Maximilian von Buri (* 7. März 1825 in Büdingen (Hessen); † 20. April 1902 in Wiesbaden) war ein deutscher Strafrechtler und Reichsgerichtsrat.

Leben

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Die hessische Familie wurde 1753 geadelt. Sein Großvater Ludwig von Buri (1746–1806) war ein Jugendfreund Goethes. Sein Vater, Christian von Buri (1796–1850), war als Gymnasiast Teilnehmer an den Befreiungskriegen, als Student Mitbegründer der deutschen Lesegesellschaft und Mitorganisator des Wartburgfests und war der Verteidiger Friedrich Ludwig Weidigs.[1]

Maximilian von Buri hat in Gießen und Heidelberg studiert. 1844 wurde er Mitglied des Corps Hassia Gießen.[2] 1846 wurde er auf den hessischen Landesherrn vereidigt und wurde zunächst Anwalt in Gießen. 1853 wurde er Landgerichtsassessor.[3] 1865 wurde er Staatsanwalt, 1866 wurde er zum Oberstaatsanwalt befördert. Von 1875 bis 1879 war v.Buri Landtagsabgeordneter in Hessen für die Nationalliberale Partei.[4] 1879 wurde er an das Reichsgericht berufen. Er gehört bis zu seinem Ruhestand 1896 dem I. Strafsenat an. Buri wird heute noch zitiert: Er ist der Begründer der Äquivalenztheorie. Es war sein Senat, der die Theorie 1880 zur Rechtsprechung machte.[5] Er prägte nachhaltig die Dolustheorie zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.[6] Er war ein Gegner der „modernen Strafrechtsschule“ des Marburger Programms Franz von Liszts.

Familie

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Er heiratete 1854 in Königsberg Marie von Ernest, die Tochter des Geheimen Regierungsrats Friedrich von Ernest und der Friederike von der Marwitz. Das Paar hatte zwei Kinder, darunter Paul von Buri der Wirklicher Geheimer Legationsrat im Auswärtigen Amt wurde und als letzter des Geschlechts starb.

Schriften (Auswahl)

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Paul Wentzcke: Buri, Christian Karl Friedrich Ludwig von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 3, Duncker & Humblot, Berlin 1957, ISBN 3-428-00184-2, S. 51 (Digitalisat).
  2. Kösener Korpslisten 1910, 51, 355.
  3. Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht. Am 1. Oktober 1929. de Gruyter, Berlin u. a. 1929, S. 354.
  4. Gerhard Köbler: Wer war wer im deutschen Recht. Abgerufen am 26. Februar 2015.
  5. RGSt. 1, 373 ff. „Arsenik“ (I. Strafsenat; Urteil vom 12. April 1880; 570/80).
  6. Die Causalität und ihre strafrechtlichen Beziehungen. 1885, S. 41.
  7. Hinweise zur Benutzung eines US-Proxys, der zum Aufrufen oft noch notwendig ist, finden sich in diesem Wikisource-Artikel
Personendaten
NAME Buri, Maximilian von
ALTERNATIVNAMEN Buri, Maximilian Georg Wilhelm Carl Theodor Gottfried von
KURZBESCHREIBUNG deutscher Strafrechtler und Reichsgerichtsrat
GEBURTSDATUM 7. März 1825
GEBURTSORT Büdingen (Hessen)
STERBEDATUM 20. April 1902
STERBEORT Wiesbaden