In Deutschland ist eine private Hochschule eine Hochschule in privater Trägerschaft, die zur Vergabe akademischer Grade berechtigt ist. Zu den privaten Hochschulen zählen Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft werden hingegen als kirchliche Hochschulen bezeichnet.
Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes (HRG §70) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt, wobei die Länder über das Hochschulrahmengesetz hinausgehende Regelungen treffen können.
Private wie auch staatliche Hochschulen durchlaufen mit ihren Studiengängen identische Qualitätssicherungsverfahren zur Programm- und Systemakkreditierung.
Die Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung der nichtstaatlichen Hochschulen liegt beim Wissenschaftsrat. Private Hochschulen werden durch den Wissenschaftsrat einer Konzeptprüfung unterzogen. Dabei werden unter anderem die personelle Ausstattung, die Leitungsstrukturen sowie die Ausstattung mit Laboren und Bibliotheken auf Hochschultauglichkeit geprüft.
Im Wintersemester 2019/2020 gab es in Deutschland 116 staatlich anerkannte Hochschulen in privater Trägerschaft, an denen 269.181 Studierende eingeschrieben waren.[1]
Darunter befinden sich:
Private Hochschulen werden in den Rechtsformen GmbH, gGmbH, Verein (e. V.) Aktiengesellschaft (AG) oder als Stiftungshochschule geführt.
Private Hochschulen finanzieren sich zu 75 % aus Studienbeiträgen und zu 11 % aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Dagegen sind für staatliche Hochschulen Trägermittel (73 %) und der Bezug von Drittmitteln (22 %) ausschlaggebend. Öffentliche Drittmittel spielen bei privaten Hochschulen fast keine Rolle.[2]
Die Ausgaben der privaten Hochschulen beliefen sich 2013 auf 919 Mio. Euro (ohne Hochschulkliniken in Gießen und Marburg). Nach einzelnen Ausgabearten betrachtet stellen die Personalausgaben mit 52 %, wie in den meisten Bildungseinrichtungen, die größte Ausgabenkategorie dar, gefolgt von den laufenden Sachausgaben (44 %) und den Investitionsausgaben (4 %). Die laufenden Ausgaben je Studierenden beliefen sich im Jahr 2013 bei den Hochschulen in privater Trägerschaft auf 5 690 Euro.[3]
Die Ausgaben öffentlicher und privater Hochschulen lassen sich nicht unmittelbar vergleichen, weil gravierende Unterschiede im Aufgabenprogramm, in der Fächerstruktur, in der Finanzierung und der Ausgabenabgrenzung bestehen. Private Hochschulen konzentrieren sich vielfach auf weniger kostenintensive geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer, sind grundsätzlich weniger forschungsintensiv.[4]
In Deutschland war die 1980 gegründete AKAD Hochschule Rendsburg (jetzt AKAD Hochschule Pinneberg) die erste staatlich anerkannte private Fachhochschule. Zwei Jahre später folgte die 1982 gegründete Universität Witten/Herdecke als erste private, staatlich anerkannte Universität.
Der Anteil von Studenten an privaten Hochschulen lag im Jahr 2010 bei etwa 5 %, er wächst stetig und liegt mittlerweile bei ca. 10 %.[5]
Am 14. Januar 2004 gründete sich in Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland und im Mai desselben Jahres der Verband der Privaten Hochschulen,[6] dem bisher über 80 Hochschulen beigetreten sind. Vorstandsvorsitzender ist seit 2022 ist Ottmar Schneck.[7]
Als private Hochschulen sind in Österreich vorgesehen: