von insgesamt € 390 Millionen auferlegt.[3]

Schriften

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Einzelnachweise

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  1. Vgl. Mitgliederliste des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit, zuletzt abgerufen am 17. April 2021.
  2. Martin Nettesheim: Digitale Autonomie in Vertragsbeziehungen: Zum Verhältnis von Privatautonomie und „Datenkontrolle“. In: Verfassungsblog. 12. Oktober 2022 (verfassungsblog.de [abgerufen am 16. April 2024]): „Er hat Meta Platforms Inc. (vormals Facebook Inc.) im Jahr 2019 in der Frage des Verhältnisses der Befugnisse von Datenschutzbehörden (Art. 51-66 DSGVO) und Wettbewerbsbehörden (§ 19 GWB) beraten (Vorlagefragen 1 und 7 in der Rechtssache C-252/21).“
  3. Data Protection Commission. Abgerufen am 16. April 2024 (englisch).
Personendaten
NAME Nettesheim, Martin
KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler
GEBURTSDATUM 17. April 1964
GEBURTSORT Stuttgart