Das Soldbuch war im deutschen Militärwesen der Ausweis des Soldaten und gleichzeitig der Nachweis für erhaltene Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, Löhnung (Sold) und Verpflegung. Es galt gleichzeitig als Personalausweis gegenüber zivilen Polizeibeamten, nicht jedoch als Reisepass, und war auch der nach dem Kriegsvölkerrecht erforderliche Kombattantenausweis.

Soldbuch im alten Heer 1914

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dem Dokument wurden eingetragen

Der wichtigste Teil des Soldbuchs waren die im Rückdeckel eingeklebten Dekadenkupons, die nach der Zahlung der Löhnung abgeschnitten wurden.

Soldbücher wurden in der Regel – wie Socken, Taschentücher, Unterwäsche, Putzbürsten und anderes Kleinmaterial – nicht durch Beschaffungsämter, sondern durch das jeweilige Regiment beschafft. Je nach vorhandenen Schrifttypen, Papieren und Maschinenausstattung ergibt sich das jeweilige Erscheinungsbild. Soldbücher haben in der Regel einen Pappumschlag in gedeckten Farben von chamois bis dunkelbraun, sind überwiegend mit Klammern und sehr selten mit Fäden geheftet, und die Abmessungen liegen zwischen 7,5 und 8,5 cm in der Breite und zwischen 12,5 und 14 cm in der Höhe.

Soldbuch der Wehrmacht

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Soldbuch der Wehrmacht war zugleich der Personalausweis des Soldaten. Es enthielt unter anderem folgende Rubriken: Personendaten, Truppenteil, Anschriften der nächsten lebenden Angehörigen, Nachweis über Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, Besondere Bekleidungsvermerke, Besitznachweis über Waffen und Gerät, Impfungen, Brillenstärke, Aufnahme in Standort-, Feld-, Kriegs- oder Reservelazarett mit Kennzeichnung des Grundes (vgl. dazu Krankheiten-Verzeichnis der deutschen Wehrmacht[1]), Besoldungsnachweise, Auszeichnungen, Beurlaubungen über fünf Tage.

Ein Passbild wurde an der Vorderseite des Einbands innen befestigt, die Rückseite des Einbands war als Falttasche zum Einlegen von Merkblättern ausgeführt. Ab 1942 lag dem Soldbuch das Merkblatt Zehn Gebote für die Kriegführung des deutschen Soldaten[2] bei.

Vorläufer

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Muster für Titelblatt des Abrechnungsbüchleins

Bereits in der Allgemeine Kriegs-Dienstordnung für die Württembergischen Truppen von 1824/1832[3] war für jeden Soldaten ein Abrechnungsbüchlein vorgeschrieben. Es enthielt auf

Quellen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Rohr/Strässer, Bundesversorgungsgesetz, Bd. V, A 22 ff:Krankheiten-Verzeichnis der Deutschen Wehrmacht für die Zeit vom 01.09.1939 bis 08.05.1945
  2. Merkblatt zum Soldbuch
  3. Administrativer Theil, II. Hauptabschnitt Von besonderen Zweigen der Militär-Verwaltung, III. Hauptstück Von der Ausrüstung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Soldbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen