Schloss Doberlug (Dobrilugk), errichtet von Heinrich v. Gersdorf (nach 1551)

Die Pfandherrschaft Dobrilugk, seit 1603 Herrschaft Dobrilugk war eine Pfandherrschaft bzw. ab 1603 eine freie Herrschaft, die 1547 aus dem Besitz des ehemaligen Klosters Dobrilugk gebildet worden war. 1624 kaufte der sächsische Kurfürst Johann Georg I. die Herrschaft und wandelte sie in ein kurfürstliches Amt um, das zunächst als Amt Dobrilugk, ab 1818 als Rentamt Dobrilugk bezeichnet wurde.

Geschichte

1541 wurde das Kloster Dobrilugk durch den sächsischen Kurfürsten besetzt und der Klosterbesitz konfisziert. Einige Klosterdörfer waren zu dieser Zeit verpfändet und waren daher dem Zugriff entzogen. Ende November 1546 wurde das Kloster durch König Ferdinand von Böhmen eingenommen. Er restituierte es aber nicht mehr, sondern übertrug das Klostergebiet dem Landvogt der Niederlausitz Graf Albrecht Schlick als Pfand, daher auch die Bezeichnung Pfandherrschaft. 1551 bis 1602 war diese Pfandherrschaft im Besitz der v. Gersdorf, die einige der verpfändeten Dörfer wieder einlösen konnten. In den Jahren nach 1551 errichtete Heinrich v. Gersdorf (Sohn von Heinrich von Gersdorff [† 1557]) das Schloss Doberlug an der Stelle des früheren Abtshauses. 1603 kam der Besitz als nun freie Herrschaft an den Landvogt Freiherr Heinrich Anshelm v. Promnitz. Die Söhne dieses Freiherrn Heinrich Anshelm v. Promnitz verkauften die Herrschaft 1624 an den sächsischen Kurfürsten Johann Georg I., der die Herrschaft in ein kurfürstliches Amt umwandelte.

Zugehörige Orte

Vasallengüter der Herrschaft Dobrilugk

Zur Pfandherrschaft bzw. Herrschaft Dobrilugk wurden auch die folgenden Vasallengüter gerechnet.

Nach dem Urbar von 1572 waren noch folgende Dörfer verpfändet:

Das Amt Dobrilugk, ab 1818 Rentamt Dobrilugk genannt wurde 1874 aufgelöst.

Literatur