Der alte Dorfkern liegt am westlichen linken Ufer der Ohm gegenüber der Kernstadt Homberg. Am östlichen rechten Ufer sind große Neubaugebiete entstanden, die an der Ostgrenze baulich mit der Kernstadt zusammengewachsen sind. Landschaftlich zählt Ober-Ofleiden zum Amöneburger Becken am Nordrand des Vogelsbergs. Die Gemarkungsfläche beträgt 332 Hektar, davon sind 9 Hektar bewaldet.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Ofleiden erfolgte zwischen 750 und 779 im Codex Eberhardi unter dem Namen Vfleida. Aber vor dem 13. Jahrhundert ist nicht unterscheidbar ob es sich um Nieder- oder Ober-Ofleiden handelt. Es wird aber angenommen, dass sich dieser erste Beleg auf Ober-Ofleiden bezieht.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ober-Ofleiden:
„Oberofleiden (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an der Ohm, 21⁄2 St. von Kirtorf, hat 57 Häuser und 354 evangelische Einwohner, so wie 1 Kirche, 1 Schulhaus, 2 Mahlmühlen, womit 1 Oelmühle verbunden ist, und einen Bruch von weißen Sandsteinen. Die Einwohner beschäftigen sich stark mit der Spinnerei und Leineweberei. – Zum Kirchengebiete gehörten folgende Orte: Deckenbach superius et inferius (Deckenbach), Gemünden superius (Burggemünden), Schadenbach (Schadenbach), Irmenrade (Ermenrod), Mülenbach (Maulbach), Rudolfferade Rülfenrod, Blydenrade (Bleidenrod), Gemünden inferius (Niedergemünden), Erinckshusen (Ehringshausen), Güntershusen (Gontershausen), Uffleyden inferius (Niederofleiden), Harhusen (Haarhausen), Weltershussen (Wäldershausen), Ottcrbach (Otterbach), Elpenrade ((Elpenrod), Heymbach (Haimbach), Appenrade (Appenrod), Bubelsfelde (Büßfeld), Opprachtshusen (Uppertshausen), Honigen (Höingen), nebst den ausgegangenen OrtenFinckenhain, Foltsrucken, Hirtenrade, Horbach, Beyelsdorff, Frawinrade, Hubele, Lurelahe, Frymänne und Wykrummeshusen. Die Wahrscheinlichkeit liegt vor, daß dieses Kirchengebiet ursprünglich auch nur ein Gericht ausmachte, obgleich die ältesten Urkunden dasselbe schon nach den Burgen zu Homberg und Burggemünden abgetheilt angeben. Zur erstern Burg gehörte das Gericht Ofleiden, zur andern das Gericht Niedergemünden. Jenes war eine Allode der Landgrafen, dieses trugen die Grafen von Ziegenhain von der Abtei Fuld zu Lehen.“[3]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Homburg (Ohm)[20]; Zensus 2011[21]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Ofleiden das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Ober-Ofleiden zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[22] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[23], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[24]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Ober-Ofleidenwurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[25]
1973 wechselte die Stadt Homberg an der Ohm und mit ihr Ober-Ofleiden in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Alsfeld.[26]
In übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Das Wappen wurde der Gemeinde Ober-Ofleiden im damaligen Landkreis Alsfeld am 24. August 1966 durch den Hessischen Innenminister genehmigt.
Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.
Flagge
Die Flagge wurde der Gemeinde am 28. April 1967 genehmigt und wird wie folgt beschrieben:
„Flagge von Weiß und Rot geständert, im Schnittpunkt das Gemeindewappen.“[28]
Auf der östlichen Talseite wird die Ohm von der Landesstraße L 3073 begleitet. Sie führt durch die neuen Viertel von Ober-Ofleiden. In der Ortsdurchfahrt zweigt die L 3126 nach Westen ab, überquert die Ohm und führt durch das alte Dorf nach Gontershausen. Den öffentlichen Personennahverkehr stellen Buslinien der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.
Die Ohmtalbahn führte seit 1901 durch Ober-Ofleiden. Seit sie nur noch als Materialbahn für das Basaltwerk in Nieder-Ofleiden betrieben wird, endet sie am nördlichen Ortsrand.
↑Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als Vorläufer des Deutschen Reiches.
↑Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 17. September 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.39, S.1603, Punkt 1320; Abs. 14. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 9,2MB]).
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346.
↑Hauptsatzung. (PDF; 2,99 MB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Homberg (Ohm), archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Januar 2021; abgerufen im Januar 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., § 26 Punkt d) IV. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.143ff. (online bei Google Books).
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Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.117 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band12. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.13 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Daten und Fakten. In: Webauftritt. Stadt Homberg (Ohm), archiviert vom Original; abgerufen im Januar 2021.
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
↑Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr.30, S.189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3MB]).)
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Ober-Ofleiden, Landkreis Alsfeld, Regierungsbezirk Darmstadt vom 24. August 1966. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1966 Nr.37, S.1189, Punkt 874 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,3MB]).
↑Genehmigung einer Flagge der Gemeinde Ober-Fleiden, im Landkreis Alsfeld, Regierungsbezirk Darmstadt vom 28. April 1967. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1967 Nr.20, S.578, Punkt 469 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0MB]).