Ein Standort der Bundeswehr ist eine politische Gemeinde, in der mindestens ein aktiver Truppenteil oder eine aktive militärische Dienststelle der Bundeswehr stationiert ist.[1] Allgemein wird von Garnison gesprochen. Die Liste der Bundeswehrstandorte in Deutschland gibt einen entsprechenden Überblick.
Ein Standortbereich besteht aus einem oder mehrere Standorten, welche eine oder mehrere militärische Liegenschaften (Kasernen, Übungs-, Schieß-, Flugplätze etc.) umfassen.[1]
Zu den Aufgaben im Standortbereich gehören:[1]
Die Aufgaben werden vom Standortältesten, dessen Unterstützungspersonal oder gesondert dazu angewiesenen Angehörigen der Bundeswehr ausgeführt.
Der Standortälteste (StOÄ; bis 1972 Standortkommandant) ist eine Dienststellung in der Bundeswehr zur Regelung der territorialen Aufgaben der Bundeswehr im Auftrag und Sinne des Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) innerhalb des Standortbereiches. Da Standortbereiche mehrere politische Gemeinden umfassen können, kann ein Standortältester für mehrere Gemeinden zuständig sein.[2]
Der Standortälteste wird vom Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Abstimmung mit den truppendienstlichen Vorgesetzten auf Vorschlag des Kommandeurs des zuständigen Landeskommandos (LKdo) bestellt. Im Allgemeinen wird dies der dienstgradhöchste/dienstälteste Offizier der im Standortbereich gelegenen aktiven Truppenteile und militärischen Dienststellen sein.[3] Zu seiner Unterstützung setzt der Standortälteste Kasernenkommandanten in den sich im Standortbereich befindlichen militärischen Liegenschaften ein.
Neben Kasernen finden sich im Standort häufig Standortanlagen, die vorrangig von der dort stationierten Truppe genutzt wird. Dazu zählen Standortübungsplätze, Standortschießanlagen und Standortmunitionsniederlagen.[1]