Taschendiebstahl gehört zur Straßenkriminalität und ist eine Form des Diebstahls, bei der der Täter, der Taschendieb, eine fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich (am Körper) einer anderen Person befindet (z. B. Bekleidung oder Handtasche, Rucksack, Einkaufstüte), an sich bringt in der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Neben Geldbörsen gehören seit der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen auch diese zu den bevorzugten Beutestücken von Taschendieben.

In Deutschland ging die Zahl der Anzeigen von Taschendiebstahl nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 wieder deutlich zurück.

Geschichte

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Ihre erste Erwähnung fanden Taschendiebe im 13./14. Jahrhundert. Im Jahr 1585 wurde erstmals von Diebesschulen berichtet, in denen an Klingelpuppen das Handwerk der Taschendiebe geübt wurde. Zur damaligen Zeit gab es viele gute Taschendiebe, die einen Sonderstatus unter ihren Artgenossen innehatten. Zu den bekanntesten gehören dabei George Barrington, John Dawson, Mimi Lepreuil („la main d’or“), Lady Finger, Elizabeth West, John Larney, Emilie Kemnat und Sophie Lyons.

Im Mittelalter wurden Taschendiebe als „Beutelschneider“ bezeichnet. Der Begriff beschreibt den Vorgang: Zu der Zeit war es üblich, das Barvermögen in einem Beutel am Gürtel zu tragen. Auch diese Diebe machten sich vielfach das Gedränge auf Straßen oder bei einem Menschenauflauf zunutze. Andere Bezeichnungen sind der niederdeutsche Begriff Torfdrucker (Torf = Beutel, drucker = stehlen), Chailefzieher (chelef = umgangssprachlich Geld) oder Paddendrücker aus der Berliner Umgangssprache (Padde = Geldbörse). Schon damals nutzten die Täter ebenfalls die Möglichkeit, das Opfer anderweitig abzulenken, um den Beutel unbemerkt abzuschneiden.

Ähnliche Methoden finden auch heute wieder Anwendung, vor allem in belebten Touristengegenden. Dort schneiden die (häufig mit Mopeds motorisierten) Taschendiebe den Riemen von Handtasche oder Rucksack durch und entreißen diese dem Besitzer. Hierbei handelt es sich dann strafrechtlich um einen Raub gem. § 249 StGB (Deutschland).

Kriminalstatistik Deutschland

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Erfasste Fälle des Taschendiebstahl insgesamt in den Jahren 1987–2021 als Häufigkeitszahl (pro 100.000 Einwohner).
Straftatenschlüssel: *90*00.[1]

Das Bundeskriminalamt gibt jährlich eine Statistik über alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus, die Polizeiliche Kriminalstatistik. Danach macht Taschendiebstahl in Deutschland ca. 5 % aller Fälle von Diebstahl aus. Anders als bei Diebstahl insgesamt, wo sich die Fallzahlen in den letzten drei Jahrzehnten halbierten, verläuft die Entwicklung beim Taschendiebstahl uneinheitlich:[1] Nach einem drastischen Anstieg Anfang der 1990er Jahre stagnierten die Zahlen, um bis zum Jahr 2015 erneut enorm zu steigen. 2015 war der Höhepunkt des Berichtszeitraums mit 168.142 angezeigten Fällen bzw. 207 Fälle pro 100.000 Einwohner erreicht. Bis 2021 fielen die Zahlen so schnell, wie sie zuvor anstiegen, auf nur noch 72.903 Fälle bzw. 88 pro 100.000 Einwohner.[1]

Die Aufklärungsquote für das Delikt schwankte in den letzten 15 Jahren um 6 %. Die Aufklärungsquote beim Taschendiebstahl ist die geringste aller erfassten Delikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik.[1] Außerdem bleibt das große Dunkelfeld zu beachten.

Tatausführung

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Arbeitsteilige Organisation

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Zumeist gehen Taschendiebe in Teams von drei bis sechs Tätern arbeitsteilig vor: Einer beobachtet die Umgebung, einer lenkt das Opfer ab, ein dritter stiehlt, ein vierter übernimmt blitzschnell das Diebesgut und verschwindet damit.[2] Vier A stehen dabei für Ausspähen, Ablenken, Aktion durchführen, Abtransport.[3] In jeder Phase können potentielle Opfer den Dieb stören. Das Modell gehört daher zu den präventiven Aufklärungsmaßnahmen der Polizei.

