Nanz-Willershausen besteht aus den Siedlungsplätzen Nanzhausen und Willershausen sowie dem Einzelgehöft Wüsteburg nahe der Bundesstraße 255. Der Ortsteil liegt auf 257 m ü. NHN (Gemeindeverwaltung) am Quelllauf des Walgerbaches (Willershausen) bzw. am Quelllauf eines nordöstlichen Salzböde-Nebenflusses (Nanzhausen) im NaturraumSalzbödetal.
Schon seit dem 17. Jahrhundert bildeten die Ortschaften Nanzhausen und Willershausen faktisch eine Gemeinde, wurden aber bis ins 20. Jahrhundert einzeln aufgeführt. Willershausen wird bekanntermaßen erstmals in der Zeit von 1200 bis 1220 als Willicheshausen in einer Urkunde des KanonissenstiftsWetter erwähnt, das hier ein Mannlehen von einer Hufe besaß. Die erste bekannte Erwähnung Nanzhausens als de Nadelshusen in der „Analecta Hassiaca III“ stammt aus dem Jahr 1339. Die ebenfalls zu Nanz-Willershausen gehörige Gehöftgruppe Wüsteburg wurde vermutlich im 19. Jahrhundert als Straßenwirtschaft errichtet.[1]
Zum 31. Dezember 1971 wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständige Gemeinde Nanz-Willershausen zusammen mit den Gemeinden Damm und Rodenhausen auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Lohra eingegliedert.[2][3] Für die so entstandenen Ortsteile und die Kerngemeinde wurde je ein Ortsbezirk eingerichtet.[4]
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Nanzhausen und Willershausen zuständig.[10] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[11][12] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeteilt.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Nanz-Willershausen 246 Einwohner. Darunter waren 9 (3,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 48 Einwohner unter 18 Jahren, 108 zwischen 18 und 49, 45 zwischen 50 und 64 und 45 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 111 Haushalten. Davon waren 30 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern sowie 12 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 15 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 75 Haushaltungen lebten keine Senioren.[13]
128 Einwohner (Familien: 12 nutzungsberechtigte, 7 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger)
• 1885:
147 Einwoehner (davon 102 Willershausen)
Nanz-Willershausen: Einwohnerzahlen von 1744 bis 2011
Jahr
Einwohner
1744
50
1800
?
1834
120
1840
132
1846
142
1852
150
1858
143
1864
156
1871
145
1875
136
1885
147
1895
130
1905
120
1910
127
1925
134
1939
121
1946
196
1950
200
1956
170
1961
153
1967
196
1980
?
1990
?
2000
?
2011
246
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[13]
Für Nanz-Willershausen besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Nanz-Willershausen.[4]
Der Ortsbeirat Nanz-Willershausen besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,10 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Nanz-Willershausen“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Michael Keil zum Ortsvorsteher.[15]
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 22. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.2, S.47, Punkt 50 Abs. 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8MB]).
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.402.
↑ abHauptsatzung. (PDF; 23 kB) § ?6. In: Webauftritt. Gemeinde Lohra, abgerufen im August 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)