Codex diplomaticus equestris cum continuatione, oder Reichs-Ritter-Archiv, 1721
Des heiligen Römischen Reichs ohnmittelbahr = Freyer Ritterschafft Der Sechs Ort in Francken, 1720
Reichesritterlicher fränkischer Kantonskalender, Archiv Burg Hornberg. Stich, 167 × 85 cm

Als Ritterkanton Steigerwald wird eine Gemeinschaft ritterlicher Adelsfamilien im Steigerwald bezeichnet, die seit dem hohen Mittelalter als Dienstmannen verschiedener Reichsfürsten in die Ministerialität aufgestiegen waren und bis zur Mediatisierung der Ritterschaft bzw. der Regionalfürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Lehensherrschaft über zahlreiche Ortschaften und Güter im Steigerwald und in angrenzenden Gebieten innehatten. Die reichsritterschaftlichen Fürstentümer und damit auch der Ritterkanton Steigerwald wurden 1806 aufgelöst.

Gliederung der Ritterkreise

Die freie Reichsritterschaft in Deutschland gliederte sich seit dem 16. Jahrhundert in einen rheinischen, einen fränkischen und einen schwäbischen Ritterkreis, der sich wiederum aus verschiedenen Kantonen zusammensetzten. Der Ritterkanton Steigerwald gehörte dem fränkischen Ritterkreis an und hatte seine Kanzlei in Erlangen.

Adelsfamilien im Kanton Steigerwald

Bis 1806 gehörten dem Ritterkanton Steigerwald folgende Adelsfamilien an:

Organisation und Verwaltung

Auch im Fall von Steigerwald bildete der Kanton den "Grundverband"[1] der in ihm organisierten Reichsritter schlechthin. Er nahm all jene Aufgaben wahr, für die der politische Einfluss und vor allem das ökonomische Potenzial des einzelnen Rittergenossen nicht ausreichte. Daher spielte sich das genossenschaftliche Leben in erster Linie auf der Ebene des Kantons ab, der zugleich als unmittelbare Interessenvertretung seiner Mitglieder fungierte. Dazu stand an der Spitze des Ritterorts das Kantons- oder Ortsdirektorium. Dieses auch als Orts- oder Viertelvorstand bezeichnete Gremium umfasste einen Ritterhauptmann, der als "Primus inter Pares" (Mauchenheim, 1. Band, 154) mehreren Ritterräten oder Ritterdirektoren vorstand. Diese wurden wie Ersterer auf Lebenszeit bestellt.[2]

Ritterhauptmänner

Als Ritterhauptmänner sind überliefert:

Literatur

Einzelnachweise

  1. Karl Siegfried Bader: Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, Koehler, Stuttgart 1950
  2. Michael Puchta
  3. Gerhard Pfeiffer: Studien zur Geschichte der fränkischen Reichsritterschaft; Sonderdruck aus: Jahrbuch für fränkische Landesforschung, Band 22, 1962, S. 198–197.