In den letzten Jahren sind in manchen Großstädten Deutschlands, beispielsweise Köln, immer wieder Taschendiebe in Erscheinung getreten, die tatsächlich oder vermeintlich (aber nicht nachprüfbar) unter 14 Jahre alt sind und daher weder strafrechtlich belangt noch für längere Zeit festgenommen werden können. In vielen Fällen ergibt sich aufgrund polizeilicher Ermittlungen der Verdacht, dass eine erwachsene Person die Kinder zum Diebstahl angestiftet hat.[4]

Täter kamen z. B. in Hamburg im Jahr 2015 aus Nordafrika (Tunesien, Algerien) und Südosteuropa (Rumänien).[5] Teilweise ist auch Bandenkriminalität im Spiel. Unter ihnen werden Revierkämpfe ausgetragen. Arbeiten müssen die Taschendieb-Gruppen, bis sie eine vorgegebene Summe pro Tag zusammengestohlen haben. Die Mittelsmänner sammeln die erbeuteten Gelder ein und überweisen sie sofort ins Ausland.[6]

Typische Gefahrensituationen

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Äußere Umstände wie Gedränge an öffentlichen Plätzen oder Menschenansammlungen begünstigen die Durchführung der Tat, weshalb die Kriminalpolizei regelmäßig zu besonderer Aufmerksamkeit an solchen Örtlichkeiten aufruft.[7] Die Opfer werden durch Beobachtung ausgespäht. Die Taschendiebe warten auf eine günstige Gelegenheit.

Gefahrensituationen sind:

Typische Tricks der Taschendiebe

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Das Repertoire der Taschendiebe, ihr Modus Operandi, ist äußerst umfangreich.[13][14][15]

Ablenken

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Beobachten/Günstige Gelegenheit

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Taschendiebstahl bei einem schlafenden Opfer.

Verdeckte Stehl-Hand

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Vorbereitung eines Taschendiebstahls in Colmar. Opfer wurden rechtzeitig gewarnt.

Appell an Hilfsbereitschaft

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Vorgetäuschte Hilfsbereitschaft

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Sonstige

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Prävention

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Durch Prävention wird es den Taschendieben schwerer gemacht. Für den Schadensfall sind die Nummern von Personalausweis, Führerschein, Giro- und Kreditkarte, SIM-Kartennummer der Telefonkarte, IMEI Nummer[32] des Handys zu dokumentieren. Anrempeln, Beschmutzen der Kleidung und übergroße Hilfsbereitschaft sind Warnzeichen.[33][34][35]

Schadensfall

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Sofortmaßnahmen

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Sofern möglich den Taschendieb im Rahmen der Jedermann-Festnahme festhalten, die Polizei über Notruf informieren und den Taschendieb nach deren Eintreffen der Polizei übergeben. Mögliche Zeugen zum Bleiben auffordern, damit diese gegenüber der Polizei ihre Beobachtungen aussagen können.

Sofern der Taschendieb zunächst entkommen konnte: Andere Personen auf den Dieb aufmerksam machen, andere Personen zur Mithilfe auffordern, Hilfe organisieren. Eine Sofortfahndung durch den Polizei-Notruf 110 in Gang setzen. Um das Opfer kümmern, Tätermerkmale einprägen, als Zeuge zur Verfügung stehen.[36]

Schadensbegrenzung

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Der Vorfall ist auf dem Polizeirevier persönlich anzuzeigen. Mit der Anzeige wird eine Bescheinigung über die gestohlenen Legitimationspapiere erstellt, z. B. Personalausweis und Führerschein. Die Anzeige kann einfacher bearbeitet werden, wenn von den abhanden gekommenen Dokumenten bereits Papier-Kopien existieren. Zur Sperrung von Bankkarten gibt es in Deutschland den allgemeinen Sperr-Notruf 116 116.[37] Nach der sofortigen telefonischen Kartensperrung ist die Bank persönlich aufzusuchen. Beim Wiederauffinden der Papiere/Karten sind Polizeirevier/Bank persönlich zu informieren. Neubeantragte Ausweispapiere/Karten stehen nicht sofort zur Verfügung.

