Motorsägenführer mit vollständiger Schutzausrüstung: Forsthelm, Wetterschutzjacke, Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel und Handschuhe

Die Persönliche Schutzausrüstung für Forstwirte, kurz PSA-Forst, soll das Verletzungsrisiko bei der Waldarbeit, insbesondere beim Umgang mit der Kettensäge vermindern helfen.

Ausrüstungsgegenstände

Zu einer vollständigen Schutzausrüstung gehören folgende fünf Ausrüstungsgegenstände:

Verwendungspflicht

Piktogramm Kettensägenschutz

In Deutschland ist für Versicherte in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 4.3) die Verwendung einer aus Schutzhelm, Gehör- und Gesichtsschutz, Handschutz, Schnittschutzhose und Schutzschuhen bzw. -stiefeln mit Schnittschutz bestehenden Schutzausrüstung durch die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als Mindestausrüstung vorgeschrieben; die Schutzausrüstung muss dem Motorsägenführer durch den Unternehmer gestellt werden.[1]

Im FSC-zertifizierten Wald ist bei der Aufarbeitung von Brennholz im Staatswald das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage) auch für Privatpersonen (Selbstwerber) vorgeschrieben.[2] Neben der PSA-Forst ist eine Qualifikation im Umgang mit der Motorsäge („Motorsägenführerschein“) notwendig.

Anschaffung

Bei der Anschaffung von Schutzausrüstung sollte man auf folgende Symbole achten:

Quellen

Einzelnachweise

  1. § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Forsten VSG 4.3 (Stand: 1. Januar 1997, Fassung vom 1. Januar 2017) (PDF; 282 kB)
  2. Selbstwerber-Merkblatt FSC (PDF; 106 kB), abgerufen am 5. Mai 2015