Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im anglo-amerikanischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum.[1] Europaweit von Bedeutung sind beispielsweise die sogenannten Caroline-Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Länderspezifische Details

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Siehe zum Beispiel WIPO aus der Sicht der Vereinten Nationen (Memento des Originals vom 4. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wipo.int