Strafrechtliche Verfolgung

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Strafrechtlich fällt der Taschendiebstahl regelmäßig unter den Tatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB in Deutschland, § 127 StGB in Österreich).

Künstlerische Verarbeitung des Themas

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Taschendiebstahl gibt es seit tausenden von Jahren, hier eine Abbildung aus dem 16. Jahrhundert (Der Misanthrop)

Bühnentaschendiebstahl

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Zauberkünstler präsentieren gelegentlich zu Unterhaltungszwecken Diebstahl auf der Bühne. Während kriminelle Diebe günstige Situationen oder das Überraschungsmoment ausnutzen oder gar Gewalt anwenden, muss ein Bühnentaschendieb sein Opfer perfekt ablenken können und eine Vielzahl an Griffen beherrschen. Es ist tatsächlich möglich, unbemerkt Armbanduhren, Krawatten und sogar Hosenträger zu stehlen. Der Reiz dieser Kunst besteht darin, dass man dem Dieb zum Teil sogar bei der normalerweise geheimen Arbeit zusehen kann. Das „Spiel in fremden Taschen“ ist kontrovers, da der Künstler im wahrsten Sinne des Wortes in die Privatsphäre des Zuschauers „eingreift“. Es bedarf daher eines Maximums an Charme, um diese Provokation zu relativieren und beim betroffenen Zuschauer das Gefühl zu vermeiden, vorgeführt zu werden. Manche Bühnentaschendiebe beherrschen ihr Fach so meisterhaft, dass dem Publikum der Tabubruch vor Faszination nicht bewusst wird. Bühnentaschendiebstahl folgt eigenen Regeln und ist nur begrenzt als echter Taschendiebstahl einsetzbar.

Abgrenzung zum Trickdiebstahl

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Artverwandt ist der Trickdiebstahl, der ebenfalls als „einfacher Diebstahl“ gewertet wird, bei dem der Täter mit dem Opfer, auch unbemerkt, in Verbindung kommt und dabei mit Hilfe von besonderem Geschick, unter Ausnutzung eines zuvor geschaffenen Vertrauensverhältnisses oder sonstiger Tricks in den Besitz des Stehlgutes gelangt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Auslegung des Begriffs „einfacher Diebstahl“ im Versicherungsrecht und Strafrecht unterscheidet.

Siehe auch

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Literatur

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Filme

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Commons: Taschendiebstahl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Taschendiebstahl – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b c d Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 - Zeitreihen Übersicht Falltabellen. Bundeskriminalamt, abgerufen am 17. April 2022.
  2. Thomas Öchsner: Tatort Bahnhof. In: Süddeutsche Zeitung vom 26. September 2016, S. 1.
  3. Der Westen (Memento vom 20. Dezember 2015 im Internet Archive) 17. Dezember 2009, Leichte Beute für Taschendiebe
  4. Die sogenannten Klau-Kids von Köln – und wie ihnen wirklich geholfen werden kann (Memento des Originals vom 2. Dezember 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kirche-koeln.de
  5. André Zand-Vakili: Zahl der Taschendiebstähle geht zurück. In: Hamburger Abendblatt vom 13. Juli 2016, S. 15.
  6. Die rbb Reporter: Der große Klau – Die Mafia der Taschendiebe. Gezeigt im RBB Fernsehen am 12. April 2016 von 20:14 bis 21:00.
  7. Polizei Hamburg: Wir informieren: Achtung Taschendiebe. Faltblatt, Hamburg, 02.2014.
  8. Andrea Steichele: Gauner, Diebe, Reifenstecher. In: ADAC motorwelt 6/2017, S. 52.
  9. Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.): Taschendiebstahl. Schlauer gegen Klauer! Faltblatt Stuttgart ca. 2017.
  10. Zivilfahnder nehmen Taschendieb fest. In: Hamburger Abendblatt vom 8. März 2016, S. 11. Autorenkürzel (dah).
  11. Diebe verursachen hohe Schäden in Krankenhäusern. In: Hamburger Abendblatt, 8. Februar 2019, S. 26. Quelle (dpa).
  12. Alexander Schuller: So schützen Sie sich gegen Taschendiebe. In: Hamburger Abendblatt vom 16. Dezember 2015, S. 14.
  13. Vorgehensweise erklärt durch die Polizeiberatung
  14. Daniel Herder und Christoph Heinemann: Die Tricks der Profidiebe. In: Hamburger Abendblatt vom 6. Juni 2015, S. 10.
  15. Polizei Nordrhein-Westfalen Köln: Tipps zum Schutz gegen Trickdiebe@1@2Vorlage:Toter Link/www.koelntourismus.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  16. Polizei muss bekannte Trickdiebinnen freilassen. In: Hamburger Abendblatt vom 22. Oktober 2015, S. 11. Autorenkürzel: zv.
  17. André Zand-Vakili: So Schützen Sie sich vor Taschendieben. In: Hamburger Abendblatt, 7. November 2018, S. 16.
  18. Die rbb Reporter: Der große Klau – Die Mafia der Taschendiebe. Gezeigt im RBB Fernsehen am 12. April 2016 von 20:14 bis 21:00.
  19. Zwei Taschendiebinnen im Flughafen festgenommen. In: Hamburger Abendblatt vom 3. Juni 2016, S. 13. Autorenkürzel (cia).
  20. Thomas Öchsner: Tatort Bahnhof. In: Süddeutsche Zeitung vom 26. September 2016, S. 1.
  21. Spendenbetrüger auf der Fuhle. In: Hamburger Wochenblatt vom 29. Dezember 2015, S. 2. Autorenkürzel (th).
  22. Vermeintlich gehörlose Frau bestiehlt 75-Jährigen. In: Hamburger Abendblatt vom 7. März 2016.
  23. Trickdiebe klauen Handys. In: Hamburger Wochenblatt vom 25. Mai 2016, S. 2. Autorenkürzel (th).
  24. Trickdiebe mit Stadtplan. In: Hamburger Wochenblatt vom 25. Mai 2016, S. 2. Autorenkürzel (th).
  25. Polizei überführt Männer, die Senioren bestehlen wollen. In: Hamburger Abendblatt vom 10. März 2016, S. 14. Autorenkürzel (ant)
  26. Dreister Taschendieb. In: Hamburger Wochenblatt vom 13. April 2016, S. 2. Autorenkürzel (th).
  27. Armband gestohlen. In: Hamburger Wochenblatt vom 25. Mai 2016, S. 2. Autorenkürzel (th).
  28. Thomas Öchsner: Tatort Bahnhof. In: Süddeutsche Zeitung vom 26. September 2016, S. 1.
  29. Bundespolizei erwischt Trickdiebe. In: Hamburger Abendblatt vom 8. Juni 2015, S. 7. Autorenkürzel: dah.
  30. Thomas Öchsner: Tatort Bahnhof. In: Süddeutsche Zeitung vom 26. September 2016, S. 1.
  31. André Zand-Vakili: Zahl der Taschendiebstähle geht zurück. In: Hamburger Abendblatt vom 13. Juli 2016, S. 15.
  32. Die IMEI-Nummer wird durch die Tastenkombination *#06# auf dem Handy angezeigt.
  33. Daniel Herder und Christoph Heinemann: Die Tricks der Profidiebe. In: Hamburger Abendblatt vom 6. Juni 2015, S. 10.
  34. Landeskriminalamt Hamburg, Prävention und Opferschutz, Polizei Hamburg: Wir informieren: Achtung Taschendiebe. Stand 02.2014.
  35. Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.): Schlauer gegen Klauer. Wichtige Tipps gegen Tricks von Taschendieben. Faltblatt, Stuttgart, ca. 2015.
  36. Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.): Schlauer gegen Klauer. Wichtige Tipps gegen Tricks von Taschendieben. Faltblatt, Stuttgart, ca. 2015.
  37. Landeskriminalamt Hamburg, Polizeiliche Kriminalprävention, Polizei Hamburg: Wir informieren. Tipps zum Schutz gegen Taschendiebe. Stand 6. 2015.